Wir brauchen Ihren Zählerstand, um unsere Leistung mit Ihrem Energieanbieter abzurechnen. Dies passiert unabhängig von der Strom- oder Erdgasrechnung Ihres Anbieters an Sie.
Daher kann es sein, dass Ihr Anbieter für seine Rechnung bereits Ihren Zählerstand hat, wir jedoch erst Monate später unsere Leistung mit ihm abrechnen. Und dazu brauchen wir dann Ihren Zählerstand erneut.
Unabhängig von der Abrechnung sind wir auch gesetzlich verpflichtet, einmal im Jahr Ihren Zählerstand in unserem System zu hinterlegen.
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