Unbundling

Seit 2005 ist im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) geregelt, dass Energieversorger mit mehr als 100.000 Kunden ihren Netzbetrieb vom Vertrieb trennen müssen.Diese gesetzlich geregelte Entflechtung heißt Unbundling.
Erklaerung Video

Bei diesen Themen ist EWE NETZ gerne für Sie da:

  • Ihre Zählerstände, wenn wir diese bei Ihnen angefragt haben
  • Ihr Zähler – Einbau oder Austausch 
  • Ihre Anfragen zu Leitungen sowie Haus- und Netzanschlüssen
  • Ihre Anmeldung und Vergütung von Erzeugungsanlagen
  • Erdgasumstellung von L- auf H-Gas

Diese Themen sind bei Ihrem Energieanbieter richtig aufgehoben:

  • Ihre Energieabrechnung
  • Ihre Zählerstände – Abgabe oder Korrektur
  • Ihr Tarif oder Vertrag bei Ihrem Energieanbieter
  • Ihr Wechsel zu einem neuen Anbieter – An- oder Abmeldung

Was ist der Hintergrund?

Ist ein Energieanbieter gleichzeitig Netzbetreiber, kann er seine Energie günstiger oder sogar kostenfrei durch sein Netz leiten. Das wäre ein Wettbewerbsnachteil für alle Energieanbieter ohne eigenes Netz. Um das zu vermeiden, hat der Gesetzgeber das Unbundling eingeführt.  Hierbei geht es also um Fairness auf dem Energiemarkt.

Daher haben Sie heute bei EWE mit zwei Unternehmen Kontakt: Die EWE NETZ GmbH ist als Ihr Netzbetreiber verantwortlich für den Betrieb, Unterhalt und Ausbau der Strom- und Erdgasnetze. Die EWE VERTRIEB GmbH übernimmt als Energieanbieter den Strom- und Erdgasvertrieb. Die früher gemeinsamen Datenbanken und Abrechnungssysteme sind heute komplett getrennt. Es dürfen auch nur noch bestimmte Daten weitergeleitet werden – alles streng gesetzlich geregelt.

Für Sie bedeutet das: Sie erhalten manchmal Post zu einem Thema von zwei Unternehmen. Zu Ihrem Energievertrag gesellt sich heute ein Netznutzungsvertrag. Ihren Zählerstand teilen Sie beiden Unternehmen mit. Ihre Fragen können und dürfen manchmal wir und manchmal nur Ihr Energieanbieter beantworten.

Fragen und Antworten zum Thema Ansprechpartner und Unbundling

Ich habe Post von EWE NETZ und EWE VERTRIEB erhalten. Wieso stimmen sie sich nicht ab?

Wir dürfen es nicht. Seit 2005 müssen alle Netzbetreiber und Energieanbieter ab einer gewissen Größe getrennt voneinander agieren. Der Hintergrund ist das sogenannte Unbundling und der Wunsch nach Fairness auf dem Energiemarkt.

Diese Trennung gilt auch für unsere Datenbanken und Abrechnungssysteme. Da diese keine Informationen mehr miteinander austauschen dürfen, erhalten Sie manchmal Post von uns beiden zum gleichen Thema.

Bei den Stadtwerken kann ich alles direkt klären. Warum geht das bei EWE nicht?

Die Regelung im Energiewirtschaftsgesetz von 2005 gilt nur für Netzbetreiber und Energieanbieter mit mehr als 100.000 Kunden. Bei kleineren Stadtwerken erhalten Sie somit noch alles aus einer Hand.

Ich kann meinen Energieanbieter nicht erreichen – kann EWE NETZ weiterhelfen?

So gern wir Ihnen helfen würden: Wir dürfen und können es nicht. Seitdem Netzbetreiber und Energieanbieter mit mehr als 100.000 Kunden voneinander getrennt sein müssen, sind es auch unsere Datenbanken und Abrechnungssysteme.

Daher können wir Ihnen keine Auskunft zu Ihrem Vertrag, Ihrer Rechnung oder einem möglichen Wechsel geben.

Ich vermute, dass meine Energierechnung falsch ist. Kann mir EWE NETZ hierbei helfen?

Nein. Bei allen Fragen rund um Ihre Rechnung ist Ihr Energieanbieter der richtige Ansprechpartner.

Mein Energieanbieter hat gesagt, ich soll mich bei EWE NETZ melden. Ist das richtig?

Nein, wenn Sie Fragen rund um Ihre Rechnung, Ihren Vertrag oder auch einen möglichen Anbieterwechsel haben. Hier hilft Ihnen Ihr Energieanbieter sicher gerne weiter.

Ja, wenn Sie technische Fragen haben oder selbst Energie erzeugen und einspeisen. Diese Themen sind bei uns richtig aufgehoben:

  • Ihre Zählerstände, wenn wir diese bei Ihnen angefragt haben
  • Einbau oder Austausch Ihres Zählers
  • Anfragen zu Leitungen sowie Haus- und Netzanschlüsse
  • Anmeldung und Vergütung von Erzeugungsanlagen
  • Erdgasumstellung von L- auf H-Gas

Mein Anbieter hat bereits den aktuellen Zählerstand – wieso braucht EWE NETZ diesen erneut?

Wir brauchen Ihren Zählerstand, um unsere Leistung mit Ihrem Energieanbieter abzurechnen. Dies passiert unabhängig von der Strom- oder Erdgasrechnung Ihres Anbieters an Sie.

Daher kann es sein, dass Ihr Anbieter für seine Rechnung bereits Ihren Zählerstand hat, wir jedoch erst Monate später unsere Leistung mit ihm abrechnen. Und dazu brauchen wir dann Ihren Zählerstand erneut.  

Unabhängig von der Abrechnung sind wir auch gesetzlich verpflichtet, einmal im Jahr Ihren Zählerstand in unserem System zu hinterlegen.

Tauschen EWE NETZ und mein Energieanbieter die Zählerstände aus?

Wir senden Ihrem Anbieter einmal im Jahr Ihren Zählerstand zusammen mit unserer Abrechnung für das Netzentgelt.

Ihr Anbieter teilt uns im Normalfall keinen Zählersand mit, da er diesen nur für seine Abrechnung braucht.

Mein Wechsel zu einem neuen Anbieter wurde abgelehnt. An wen wende ich mich?

Ihr aktueller oder neuer Anbieter sind hier Ihre richtigen Ansprechpartner. Einer der beiden hat uns kein grünes Licht für den Wechsel gegeben. Das hängt oft mit den Fristen für die Kündigung oder Anmeldung zusammen.

Mein Anbieter sagt, dass EWE NETZ meine An- oder Abmeldung nicht bestätigt hat. Was ist der Grund und wer löst das für mich?

Die Gründe können vielfältig sein. Oft liegt es daran, dass etwas mit der Kündigungsfrist nicht passte oder Ihr Vormieter sich nicht abgemeldet hat.

Lösen kann diese Situation entweder Ihr neuer Anbieter oder vielleicht Ihr Vormieter.

Unsere Rolle ist es, diesen Wechsel zu koordinieren. Daher können wir diesen erst bestätigen, wenn Ihr aktueller und neuer Anbieter uns jeweils grünes Licht gegeben haben.

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