Online-Vertragsabschluss
Sie möchten Ihren Vertrag für den Netzzugang sofort abschließen? Mit unserem Online-Vertragsabschluss geht es ganz leicht. Ausfüllen, abschicken, fertig.
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Zum FormularGaslieferanten, Transportkunden und Netznutzer finden hier alle Verträge, Bedingungen und Dokumente rund um den Netzzugang Gas zum ÖVN Gas von EWE NETZ.
Sie möchten als Marktpartner mit uns eine 1:1-Marktkommunikation aufbauen?
Dann schließen Sie einfach Ihren Lieferantenrahmenvertrag über unsere Online-Formularstrecke ab und laden dabei auch Ihr Zertifikat für die Marktkommunikation mit hoch. Wir legen Sie umgehend in unserer IT an und können in der Regel schon am übernächsten Werktag Ihre EDIFACT-Nachrichten verarbeiten. Link zum Online-Vertragsabschluss: https://www.ewe-netz.de/ovn
Unser Zertifikat für die 1:1-Marktkommunikation finden Sie unter https://www.globaltrustpoint.com Geben Sie dort einfach unsere EDIFACT-Adresse edi@ewe-netz.de ein und laden das Zertifikat herunter.
Gaslieferanten können Lieferantenrahmenverträge gemäß Anlage 3 der KoV für die Ausspeisung im Örtlichen Gasverteilnetz (LRV Gas) mit uns abschließen. EWE NETZ bietet den LRV Gas gemäß der KoV vom 31.03.2022 an. Nutzen Sie am besten direkt unseren Online-Vertragsabschluss: https://www.ewe-netz.de/ovn
Im Lieferantenrahmenvertrag Gas und den Ergänzenden Geschäftsbedingungen ist geregelt, unter welchen Bedingungen EWE NETZ auf Anweisung des Transportkunden die Sperrung oder Entsperrung eines Anschlusses vornehmen kann. Sie können das BNetzA-Sperr-/Entsperrformular mit unseren Kontaktdaten als ausfüllbares Dokument herunterladen und für die Sparten Strom und Gas nutzen. Informationen zu den Sperr-/Entsperrkosten je Sparte sind beigefügt.
Letztverbraucher können ihre Netzentgelte auch direkt an EWE NETZ zahlen. Hierzu bieten wir an, einen reinen Netznutzungsvertrag Gas (NNV Gas) abzuschließen. Für die weitere Abwicklung des Vertrages und der Netznutzung müssen Letztverbraucher ihren Lieferanten beauftragen, insbesondere mit dem elektronischen Datenaustausch. Der Netznutzungsvertrag Gas entspricht dem Lieferantenrahmenvertrag Gas aus der Kooperationsvereinbarung der Netzbetreiber.
Nutzen Sie am besten direkt unseren Online-Vertragsabschluss: https://www.ewe-netz.de/ovn
In örtlichen Verteilernetzen wendet die EWE NETZ GmbH anstelle einer regelmäßigen Verbrauchsmessung für bestimmte Kundengruppen so genannte Standardlastprofile, SLP, an. Mit SLP prognostizieren wir täglich für den Folgetag den Verbrauch von Privatkunden und kleineren Gewerbekunden anhand typisierter Verbrauchsmuster und aktueller Temperaturwerte. Für die Prognose des Verbrauchsverhaltens der jeweiligen Kundengruppen wendet EWE NETZ synthetische Lastprofile auf Basis der Verfahren der TU München an. Es werden zwei Haushaltsprofile, ein Kochgasprofil sowie elf Gewerbeprofile getrennt für die Netzbereiche West und Ost verwendet. Jeder in Frage kommenden Ausspeisestelle ist ein entsprechendes Standardlastprofil zugeordnet. Informationen zu Temperaturstandorten und Wetterstationen finden Sie in den Dateien "Verfahrensspezifische Parameter". Die Dateien sind aufgeteilt in die Netzbereiche West und Ost. Im Netzbereich West gibt es separate Informationen zu L- und H-Gas. Seit dem 1. Oktober 2018 wendet EWE NETZ die Gasprognosetemperatur an.
EWE NETZ wendet Standardlastprofile bis zu einer maximalen stündlichen Ausspeiseleistung von 500 Kilowatt (kW) und bis zu einer maximalen jährlichen Entnahme von 2 Millionen Kilowattstunden (kWh) an. Wird eine der Grenzen überschritten und wird die Überschreitung voraussichtlich dauerhaft sein, muss das Zählverfahren gewechselt werden. Der Messstellenbetreiber (in der Regel EWE NETZ) baut dann zur regelmäßigen Verbrauchsmessung einen registrierenden Lastgangzähler (RLM) mit Zählerdatenfernauslesung (ZFA) ein. In diesem Fall trägt EWE NETZ die Kosten. Für den Betrieb der Technik muss der Anschlussnehmer kostenlos und ohne zeitliche Einschränkungen in maximal 1 Meter Entfernung zum Zähler folgendes zur Verfügung stellen: Eine 230 V-Steckdose, den Betriebsstrom sowie bei Bedarf eine LAN-Verbindung mit Zugang zu Ihrem Internetrouter. Weitere Details zu einem Wechsel des Zählverfahrens finden sich im Lieferantenrahmenvertrag unter Verträge sowie in § 24 Gasnetzzugangsverordnung.
Profil | Langbezeichnung |
---|---|
NEF | Einfamilienhäuser (< = 50.000 kWh/a) |
NMF | Mehrfamilienhäuser (> 50.000 kWh/a) |
MK4 | Metall und KFZ |
PD4 | Papier und Druck |
HA4 | Einzel- und Großhandel |
HK3 | Kochgas |
BD4 | sonst. betr. Dienstleistungen |
KO4 | Gebietskörperschaft/Kreditanstalt/Organisation ohne Erwerb |
BH4 | Beherbergung |
GA4 | Gaststätten |
BA4 | Bäckereien |
WA4 | Wäschereien |
GB4 | Gartenbau |
MF4 | Haushaltsähnliche Betriebe |
Profil | Langbezeichnung |
---|---|
BEF | Einfamilienhäuser (<= 50.000 kWh/a) |
BMF | Mehrfamilienhäuser (> 50.000 kWh/a) |
MK4 | Metall und KFZ |
PD4 | Papier und Druck |
HA4 | Einzel- und Großhandel |
HK3 | Kochgas |
BD4 | sonst. betr. Dienstleistungen |
KO4 | Gebietskörperschaft/Kreditanstalt/Organisation ohne Erwerb |
BH4 | Beherbergung |
GA4 | Gaststätten |
BA4 | Bäckereien |
WA4 | Wäschereien |
GB4 | Gartenbau |
MF4 | Haushaltsähnliche Betriebe |