Nachweise über die erfolgreiche Umsetzung der BNK
Als Nachweis über die erfolgreiche Einrichtung und Inbetriebnahme der BNK senden Sie uns bitte die folgenden Unterlagen zu:
- eine unterzeichnete Erklärung Ihrerseits als Anlagenbetreiber zum Einbau der BNK (bitte verwenden Sie unsere vorgefertigte Erklärung zum Download)
- das positive Ergebnis der Baumusterprüfung
- die geänderte BImSchG-Genehmigung
- das Inbetriebnahme-Protokoll der BNK
Nachweise über eine Befreiung der (bedarfsgesteuerten) Nachtkennzeichnungspflicht
Sollte Ihre Windenergieanlage generell von der Nachtkennzeichnungspflicht befreit sein, senden Sie uns bitte das unter Download hinterlegte Formular zusammen mit den entsprechenden Nachweisen zu oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Beispiele finden Sie hier:
- z. B. für WEA <= 100 m Gesamthöhe
- Nachweise hier, z.B. BImSchG-Genehmigung/Baugenehmigung der Anlage oder sonstige behördliche Bescheinigung
Sollte Ihre Windenergieanlage von der bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnungspflicht befreit sein, so senden Sie uns bitte das unter Download hinterlegte Formular zusammen mit den entsprechenden Nachweisen zu oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
- Befreiung durch die Bundesnetzagentur, z.B. wenn die Ausrüstung mit einer BNK wirtschaftlich unzumutbar (Kosten > 3 % der Restumsatzerlöse bis zum Ende der Förderdauer) ist. Hierzu finden Sie auf der Internetseite der BNetzA einen entsprechenden Antrag.
oder
- BImSchG-Genehmigung oder eine entsprechende Bescheinigung der zuständigen Genehmigungs- oder Luftverkehrsbehörde, dass die BNK nicht zulässig ist, wenn sich die WEA im Nahbereich eines Flugplatzes befindet.