Informationen über die bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung (BNK)
Die Nachtkennzeichnungspflicht ist für bestimmte Windkraftanlagen seit Jahren verpflichtend.Mit dem § 9 Abs. 8 EEG 2023 hat der Gesetzgeber festgelegt, dass Windkraftanlagen ab dem 01. Januar 2025 mit einer bedarfsgesteuerten Nachkennzeichnung (BNK) ausgerüstet sein müssen.
Mit dieser Regelung soll die Akzeptanz zum Bau von neuen Windkraftanlagen in der Öffentlichkeit erhöht werden.
Sowohl für Neuanlagen als auch für Bestandsanlagen, die nach dem 31. Dezember 2005 in Betrieb genommen wurden, ist diese Regelung anzuwenden.