Einspeisemanagement

Erneuerbare Energie in ausreichendem Maße ist der Schlüssel für das Gelingen der Energiewende. Doch wenn witterungsbedingt sogar zu viel Solar- oder Windstrom in unser Netz fließt, ist eine Regulierung notwendig.
Einspeiser Landschaft
Wichtige Information

Vielleicht erhalten Sie noch Geld von uns?

Wir haben unsere abgeschlossenen Einspeisemanagement-Einsätze aktualisiert. Grund dafür ist das BGH-Urteil vom 11. Februar 2020 (Az. XIII ZR 27/19). Neu ist, dass nun auch Einsätze wegen Netzausbau, Wartungs- oder Reparaturarbeiten entschädigungspflichtig sein können.

Für Sie heißt das: Sie erhalten möglicherweise noch Geld von uns. Bitte prüfen Sie daher Ihren Anspruch, damit wir diesen ausgleichen können. Zum leichteren Überblick haben wir die entsprechenden Einsätze mit einem (*) in der Spalte "Ursache" gekennzeichnet.

Wichtig für Ihre Rechnung an uns: Bei manchen Einsätzen haben wir nur die Leistung einzelner Anlagen reduziert. In einigen Fällen reicht das, um den Engpass in unserem Netz zu beheben. Bitte werfen Sie daher auch einen Blick auf ihre Lastgangdaten, ob Ihre Anlage wirklich von dem Einsatz betroffen war.

Und wundern Sie sich bitte nicht, dass in der Übersicht auch einige Einsätze wegen Wartungsarbeiten als „nicht entschädigungspflichtig“ erscheinen. Bei diesen mussten wir das Umspannwerk komplett vom Netz trennen – also alle angeschlossenen Erzeugungsanlagen spannungsfrei schalten. Diese Fälle sind laut BGH-Urteil auch weiterhin nicht entschädigungspflichtig.

Aktuelle Information zum Engpassmanagement

Zum 1. Oktober 2021 ist das Einspeisemanagement durch das Redispatch 2.0 abgelöst worden. Die Maßnahmen  zum Engpassmanagement finden Sie auf unserer Internetseite unter Redispatch 2.0. 

Die abgeschlossenen Maßnahmen zum Einspeisemanagement bis zum 30. September 2021 sind weiterhin in den Archiven der abgeschlossen Maßnahmen zu finden. Im Rahmen der Verjährungsregelung sind diese Maßnahmen entschädigungsfähig. 

Auch Energie benötigt Management

Unsere Stromnetze sind darauf ausgelegt, erzeugten Strom aus Windparks, Photovoltaikanlagen und Co. jederzeit aufzunehmen. Dafür bauen wir das Netz stetig aus - jedoch wächst zeitgleich auch die Zahl der Erzeugungsanlagen schnell an. Immer mehr Kunden speisen erneuerbare Energie in das Netz ein, so dass an besonders wind- oder sonnenreichen Tagen manchmal zu viel Strom ins Netz drängt. Um in solchen Fällen die Netzsicherheit zu gewährleisten, ist ein Management bzw. eine Reduzierung der Einspeisung nötig.

 

Wie läuft das Einspeisemanagement ab?


Für das Einspeisemanagement gibt es einen klaren, gesetzlichen geregelten Plan – der folgende Schritte vorsieht:

  • Zunächst wird die Einspeisung aus Anlagen mit einer Leistung über 100 Kilowatt geregelt, die Strom aus erneuerbaren Energien oder Kraft-Wärme-Kopplung erzeugen.
  • Genügt dieser Schritt nicht, um die Netzsicherheit zu garantieren, wird die Einspeisung aus allen Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung unter 100 Kilowatt geregelt.


Wofür ist EWE NETZ zuständig?

Unser Stromnetz ist Teil des gesamtdeutschen Stromnetzes, das wiederum in einen europäischen Stromverbund integriert ist. 

Die vorgelagerten Hoch- und Höchstspannungsnetze betreiben die Avacon AG sowie die TenneT TSO GmbH. Kommt es in deren Netzen zu Engpässen, können diese Betreiber verlangen, dass wir die dezentralen Erzeugungsanlagen in unserem Netz ebenfalls mit in die Maßnahmen des Einspeisemanagements einbeziehen. Für diese Regulierung sind wir in unserem Netzgebiet sowohl technisch als auch kaufmännisch zuständig.

Ihre Entschädigung

Eine vorübergehende Einspeisereduzierung darf nicht zu Ihren Lasten gehen. Daher erstatten wir Ihnen gemäß EEG bzw. KWKG die Vergütung für den Strom, den Sie im Zuge des Einspeisemanagements nicht ins Netz einspeisen konnten. Dabei ist irrelevant, ob diese Maßnahme durch uns oder einen vorgelagerten Netzbetreiber veranlasst wurde.
So erhalten Sie die Entschädigung:

Schicken Sie einfach eine Rechnung an Einspeisemanagement@ewe-netz.de. Sie sollte so gestellt werden, dass alle Maßnahmen eines Zeitraums – z. B. eines Quartals – abgedeckt werden. Allgemeine Informationen zum Berechnungsverfahren und der Höhe Ihrer Entschädigung erhalten Sie im aktuellen Leitfaden der Bundesnetzagentur.

Vorbehalt: Aus den obigen Darstellungen lassen sich keine rechtlichen Ansprüche ableiten. Die Auszahlung des Entschädigungsbetrages erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die hierfür erforderlichen Voraussetzungen gemäß EEG bzw. KWKG vorliegen. EWE NETZ behält sich weiterhin vor, Änderungen und Ergänzungen aufgrund eines neuen Kenntnisstandes vorzunehmen. Außerdem kann bei unzutreffenden Angaben im Rahmen der Rechnungslegung an die EWE NETZ GmbH eine verzinsliche Rückforderung gezahlter Entschädigungen gestellt werden, insbesondere bei Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung. Auch ist die Prüfung der Entschädigungshöhe durch einen unabhängigen fachkundigen Dritten (z. B. Wirtschaftsprüfer) möglich.

Lastgangdaten für Einspeiser

Neben dem Zeitraum benötigen Sie für die Entschädigungszahlung auch die viertelstündige Einspeisezeitreihe Ihrer Erzeugungsanlage während der Maßnahme. Diesen Einspeiselastgang können Sie Ihrem Leitsystem entnehmen, solange die Vorgaben der Eich- und Messtechnik eingehalten werden.

Alternativ erhalten Sie Ihre Energiedaten monatlich in einem Abo bei uns. Das können Sie im  Downloadbereich des MOIN-Portals bestellen– ganz einfach und kostenlos für Sie. Das ausgefüllte Formular senden Sie bitte an EDM@EWE-NETZ.de

Hier kann es zu Engpässen kommen.

Zeitlich befristete Engpässe

Wir erweitern für Sie, so dass unser Netz immer stärker wird. Hier sind wir derzeit aktiv, damit Engpässe, die aktuell möglich sind, schnell der Vergangenheit angehören:

Region

Engpass

Maßnahmen zur Engpassbeseitigung

Umsetzung bis

UW Oldenburg Süd T122  Ertüchtigung des Umspannwerks Juni 2024
UW Wiesmoor T121 Ertüchtigung des Umspannwerks
September 2024
UW Jever T121 Ertüchtigung des Umspannwerks Dezember 2024
UW Visbek T121 Ertüchtigung des Umspannwerks Dezember 2024
UW Garrel T122 Ertüchtigung des Umspannwerks Dezember 2025
UW Wildeshausen  T122 Ertüchtigung des Umspannwerks Dezember 2025
UW Lilienthal  T122 Ertüchtigung des Umspannwerks Dezember 2026
 UW Lilienthal  T121  Ertüchtigung des Umspannwerks Dezember 2026
 UW Jesteburg T121 Ertüchtigung des Umspannwerks Dezember 2026
 UW Esterwegen T121 Ertüchtigung des Umspannwerks Dezember 2028

Die Abkürzung „UW“ steht für „Umspannwerk“. Das ist der Ort, an dem unsere Transformatoren 110 kV Hochspannung in 20 kV Mittelspannung umwandeln. In manchen Umspannwerken sind diese Transformatoren nicht mehr stark genug, weswegen wir sie erneuern oder ihre Anzahl erhöhen.

Spitzenkappung

Bis zum Jahr 2016 mussten Stromnetze für jede erdenkliche Situation ausgelegt sein. Diese Vorgabe wurde durch die „dynamische Spitzenkappung“ relativiert. Damit der Ausbau wirtschaftlich bleibt, dürfen wir seitdem in unserer Netzplanung seltene Leistungsspitzen kappen und dabei die Jahresenergie von Erzeugungsanlagen um bis zu drei Prozent reduzieren. Natürlich erstatten wir Anlagenbetreibern auch in diesem Fall den Ausfall.

Hier nutzen wir aktuell die Möglichkeit zur Spitzenkappung:

Region  Engpass  Umsetzung seit
 
UW Sögel
 T121  01.09.2018  
UW Emden West
 T122  01.09.2018  
UW Nordenham  T121  03.05.2019  
UW Emden Borssum
 T122  11.12.2019  
UW Holdorf
 T121  30.01.2020  
UW Völlen  T121  01.05.2020  
UW Ramsloh  T121  07.05.2021  
UW Leherheide  T122  01.08.2022  
Wir sind zertifiziert.
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  • TSM DVGW
  • VDE TSM
  • cert_datenschutz
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