Die Einsatzdaten umfassen:
- die EISMAN-Nr. von EWE-NETZ
- das betroffene Umspannwerk
- den anfordernden Netzbetreiber der Maßnahme (soweit bereits bekannt)
- die Start- und Ende-Zeit
Die EWE NETZ GmbH behält sich das Recht vor, nachträgliche Änderungen der Daten vorzunehmen, wenn dies zu Korrekturzwecken erforderlich sein sollte.
Zeitnah nach dem Ende eines Einsatzes werden die Informationen an dieser Stelle entfernt. Dafür erfolgt eine Information in der Veröffentlichung über die abgeschlossenen Einsätze.
Aktueller Hinweis zu Entschädigungen von EinsMan-Einsätzen
Bitte beachten Sie, dass zum 01.01.2020 die europäische Binnenmarktverordnung Strom (BMVO) in Kraft getreten ist. Gemäß Art. 13 Abs. 7 sind Entschädigungen aufgrund von EEG-Einspeisemanagementmaßnahmen ab dem 1.1.2020 zu 100 % an den Anlagenbetreiber auszuzahlen. Die Regelung nach §15 Abs.1 Satz 1 EEG 2017, 95% Entschädigungsregelung für Anlagen mit Inbetriebnahme nach dem 01.01.2012, stellt einen Widerspruch dar.
Wir folgen der BMVO-Verordnung und werden bis zur Klärung und Klarstellung durch den Gesetzgeber und/oder Regulierungsbehörde, vorbehaltlich der vollumfänglichen Anerkennung, sämtliche 2020 anfallenden EinsMan-Schaltungsmaßnahmen zu 100% entschädigen !