Netzzugang zum Stromverteilnetz

EWE NETZ gewährt Stromlieferanten und Netznutzern den Zugang zu seinem Stromverteilnetz gemäß den energierechtlichen Vorgaben.
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Online-Vertragsabschluss

Sie möchten Ihren Vertrag für den Netzzugang sofort abschließen? Mit unserem Online-Vertragsabschluss geht es ganz leicht. Ausfüllen, abschicken, fertig.

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Netzzugangsbedingungen Strom

Stromlieferanten und Netznutzer Strom finden alle Verträge, Bedingungen und Dokumente rund um den Netzzugang Strom zum Verteilnetz von EWE NETZ unter den folgenden Überschriften.

Zertifikate / Aufbau Marktkommunikation

Sie möchten als Marktpartner mit uns eine 1:1-Marktkommunikation aufbauen?

Dann schließen Sie einfach Ihren Lieferantenrahmenvertrag über unsere Online-Formularstrecke ab und laden dabei auch Ihr Zertifikat für die Marktkommunikation mit hoch. Wir legen Sie umgehend in unserer IT an und können in der Regel schon am übernächsten Werktag Ihre EDIFACT-Nachrichten verarbeiten. Link zum Online-Vertragsabschluss: https://www.ewe-netz.de/ovn

Unser Zertifikat für die 1:1-Marktkommunikation finden Sie unter https://www.globaltrustpoint.com Geben Sie dort einfach unsere EDIFACT-Adresse edi@ewe-netz.de ein und laden das Zertifikat herunter.


Zusatzvereinbarung Netznutzungsvertrag NZR-EMob

Bilanzieller Netzzugang für Ladepunkte von Ladepunktbetreibern (CPO) in unserem Netz gemäß den Vorgaben der BNetzA-Beschlusses vom 21.12.2020 (BK6-20-160). 

EWE NETZ bietet hierfür die "Zusatzrahmenvereinbarung zum Netznutzungsvertrag Strom „Netzzugangsregeln zur Ermöglichung einer ladevorgangscharfen bilanziellen Energiemengenzuordnung für Elektromobilität“, in der Fassung der Verbände BDEW/VKU vom 26.04.2022 an (kurz: „Zusatzvereinbarung Netznutzungsvertrag NZR-EMob“).

Voraussetzungen und Vertragsschluss "Zusatzvereinbarung Netznutzungsvertrag NZR-EMob":

  • bestehender Lieferantenrahmen- oder Netznutzungsvertrag (Letztverbraucher) Strom
  • Bestätigung des BiKo über die Einrichtung eines Bilanzierungsgebiets

Sie können die Vereinbarung in Textform abschließen. Schreiben Sie bitte eine E-Mail an vermarktung-netznutzung@ewe-netz.de. Fügen Sie bitte einen Scan der Bestätigung des BiKo sowie eine Information über Ihren bestehenden LRV/NNV Strom bei. Der Vertrag gilt nur bei ausdrücklicher Bestätigung als geschlossen.

Lieferantenrahmenvertrag Strom

Stromlieferanten können einen Lieferantenrahmenvertrag für die Nutzung unseres Stromverteilnetzes abschließen. Wir bieten Ihnen den Standardvertrag der Bundesnetzagentur an. Optional können Sie auch eine Zuordnungsvereinbarung und einen Messstellenvertrag iMS/mME abschließen. Es gelten die jeweils veröffentlichten Netzentgelte. Wir haben die Vertragsdokumente als Muster zum Download bereitgestellt. Es gelten die veröffentlichten Netzentgelte. Nutzen Sie am besten direkt unseren Online-Vertragsabschluss: https://www.ewe-netz.de/ovn

Wird Strom aus der Mittelspannungsebene entnommen und durch eine Messeinrichtung in Niederspannung gemessen, erhöht EWE NETZ die Messwerte (Arbeit und Leistung) um einen pauschalen Faktor in Höhe von 3,0% für nicht erfasste Transformatorenverluste.

Zuordnungsvereinbarung 

Bilanzkreisverantwortliche können mit EWE NETZ gemäß der MaBis-Festlegung  eine Zuordnungsvereinbarung abschließen und Lieferanten ermächtigen, ihre Bilanzkreise zu nutzen. Wir haben die Vertragsdokumente als Muster zum Download bereitgestellt. Es gelten die veröffentlichten Netzentgelte. Nutzen Sie am besten direkt unseren Online-Vertragsabschluss: https://www.ewe-netz.de/ovn

Messstellenvertrag iMS/mMe

EWE NETZ ist grundzuständiger Messstellenbetreiber Strom nach dem MsbG. Wir möchten allen Lieferanten ermöglichen, die Messstellennutzung für intelligente Messsysteme und moderne Messeinrichtungen und (iMS/mME) mit uns abzuwickeln. Dazu bieten wir allen Lieferanten an, einen Messstellenvertrag iMS/mME gemeinsam mit einem Lieferantenrahmenvertrag Strom abzuschließen. Dieser Vertrag stellt eine Ergänzungsvereinbarung zum Lieferantenrahmenvertrag Strom dar. Er ist eng angelehnt an den BDEW-Mustervertrag vom 06.06.2017. Die Datei „Messstellenvertrag iMS/mME für Lieferanten“ enthält eine Cleanfassung (S. 1-11) und als unverbindliche Lesehilfe eine Deltaversion mit allen Abweichungen unserer aktuellen Fassung vom BDEW-Muster vom 06.06.2017 (S. 12-23). Beim Online-Abschluss erhalten Sie eine individuell ausgefüllte Cleanversion des Vertrages. Bitte beachen Sie: Rechnungen aus dem Messstellenvertrag iMS/mME schicken wir in der Marktrolle MSB Strom. Hierfür gilt eine separate Bankverbindung (siehe auch das Kontaktdatenblatt).

Sie möchten den Messstellenvertrag iMS/mME mit einem Lieferantenrahmenvertrag abschließen? Nutzen Sie am besten direkt unseren Online-Vertragsabschluss: https://www.ewe-netz.de/ovn

Anschlusssperrung auf Anweisung des Lieferanten

Im Lieferantenrahmenvertrag Strom ist geregelt, unter welchen Bedingungen EWE NETZ auf Anweisung des Lieferanten die Sperrung oder Entsperrung eines Anschlusses vornehmen kann. Sie können das BNetzA-Sperr-/Entsperrformular mit unseren Kontaktdaten als ausfüllbares Dokument herunterladen und für die Sparten Strom und Gas nutzen. Informationen zu den Sperr-/Entsperrkosten je Sparte sind beigefügt.

Netznutzungsvertrag Strom

Letztverbraucher können ihre Netzentgelte auch direkt an uns zahlen. Hierzu bieten wir an, einen reinen Netznutzungsvertrag Strom (NNV Strom) gemäß dem von der BNetzA vorgegebenen Standardvertrag abzuschließen. Für die weitere Abwicklung des Vertrages und der Netznutzung müssen Letztverbraucher ihren Lieferanten beauftragen, insbesondere mit dem elektronischen Datenaustausch. Wir haben die Vertragsdokumente als Muster zum Download bereitgestellt. Es gelten die veröffentlichten Netzentgelte. Nutzen Sie am besten direkt unseren Online-Vertragsabschluss: https://www.ewe-netz.de/ovn

Wird Strom aus der Mittelspannungsebene entnommen und durch eine Messeinrichtung in Niederspannung gemessen, erhöht EWE NETZ die Messwerte (Arbeit und Leistung) um einen pauschalen Faktor in Höhe von 3,0% für nicht erfasste Transformatorenverluste.

Lastprofile

EWE NETZ verwendet sowohl die synthetischen Standardlastprofile des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft e. V., BDEW, als auch eigene synthetische Lastprofile, sowie seit 01.01.2013 eigene temperaturabhängige Lastprofile. Eine Übersicht über die verwendeten Profile finden Sie unter den folgenden Überschriften:

BDEW-Lastprofile 

Kundengruppe Profilbezeichnung
Landwirtschaftsbetriebe L0
Landwirtschaftsbetriebe mit Milchwirtschaft/Nebenerwerbs-Tierzucht L1
Landwirtschaft ohne Milchvieh L2
Gewerbe allgemein G0
Gewerbe werktags 8 bis 18 Uhr G1
Gewerbe mit starkem bis überwiegendem Verbrauch in den Abendstunden G2
Gewerbe durchlaufend G3
Laden/Friseur G4
Bäckerei mit Backstube G5
Wochenendbetrieb G6

EWE NETZ-eigene Lastprofile

Kundengruppe Profilbezeichnung
Haushalt H01
Straßenbeleuchtung Pause 0 Uhr/5 Uhr SB1
Straßenbeleuchtung ganznächtig SB2
Bandlastprofil BAN
Wasserkraftprofil EA0
Biomasse-, Biogasprofil EB0
Deponiegas-, Klärgasprofil EG0
Solarprofil ES0
Geothermieprofil ET0
Windprofil EW0
Sonstige Einspeisung EY0
Elektromobilität Ladesäulen M01

Temperaturabhängige Lastprofile

Im Unterschied zu den Standardlastprofilen für Haushalt, Gewerbe und Landwirtschaft berücksichtigen die temperaturabhängigen Lastprofile für Entnahmestellen mit unterbrechbaren Verbrauchseinrichtungen die Abhängigkeit des Wärmeenergiebedarfs von der Außentemperatur, die Aufladecharakteristiken der Speicher sowie die Freigabe- und Sperrzeiten des Netzbetreibers.

Die Temperaturabhängigkeit des elektrischen Lastverhaltens einer solchen Kundenanlage wird durch eine temperaturabhängige Lastprofilschar abgebildet. Eine Lastprofilschar enthält für einen Tag Temperaturprofile als ¼h-Zeitreihe in 1°C-Schritten für den Bereich von -16°C bis +16°C. Temperaturen werden in TMZ angegeben.

Die Temperaturmaßzahl TMZ [K] für einen Tag ergibt sich als Maximum der Begrenzungskonstante K = 0 und der Differenz zwischen der Bezugstemperatur TBEZUG
und der äquivalenten Tagesmitteltemperatur Tä der maßgeblichen Temperaturmessstelle:

TMZ = Max ((Tbezug – Tä), K)

Die äquivalente Tagesmitteltemperatur Tä ist eine Mehrtagesmitteltemperatur für den Liefertag d. Sie berücksichtigt den Einfluss der Temperaturen vergangener Tage auf den Liefertag durch exponentielle Mittelung über die Tagesmitteltemperaturen Tm des Liefertages und der 3 Vortage:

Tä(d) = 0,5*Tm(d) + 0,3*Tm(d-1) + 0,15*Tm(d-2) + 0,05*Tm(d-3)

Die Bezugstemperatur TBEZUG stellt den Temperaturwert dar, ab dem keine Heizenergie mehr benötigt wird. Für alle Klimazonen gilt einheitlich:

Tbezug = 17°C.

Die TMZ wird mit einer Nachkommastelle angegeben.

Die Selektion der Profilschar erfolgt anhand der linksgerundeten ganzzahligen äquivalenten Tagesmitteltemperatur Tälg. Beispiel:

Tä = 10,6°C -> Profilschar gemäß 10°C

Die Energiemenge berechnet sich bei Tagesmitteltemperaturen <17°C unter Berücksichtigung der Normierung wie folgt. Beispiel:

Energiemenge = ¼h- Profilwert * SEA * (Tbezug - Tä) / (Tbezug - Tälg)

Bei Temperaturen größer oder gleich 17°C, ergibt sich eine Energiemenge von Null.

Spezifische elektrische Arbeit (SEA)

Die spezifische elektrische Arbeit a-1 [kWh/K] an der Entnahmestelle beschreibt das kundenindividuelle Verbrauchsverhalten und ergibt sich aus der Division der im Ablesezeitraum entnommenen elektrischen Arbeit durch die Summe der Temperaturmaßzahlen dieses Zeitraums.

Die temperaturabhängigen Lastprofile sind auf Basis des BDEW-Leitfadens LPuVE erstellt worden. Die Wetterdaten stammen von der Wetterstation Friesoythe-Altenoythe des Deutschen Wetterdienstes.

EWE NETZ-eigene temperaturabhängige Lastprofile

Kundengruppe Profilbezeichnung
Heizwärmespeicher HZ1
Wärmepumpenprofil WP1
Wir sind zertifiziert.
  • Zertifikat
  • TSM DVGW
  • VDE TSM
  • cert_datenschutz
Zertifizierungen

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