Für Ihre Erzeugungsanlage ist aufgrund gesetzlicher Vorgaben wie beispielsweise EEG und KWK-G ein Erzeugungszähler notwendig, wenn:
- Ihre Photovoltaik-Anlage zwischen dem 01.01.2009 und dem 31.12.2011 in Betrieb genommen wurde und Sie eine Vergütung für Ihre Eigenversorgung erhalten.
- Ihre Photovoltaik-Anlage mit einer installierten Leistung größer 10 kW und einer Inbetriebnahme zwischen dem 01.04.2012 und dem 31.07.2014 unter das Marktintegrationsmodell fällt. Außerdem wichtig: Kombinieren Sie eine Photovoltaik-Anlage, die unter das Marktintegrationsmodell fällt, mit weiteren Erzeugungsanlagen in Überschusseinspeisung, die nicht unter das Marktintegrationsmodell fallen, ist ein zusätzlicher Abgrenzungszähler zwischen den Erzeugungsanlagen erforderlich (siehe Messkonzept Kaskadenschaltung).
- Sie eine KWK-Anlage mit einer installierten Leistung größer 2 kW betreiben und den KWK-Zuschlag für die erzeugte Energie in Anspruch nehmen.
Sie möchten auf jeden Fall einen eigenen Zähler für Ihre Erzeugungsanlage nutzen? Sie möchten erfahren, welche Art von Zähler Sie erhalten? Gerne – sprechen Sie uns dazu einfach an.
Für die gesetzeskonforme Abrechnung und Bilanzierung Ihrer Erzeugungsanlage ist je nach eingesetzter Messtechnik und den rechtlichen Anforderungen ein bestimmtes Messverfahren anzuwenden:
Messverfahren
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konventionelle Messeinrichtung (kME)
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moderne Messeinrichtung (mME)
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intelligentes Messsystem (iMS)
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Ausspeisung ≤6.000 kWh/a |
Zählerstand |
Zählerstand |
Zählerstand |
6.000 kWh/a <Ausspeisung ≤100.000 kWh/a
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Zählerstand |
Zählerstand* |
Zählerstandsgang |
Ausspeisung ≤ 100.000 kWh/a |
Zählerstand |
Zählerstand |
Zählerstandsgang |
Ausspeisung > 100.000 kWh/a |
Lastgang |
- |
Zählerstandsgang |
Mittelspannungsanschluss |
Lastgang |
- |
Zählerstandsgang |
Inst. Leistung ≤ 7 kW |
Zählerstand |
Zählerstand |
Zählerstandsgang |
7 kW < Inst. Leistung ≤ 100kW
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Zählerstand |
Zählerstand* |
Zählerstandsgang |
Inst. Leistung > 100 kW |
Lastgang |
- |
Zählerstandsgang |
*nur möglich, solange der Einbau eines iMS nicht verpflichtend ist