Erstattung der Kommunalen Beteiligung nach § 6 EEG
Der Gesetzgeber hat mit § 6 EEG Anlagenbetreibern von Windenergieanlagen und Freiflächen-Solaranlagen die Möglichkeit gegeben, Kommunen finanziell zu beteiligen.
Um eine Erstattung Ihrer Zahlungen an die Kommunen in der Endabrechnung zu erhalten, reichen Sie uns per E-Mail (nv_eeg@ewe-netz.de) folgende Unterlagen ein:
- Ihre Abrechnungen
- Bestätigung der Kommune über den Zahlungseingang.