Erstattung der Kommunalen Beteiligung nach § 6 EEG

Der Gesetzgeber hat mit § 6 EEG Anlagenbetreibern von Windenergieanlagen und Freiflächen-Solaranlagen die Möglichkeit gegeben, Kommunen finanziell zu beteiligen.

Um eine Erstattung Ihrer Zahlungen an die Kommunen in der Endabrechnung zu erhalten, reichen Sie uns per E-Mail (nv_eeg@ewe-netz.de) folgende Unterlagen ein:

  • Ihre Abrechnungen
  • Bestätigung der Kommune über den Zahlungseingang.

 


Wir sind zertifiziert.
  • Zertifikat
  • TSM DVGW
  • VDE TSM
  • cert_datenschutz
Zertifizierungen