Erstattung der Kommunalen Beteiligung nach § 6 EEG

Der Gesetzgeber hat mit § 6 EEG Anlagenbetreibern von Windenergieanlagen und Freiflächen-Solaranlagen die Möglichkeit gegeben, Kommunen finanziell zu beteiligen.

Um eine Erstattung Ihrer Zahlungen an die Kommunen in der Endabrechnung zu erhalten, reichen Sie uns per E-Mail (nv_eeg@ewe-netz.de) folgende Unterlagen ein:

  • Ihre Abrechnungen
  • Bestätigung der Kommune über den Zahlungseingang.

 


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