Messstellenbetreiberrahmenvertrag Strom (MSB-RV Strom)
Wenn ein Marktpartner als Messstellenbetreiber in unseren Netzen tätig werden möchte, muss er mit EWE NETZ einen Messstellenbetreiberrahmenvertrag (MSB-RV) abschließen. EWE NETZ bietet den MSB-RV in der von der BNetzA festgelegten Fassung vom 23.08.2017 an. Zusätzlich bietet EWE NETZ individuelle Anlagen zum MSB-RV als Ergänzungsvereinbarungen an: Anlage 1: Generelle Zustimmungserklärung gemäß § 7 Absatz 5 Satz 4 des Messstellenbetreiberrahmenvertrages und Anlage 2: Zusatzvereinbarung zum Messstellenbetreiberrahmenvertrag: Ausbau und Rückversand der Messeinrichtungen. Es gelten unsere Technischen Mindestanforderungen an Messeinrichtungen ("TMA Messeinrichtungen Strom/Gas"). Wir empfehlen, stets MSB-RV für die Sparten Strom und Gas gemeinsam abzuschließen.
Nutzen Sie am besten direkt unseren Online-Vertragsabschluss: https://www.ewe-netz.de/formulare/ovn
Sie möchten als MSB zunächst nur die Marktkommunikation mit uns aufbauen? Bitte schließen Sie auch dann einen MSB-RV für die gewünschte Sparte ab, damit wir Sie als Marktpartner in unseren Backend-Systemen anlegen und Ihre WiM-Nachrichten akzeptieren können.