Aktueller Hinweis zur Registrierung im Marktstammdatenregister
Bei der Registrierung einer EEG-Anlage werden Sie nach dem EEG-Anlagenschlüssel gefragt. An dieser Stelle dürfen Sie „Nicht vorhanden“ wählen. In der späteren Netzbetreiberprüfung ergänzen wir Ihren EEG-Anlagenschlüssel automatisch. Sie werden dann lediglich in einem Korrekturvorschlag des Marktstammenregisters gebeten, den EEG-Anlagenschlüssel zu bestätigen.
Was ist das Marktstammdatenregister?
Zukünftig wird es nur noch das Marktstammdatenregister geben, um Erzeugungsanlagen, Speicher oder große Verbrauchseinheiten bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) zu registrieren. Anlagenbetreiber sind hierbei verpflichtet, anlagenspezifische Stammdaten, wie etwa die installierte Leistung einer Anlage, zu erfassen. Auch alle anderen Marktakteure der Energiebranche, wie die EWE NETZ GmbH, können sich über das Marktstammdatenregister einfacher und schneller austauschen. Insgesamt soll die Transparenz gefördert und eine bessere Qualität und Übersicht der existierenden Energiestammdaten gewährleistet werden. Die gesetzliche Grundlage hierfür bildet die Marktstammdatenregisterverordnung, die am 1. Juli 2017 in Kraft getreten ist.
Was bedeutet das für Sie?
Sie müssen sich und Ihre Stromerzeugungsanlage im Marktstammdatenregister anmelden! Für alle Anlagenbetreiber von Stromerzeugungsanlagen ist die Registrierung über das Webportal des Marktstammdatenregisters seit dem 31. Januar 2019 möglich. Zu beachten ist die neue Meldefrist für Neuanlagen. Den Anlagenbetreibern bleibt nun nach Inbetriebnahme ein Monat Zeit, um ihre Erzeugungsanlage zu registrieren. Ebenfalls zu beachten ist die Registrierungspflicht von Anlagen im Marktstammdatenregister nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-Anlagen); um Ihren Vergütungsanspruch sicherzustellen sind die Registrierungspflichten und -fristen einzuhalten. Eine Übersicht mit Hinweisen der Bundesnetzagentur erhalten Sie auf der Internetseite zum Marktstammdatenregister.