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Wichtiger Hinweis

Das Erneuerbare Energie Gesetz schreibt vor, dass Anlagen bestimmter Größe jederzeit vom Netzbetreiber fernsteuerbar sein müssen. Dazu wurde bei Ihnen an der Anlage ein "Tonfrequenzrundsteuerempfänger" installiert, welcher die Steuersignale umsetzt. 
Bitte stellen Sie sicher, dass die verbaute Steuertechnik jederzeit funktionsfähig ist. Nur mit einer funktionierenden Fernsteuerung, kann die Aufrechterhaltung der Sicherheit unserer Stromnetze gewährleistet werden.

Wichtig für Sie zu wissen: Der Gesetzgeber zwingt die Netzbetreiber bei Pflichtverstößen gegen die Einhaltung der technischen Vorgaben, Sanktionen nach §52 EEG auszusprechen. Wir denken, das muss nicht sein.

Redispatch für Anlagen unter 100kW

Im EWE NETZ-Gebiet speisen mittlerweile über 170.000 Anlagen erneuerbaren Strom aus verschiedensten Quellen in unser Stromnetz.

Eine beachtliche Zahl, die ein langfristig vorausschauenden Netzausbau und aktives Netzengpassmanagement erfordert. Nur so können wir die Erreichbarkeit und Sicherheit unserer Stromnetze rund um die Uhr gewährleisten.

Der rasante Ausbau an erneuerbaren Energien stellt das Netz vor große Herausforderungen. Bis diese für die schwankende Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien passend ausgebaut sind, sorgt EWE NETZ zusammen mit den vorgelagerten Netzbetreibern durch sogenannte Redispatch-Maßnahmen für einen reibungslosen und sicheren Betrieb.

Das bedeutet: Kann das Stromnetz die erzeugten Strommengen nicht weiter aufnehmen, wird die Einspeisung bestimmter Anlagen reduziert, damit die Netzsicherheit jederzeit gewährleistet wird und eine Netzabschaltung verhindert werden kann. 

 

Bisher konnte EWE NETZ die Sicherheit des Stromnetzes allein durch die Reduzierung großer Anlagen von über 100kW Leistung gewährleisten. Durch den starken Zuwachs kleinerer Anlagen zeichnet sich jedoch ab, dass dies nun nicht mehr ausreichend ist. Wir gehen daher davon aus, dass dieses Jahr erstmalig auch die Leistung kleinerer Anlagen zeitweise reduziert werden muss.

 

Keine Sorge. Sie müssen sich um (fast) nichts kümmern. Sollte eine Reduzierung tatsächlich notwendig werden, informieren wir Sie im Voraus darüber.

Die Reduzierung der Einspeiseleistung übernehmen wir anschließend über die verbaute Fernsteuertechnik. Und den Strom, den Sie in der Zeit ins Netz eingespeist hätten? Wird Ihnen in Ihrer Endabrechnung erstattet. Ihre monatlichen Abschläge bleiben hiervon unberührt

Welche Anlagen sind betroffen und warum genau meine?

Von Redispatch 2.0 sind folgende Anlagen betroffen:

  • Erneuerbare-Energien-Anlagen ab 100 kW installierter Leistung.
  • Erneuerbare-Energien-Anlagen unter 100 kW installierter Leistung, die von Netzbetreibern wie EWE NETZ fernsteuerbar sind.

    Gut zu wissen: Laut §9 des EEG müssen Anlagen ab einer Größe von 25 kW für den Netzbetreiber steuerbar sein.

Also auch wenn Sie eine kleinere Energieanlage betreiben, kann Ihre Anlage von Redispatch 2.0 betroffen sein, da alle den Kriterien der Fernsteuerbarkeit entsprechenden Anlagen gesetzlich verpflichtet sind am Redispatch 2.0 teilzunehmen. Dadurch wird die Netzstabilität gewährleistet. 

Es ist aber möglich, dass nicht alle räumlich nahen Einspeiseanlagen dieselbe Sensitivität auf den Netzengpass haben und damit auch nicht alle Anlagen von RD-Maßnahmen betroffen sind. Es kann also sein, dass Ihre Anlage aufgrund von Redispatch 2.0 geregelt wird und die Ihres Nachbarn nicht betroffen ist.

Weitere Informationen

Sie haben weitere Fragen? Vielleicht finden Sie eine Antwort in unserem FAQ.

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