Leistungen

EWE NETZ stellt ein „Standrohr“ zur Verfügung, bestehend aus einem Unterteil, einem Wasserzähler und dem Oberteil mit Sicherungseinrichtung gemäß DIN EN 1717. Mit diesem Standrohr kann der Mieter Trinkwasser aus dem von EWE NETZ betriebenen Leitungsnetz entnehmen. Das geschieht über die Unterflurhydranten (Feuerlöschhydraten – weißes Schild mit rotem Rand).

Für diese Leistungen gelten die "Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser" (AVBWasserV), die "Ergänzenden Bedingungen zur AVBWasserV" und "Preisbedingungen". Die Unterlagen können Sie hier unter folgendem Link aufrufen: https://www.ewe-netz.de/privatkunden/trinkwasser/ihre-wasserversorgung.

Beauftragung, Abholung und Rückgabe

Wenn Sie ein Trinkwasser-Standrohr mieten möchten, können Sie das bequem Online beauftragen. Wir melden uns daraufhin bei Ihnen, um alle Details sowie die Termine für Abholung und Rückgabe – die jeweils bei einer unserer Betriebsstätte erfolgen – zu besprechen.

Bitte denken Sie daran, dass Sie die Beauftragung mindestens sieben Werktage vor Abholung vornehmen.

Zum Auftrag

Entgelte

Für das Mieten eines Trinkwasser-Standrohrs fallen folgende Benutzungsentgelte an:

  • Einmaliger Grundpreis: 120,- Euro pro Standrohr (zzgl. MwSt.)
  • zzgl. Mietzins: 2,35 Euro pro angefangenem Kalendertag (zzgl. MwSt.)

Der Mieter zahlt für die Wasserlieferung ein Entgelt, das dem jeweils geltenden Wasserverbrauchspreis des Versorgungsgebietes entspricht. Den allgemeinen Tarif können Sie unter folgendem Link aufrufen: https://www.ewe-netz.de/privatkunden/trinkwasser/ihre-wasserversorgung. Abwassergebühren werden nach den jeweils gültigen Preisen und Bedingungen des zuständigen Abwasserentsorgungsunternehmens berechnet und erhoben.

Richtige Wasserentnahme aus Hydranten

Trinkwasser ist ein Lebensmittel. Damit die Trinkwasserqualität nicht gefährdet ist, ist die richtige Montage, Inbetriebnahme, Außerbetriebnahme und Demontage des Trinkwasser-Standrohrs sehr wichtig. Hierfür erhalten Sie zum Mietvertrag ein verpflichtendes Merkblatt. Unterstützend können Sie nachfolgendes Video zur Veranschaulichung nutzen.