Änderungen im Sanktionsmechanismus gemäß EEG 2023

Mit Wirkung ab 1. Januar 2023 hat der Gesetzgeber unter anderem die Systematik der Sanktionierung bei Nichteinhaltung gesetzlicher Vorgaben grundlegend geändert. Bisher gültige Sanktionen werden in den neuen Sanktionsmechanismus überführt, der Gesetzgeber hat aber auch zusätzliche neue Sanktionstatbestände festgelegt.


Was ändert sich?


Zusammengefasst und stark vereinfacht wird die Einspeisevergütung nicht mehr reduziert. Seit dem 1. Januar 2023 müssen Sie als Anlagenbetreiber bei Verstößen gegen gesetzliche Vorgaben eine Zahlung von 10 Euro je kW installierter Leistung und Monat an den Verteilnetzbetreiber leisten. Wir als Netzbetreiber sind demnach verpflichtet, bei Verstößen dem Anlagenbetreiber diese Sanktion in Rechnung zu stellen.


Warum informieren wir Sie?


Uns ist es wichtig, Sie auf diese besondere Änderung des Gesetzgebers und deren Auswirkung hinzuweisen. Überprüfen Sie bitte die Einhaltung Ihrer gesetzlichen und technischen Anforderungen, um zukünftige Sanktionen zu verhindern.


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