Zu welchem Termin ist die Umstellung möglich?
Das geht nur mit Wirkung für die Zukunft - also frühestens zu dem Termin, an dem der vollständige Antrag bei EWE NETZ vorliegt und es keine Einwände gibt.
Welche Vorteile ergeben sich für mich bei einer Antragstellung über das Kundenportal?
Hier finden Sie alle Informationen zum Kundenportal
Was ist, wenn ich den Antrag nicht über das Kundenportal stellen kann oder möchte?
Dann nutzen Sie unser Kontaktformular unter https://www.ewe-netz.de/formulare/kontakt/antrag10c-eeg
Was ist, wenn nicht alle Bedingungen erfüllt sind?
Dann gilt leider nicht die Sonderregelung aus §10c EEG. Für Ihre Solaranlage brauchen Sie dann weiterhin einen eigenen Stromliefervertrag.
Kann ich den Eigenverbrauch der Solaranlage auch mit Verbrauchswerten einer anderen (juristischen) Person verrechnen (z.B. Ehefrau, eigene GmbH etc.)?
Nein, es muss Personenidentität zwischen Solaranlagenbetreiber und Anschlussnutzer der Entnahmestelle bestehen.
Können auch andere Volleinspeiser (z.B. BHKW, Windenergie) von der Regelung profitieren?
Nein, die Regelung gilt ausdrücklich nur für Solaranlagen.
Was genau heißt Personenidentität?
Das EEG verlangt ausdrücklich eine Personenidentität. Dies bedeutet, dass die Namen der Betreiber der Solaranlage identisch sein müssen mit den Namen auf dem bisherigen Stromliefervertrag der weiteren Entnahmestelle, z.B. des Haushalts.
Was kann ich tun, wenn die Personenidentität nicht gegeben ist?
Liegt keine Personenidentität vor, können Sie versuchen, den Kundennamen (=Name des Letztverbrauchers) an der weiteren Entnahmestelle zu ändern. Diese Namensänderungen müssen Sie direkt mit ihrem Stromanbieter der weiteren Entnahmestelle (z.B. Haushaltsstrom) klären. Wenn die Namen geändert sind, müssen Sie uns einen neuen Antrag einreichen.