Zuordnung geringfügiger Verbräuche nach § 10c EEG 2023
Mit dem neuen § 10c EEG können Einspeiser seit Mai 2024 unter bestimmten Bedingungen Ihre Stromverbräuche zusammenlegen. Sie können also den Betriebsverbrauch Ihrer Solaranlage z.B. auf Ihren bestehenden Stromliefervertrag für Ihren Haushalt zuordnen lassen. Dann brauchen Sie keinen zusätzlichen Stromliefervertrag mehr für Ihre Solaranlage.
Stellen Sie Ihren Antrag einfach online - Sie haben zwei Möglichkeiten:
- Mit Zugangsdaten über unser Kundenportal
Sie haben schon Zugangsdaten? Dann nutzen Sie diese einfach weiter. Ansonsten können Sie sich gerne registrieren und erhalten per E-Mail/SMS Ihre Zugangsdaten. Link Kundenportal: https://www.ewe-netz.de/einspeiser/service/kundenportal/uebersicht
- Ohne Zugangsdaten über das Kontaktformular
Sie möchten sich nicht im Kundenportal registrieren? Dann nutzen Sie unser Kontaktformular: https://www.ewe-netz.de/formulare/kontakt/antrag10c-eeg