Wallboxen, Wärmepumpen & Co.
Damit wir unsere Stromnetze weiterhin effizient betreiben und planen können, ist die Transparenz über Strombedarf und Lastschwerpunkte für uns von großer Bedeutung. Um den Überblick zu behalten, müssen bestimmte Geräte bei uns als Netzbetreiber angemeldet werden.
Unterschieden wird hier in anmeldepflichtige sowie genehmigungspflichtige Geräte.
Um welche Geräte handelt es sich konkret?
Gerätetyp |
Anmeldepflichtig? |
Genehmigungspflichtig? |
Ladeeinrichtungen mit einer Leistung bis 12 kVA
|
Ja |
/ |
Ladeeinrichtungen mit einer Leistung über 12 kVA |
Ja |
Ja |
Geräte zur Beheizung (z. B. Wärmepumpen) |
Ja |
Ja |
Geräte zur Klimatisierung |
Ja |
Ja |
Warmwassergeräte und Durchlauferhitzer |
Ja |
Ja |
Sonstige Geräte mit einer Leistung über 12 kVA |
Ja |
Ja |
Die Pflicht zur Anmeldung gilt auch für „mobile“ Ladeeinrichtungen, die über eine Steckverbindung angeschlossen werden. Ausnahme ist sporadisches Laden mit einem Notstromkabel.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in unseren FAQs und auf den Seiten der Bundesnetzagentur.
Was Sie bei der Anmeldung beachten sollten
Wenn Sie beispielsweise eine Wärmepumpe oder eine Ladeeinrichtung in Betrieb nehmen möchten, stimmen Sie sich vorab mit einem Elektrofachbetrieb ab. Dieser prüft, ob Ihre Hausinstallation für die Anforderungen des neuen Verbrauchers ausreichend ist. Die Anmeldung selbst können Sie schnell und einfach online erledigen, dafür benötigen Sie folgende Informationen:
- Die elektrische Leistung Ihres neuen Gerätes
- Herstellerangaben (Modell- und Typenbezeichnung)
- Ihre Zählernummer, wenn das Gerät an Ihrem vorhandenen Zähler angeschlossen wird
Nach Ihrer Anmeldung prüfen wir, ob Ihr Hausanschluss und unser Netz für die neuen Anforderungen ausreichend ausgelegt sind. Anschließend erhalten Sie von uns eine Bestätigung und Sie können mit der Installation des neuen Gerätes starten.