Anmeldepflichtige Geräte

EWE NETZ steht schon heute für eines der weltweit modernsten Energienetze. Im Nordwesten haben wir das höchste Niveau für Versorgungssicherheit in ganz Europa. Das liegt auch daran, dass wir die steigende Anzahl an Wärmepumpen und Ladeeinrichtungen, bei der Ausrichtung unseres Stromnetzes berücksichtigen. Das gewährleistet auch in Zukunft eine optimale Versorgungssicherheit.
Auto Laden

Wallboxen, Wärmepumpen & Co.

Damit wir unsere Stromnetze weiterhin effizient betreiben und planen können, ist die Transparenz über Strombedarf und Lastschwerpunkte für uns von großer Bedeutung. Um den Überblick zu behalten, müssen bestimmte Geräte bei uns als Netzbetreiber angemeldet werden.

Unterschieden wird hier in anmeldepflichtige sowie genehmigungspflichtige Geräte.

Um welche Geräte handelt es sich konkret?

Gerätetyp  Anmeldepflichtig?  Genehmigungspflichtig?
Ladeeinrichtungen mit einer Leistung bis 12 kVA
 Ja  /
Ladeeinrichtungen mit einer Leistung über 12 kVA  Ja  Ja
 Geräte zur Beheizung (z. B. Wärmepumpen)  Ja  Ja
 Geräte zur Klimatisierung  Ja  Ja
 Warmwassergeräte und Durchlauferhitzer  Ja  Ja
 Sonstige Geräte mit einer Leistung über 12 kVA  Ja Ja 

 

Die Pflicht zur Anmeldung gilt auch für „mobile“ Ladeeinrichtungen, die über eine Steckverbindung angeschlossen werden. Ausnahme ist sporadisches Laden mit einem Notstromkabel. 

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in unseren FAQs und auf den Seiten der Bundesnetzagentur


Was Sie bei der Anmeldung beachten sollten

Wenn Sie beispielsweise eine Wärmepumpe oder eine Ladeeinrichtung in Betrieb nehmen möchten, stimmen Sie sich vorab mit einem Elektrofachbetrieb ab. Dieser prüft, ob Ihre Hausinstallation für die Anforderungen des neuen Verbrauchers ausreichend ist. Die Anmeldung selbst können Sie schnell und einfach online erledigen, dafür benötigen Sie folgende Informationen:

  1. Die elektrische Leistung Ihres neuen Gerätes
  2. Herstellerangaben (Modell- und Typenbezeichnung)
  3. Ihre Zählernummer, wenn das Gerät an Ihrem vorhandenen Zähler angeschlossen wird

Nach Ihrer Anmeldung prüfen wir, ob Ihr Hausanschluss und unser Netz für die neuen Anforderungen ausreichend ausgelegt sind. Anschließend erhalten Sie von uns eine Bestätigung und Sie können mit der Installation des neuen Gerätes starten.

Jetzt einfach anmelden!

Anmeldepflichte Geräte werden in der Regel durch den Installationsbetrieb angemeldet. Die nachträgliche Anmeldung Ihrer Anlagen direkt bei der EWE NETZ geht aber auch ganz einfach:

zur Anmeldung
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  • TSM DVGW
  • VDE TSM
  • cert_datenschutz
Zertifizierungen

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