Anmeldepflichtige Geräte

EWE NETZ steht schon heute für eines der weltweit modernsten Energienetze. Im Nordwesten haben wir das höchste Niveau für Versorgungssicherheit in ganz Europa. Das liegt auch daran, dass wir die steigende Anzahl an Wärmepumpen und Ladeeinrichtungen, bei der Ausrichtung unseres Stromnetzes berücksichtigen. Das gewährleistet auch in Zukunft eine optimale Versorgungssicherheit.
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Steuerbare Verbrauchseinrichtungen

Unter steuerbaren Verbraucheinrichtungen gem. §14a EnWG werden Geräte verstanden, deren Leistung wir als Netzbetreiber temporär begrenzen dürfen. Hierzu zählen u. a. Ladeeinrichtungen für Elektromobilität, Wärmepumpen und Klimageräte. Über diese netzorientierte Steuerung ist es uns möglich, unser Netz stabil zu halten und Netzausbaukosten zu minimieren. Im Gegenzug können wir niedrigere Netzentgelte berechnen. Viele Stromlieferanten geben diese reduzierten Kosten an ihre Kunden weiter.

Am 27.11.2023 hat die Bundesnetzagentur zwei Verordnungen zur Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nach §14a EnWG veröffentlicht. Hier erhalten Sie einen Überblick welche Regelungen seit dem 1.1.2024 gelten:

Das Wichtigste in Kürze:

  • Folgende Geräte in der Niederspannung müssen an der netzorientierten Steuerung teilnehmen: Nicht öffentliche Ladepunkte für Elektromobile (Wallboxen), Wärmepumpenheizungen, Anlagen zur Raumkühlung sowie Anlagen zur Speicherung elektrischer Energie (Stromspeicher).

  • Die Regelungen gelten für alle Anlagen, die nach dem 1.1.2024 in Betrieb genommen wurden.  Anlagen die vor dem 1.1.2024 in Betrieb gegangen sind, können freiwillig teilnehmen.

  • Im Gegenzug für die netzorientierte Steuerung können Sie von verringerten Netzentgelten profitieren. Bitte klären Sie diese mit Ihrem zuständigen Lieferanten.

  • Die Steuerungsmaßnahmen werden über ein intelligentes Messsystem in Verbindung mit einer Steuerbox durchgeführt.

Weitere Informationen finden Sie in unserer FAQ sowie auf den Seiten der Bundesnetzagentur.

Im Folgenden finden Sie drei Schaubilder, welche die Wirkung der netzorientierten Steuerung exemplarisch darstellen.

Beispiel 1: Vor Durchführung der netzorientierten Steuerung hat das Gebäude einen Leistungsbezug von 13 kW. Dieser teilt sich in 11 kW für die Wallbox sowie 2 kW für den Haushaltsverbrauch (z. B. Küche oder Wäsche waschen) auf.

Die netzorientierte Steuerung wird über eine Direktsteuerung umgesetzt.  Das heißt, der Wallbox steht während der Dauer der Steuerung eine netzwirksame Leistung von 4,2 kW (statt 11 kW) zur Verfügung. Der übliche Haushaltsverbrauch, ist von der Steuerung nicht betroffen.

Beispiel 2: Vor Durchführung der netzorientierten Steuerung teilt sich der Leistungsbezug des Gebäudes in 11 kW für die Wallbox sowie 2 kW für den Haushaltsverbrauch auf. Unter Berücksichtigung der PV-Anlage (3 kW) beträgt der Bezug aus dem Stromnetz 10 kW.

Die netzorientierte Steuerung wird über ein Energiemanagementsystem (EMS) umgesetzt. Dies kann sinnvoll sein, wenn eine Erzeugungsanlage vorhanden ist. Die Höhe der netzwirksamen Leistung für die Wallbox wird anhand einer Formel ermittelt: Pmin, 14a = 4,2 kW + (1 – 1) x 1 x 4,2 kW = 4,2 kW. Die Leistung der Erzeugungsanlage (3 kW) kann zusätzlich der Wallbox zugeteilt werden.

Beispiel 3: Vor Durchführung der netzorientierten Steuerung teilt sich der Leistungsbezug im Gebäude in 11 kW für die Wallbox, 6 kW für die Wärmepumpe sowie 2 kW für den Haushaltsverbrauch auf. Unter Berücksichtigung der PV-Anlage (3 kW) beträgt der Bezug aus dem Stromnetz 16 kW.

Die netzorientierte Steuerung wird über ein Energiemanagementsystem (EMS) umgesetzt. Dies kann sinnvoll sein, wenn eine Erzeugungsanlage vorhanden ist. Die erzeugte Leistung kann über das EMS zusätzlich der Wallbox und der Wärmepumpe zugeteilt werden. Die Höhe der netzwirksamen Leistung dieser beiden Geräte wird anhand einer Formel ermittelt: Pmin, 14a = 4,2 kW + (2 – 1) x 0,8 x 4,2 kW = 7,56 kW.

Die Leistung der Erzeugungsanlage (3 kW) kann zusätzlich der Wallbox bzw. der Wärmepumpe zugeteilt werden.

Jetzt einfach anmelden, ändern oder abmelden!

Anmeldepflichte Geräte werden in der Regel durch den Installationsbetrieb angemeldet. Die nachträgliche Anmeldung, Änderung oder Abmeldung Ihrer Anlagen direkt bei der EWE NETZ geht aber auch ganz einfach:

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