Preise und Entgelte in unseren Gasverteilnetzen

EWE NETZ ermittelt die Netzentgelte und zugehörige Entgelte gemäß den energierechtlichen Vorgaben.
Preis Marktpartner Erdgas EWE Netz

Details zu Netzentgelten und Preisen

EWE NETZ ermittelt die Netzentgelte und zugehörige Entgelte gemäß den gesetzlichen Bestimmungen sowie der jeweils gültigen Vereinbarung über die Kooperation gemäß § 20 Abs. 1 b, EnWG, zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen. Die Entgelte für Messstellenbetrieb und Messung weisen wir separat zu den Netzentgelten aus.

EWE NETZ ist Lieferer von Erdgas im Sinne von § 38 des Energiesteuergesetzes. Des Weiteren gilt EWE NETZ als Wiederverkäufer für Strom und Gas gemäß Umsatzsteuergesetz.



Mehr Transparenz bei der Netznutzungsabrechnung

Auf der Netznutzungsrechnung finden Kunden künftig zwei neue Faktoren, die zur Berechnung der gelieferten Energie herangezogen werden. Sie zeigen detailliert den bisher genutzten Umrechnungsfaktor.

Ausgangspunkt für die Netznutzungsabrechnung ist der zwischen zwei Zeitpunkten gemessene Mengenbezug. Der Gaszähler für Erdgas, der Balgengaszähler im Haushalts- und Kleingewerbebereich, misst die Menge, also das Betriebsvolumen (Vb) in m³ des durch den Gaszähler fließenden Erdgases. Für unsere Kunden ist jedoch weniger das Volumen des verbrauchten Erdgases interessant, sondern vielmehr die darin enthaltene thermische Energiemenge. Dafür ist eine Umrechnung vom gemessenen Betriebsvolumen Vb (m³) in die bezogene thermische Energiemenge (E) in kWh notwendig. Die abgerechnete Energiemenge errechnet sich aus drei Werten: Erdgasverbrauch, Zustandszahl und dem Abrechnungsbrennwert. Noch Detailliertere Informationen finden Sie unter den folgenden Überschiften:

Erdgasverbrauch

Der Erdgasverbrauch wird von einem geeichten Gaszähler gemessen. Der Gaszähler misst dabei das Betriebsvolumen (Vb) des durchfließenden Erdgases. Die Maßeinheit ist Kubikmeter (m³). Der Erdgasverbrauch errechnet sich aus der Differenz des Zählerstandes zu Beginn und Ende einer Abrechnungsperiode, in der Regel ein Jahr.

Zustandszahl

Beim Erdgas wird zwischen dem Normzustand und dem Betriebszustand unterschieden. Der Betriebszustand ist der Zustand des Erdgases im Gaszähler, der abhängig von Druck und Temperatur des Erdgases ist. Zur Abrechnung der verbrauchten Erdgasmengen muss daher der Betriebszustand des Erdgases auf den Normzustand umgerechnet werden. Erdgas hat seinen Normzustand bei einer Normtemperatur (Tn) von 0 °C und einem Normdruck (pn) von 1013,25 mbar. 

Die Zustandszahl (z) beschreibt das Verhältnis vom abrechnungsrelevanten Normvolumen (Vn) zum gemessenen Betriebsvolumen (Vb) des Erdgases. Die Zustandszahl wird jeweils kundenspezifisch ermittelt.

Grundsätzlich wurde deutschlandweit eine Abrechnungstemperatur (Teff) von 15 °C für Gaszähler ohne Temperaturumwertung festgelegt, sofern der übergebene Druck (Übergabedruck) beim Kunden kleiner gleich 1.000 mbar ist und eine stündliche Menge kleiner 400 m³/h nicht übersteigt.

Maßgebend für den zu verwendenden mittleren Luftdruck (pamb), gemessen in mbar, ist die geographische Höhe (Geländehöhe in Meter über Normalnull auf Erdbodenniveau) des installierten Zählers beim Kunden.

Ein weiterer Parameter zur Ermittlung der Zustandszahl ist der eingestellte Überdruck, auch Effektivdruck genannt (peff), des installierten Gasdruckregelgeräts vor dem Gaszähler beim Kunden. Durch das installierte Gasdruckregelgerät erhält der Gaszähler einen konstanten Ausgangsdruck in mbar. Auf diesen Ausgangsdruck sind die Verbrauchseinrichtungen wie Brennwertheizung und Gaskochfelder beim Kunden ausgerichtet. Eine Änderung des Effektivdrucks erfordert technische Umbaumaßnahmen am Gasdruckregelgerät, die nur im Auftrag von EWE NETZ ausgeführt werden dürfen.

Die Zustandszahl (z) berechnet sich nach folgender Formel:

Dabei bedeuten:
z = Zustandszahl
Vn = Normvolumen [m³]
Vb = Betriebsvolumen [m³]
Tn = Normtemperatur = 0 °C = 273,15 K
Pn = Normdruck = 1.013,25 mbar
Teff = Temperatur des Erdgases = 15 °C + 273,15 K = 288,15 K
pamb = Luftdruck am Gaszähler [mbar] = 1.014,8 mbar - 0,114 mbar/m x h
h = geographische Höhe des Gaszählers in m (Erdbodenniveau)
Peff = Überdruck am Gaszähler [mbar]

Abrechnungsbrennwert

Da Erdgas ein Naturprodukt ist, unterliegt es je nach Förderquelle leichten Schwankungen in der Zusammensetzung und damit auch im Energiegehalt (Brennwert). Der Brennwert des gelieferten Erdgases wird mit geeichten Brennwertmessgeräten an der jeweiligen Übergabestelle in das Erdgasverteilungsnetz ermittelt. Die Gasbeschaffenheit ist damit unabhängig vom gewählten Erdgaslieferanten des Kunden.

Der Brennwert von Erdgas kann nach dem DVGW-Arbeitsblatt G 260 Gasbeschaffenheit zwischen 8,4 kWh/m³ und 13,1 kWh/m³ schwanken. DVGW steht für Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e. V.

Im Netzbereich West transportiert EWE NETZ überwiegend Erdgas der Gruppe L mit einem Brennwert von ca. 9,5 bis 10,5 kWh/m³. In einigen wenigen Gebieten innerhalb des Netzbereiches West transportiert EWE NETZ Erdgas der Gruppe H mit einem Brennwert von ca. 11,0 bis 12,0 kWh/m³.

Im Netzbereich Ost beträgt der Brennwert des von uns transportierten Erdgases der Gruppe H ca. 11,5 kWh/m³.

Der Brennwert Hs ist die Wärmemenge, die bei vollständiger Verbrennung einer gegebenen Gasmenge in Luft frei werden würde, wobei der Druck p, bei dem die Reaktion abläuft, konstant bleibt, und alle Verbrennungsprodukte auf die gleiche gegebene Temperatur T wie die Reaktionspartner zurückgeführt werden. Der Brennwert für den jeweiligen Abrechnungszeitraum wird aktuell und kundenspezifisch ermittelt. Durch die natürlichen Beschaffenheitsschwankungen von Erdgas und die zeitbezogene Ermittlung des Abrechnungsbrennwertes gibt es keinen einheitlichen Brennwert für alle Kunden. Der Abrechnungsbrennwert wird über den Zeitraum von zwei Zählerständen (Anfangs- und Endzählerstand) ermittelt.

Die thermische Energiemenge

Zur Berechnung der tatsächlich bezogenen thermischen Energiemenge (E) wird das am Gaszähler abgelesene Betriebsvolumen (Vb) multipliziert mit der Zustandszahl (z) und dem Abrechnungsbrennwert (Hs, eff):

Dabei bedeuten:
E = Thermische Energie [kWh]
Vb = Betriebsvolumen [m³]
z = Zustandszahl
Hs, eff = Abrechnungsbrennwert [kWh/m³] 
Falls in der Netznutzungsabrechnung die Abrechnungszeitspanne unterteilt werden muss, wie z. B. wegen Entgelt- oder Steueränderungen und keine Ablesung des Gaszählers vorliegt, ermittelt EWE NETZ die thermische Energiemenge nach den Vorgaben des DVGW-Arbeitsblattes G 685.

Rechtlicher Rahmen

In Deutschland wird die thermische Erdgas-/Netznutzungsabrechnung auf der Grundlage einheitlicher eichrechtlicher Vorschriften sowie den nach den anerkannten Regeln der Technik, hier insbesondere nach dem DVGW-Arbeitsblatt G 685 Gasabrechnung, durchgeführt.

Die in diesem Arbeitsblatt festgelegten Verfahren sind mit den Landesbehörden für das Eichwesen und der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt abgestimmt und entsprechen den Bestimmungen des Eichrechts. Die thermische Erdgas-/ Netznutzungsabrechnung unterliegt dabei der ständigen Kontrolle der zuständigen Eichämter des jeweiligen Bundeslandes. So ist zugleich ein Höchstmaß an Präzision und Unabhängigkeit gegeben.

Für EWE NETZ sind die Eichämter Niedersachsen und Berlin-Brandenburg zuständig. Bei allen bisherigen stichprobenartigen Überprüfungen wurde EWE NETZ die regelkonforme Erdgasabrechnung bestätigt.

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