Diese Entgelte erhebt EWE NETZ zusätzlich zu den Netzentgelten.
Die Kosten aus dem Kraft-Wärmekopplungsgesetz, KWK-G, die bundesweite Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV, auch § 19-Umlage genannt, die Offshore-Haftungsumlage und die Umlage aufgrund der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten wirken entgelterhöhend. Die Entgelte für Messstellenbetrieb weisen wir separat zu den Netzentgelten aus. In den Preisblättern ist außerdem eine Aufstellung der nach Gemeindegrößenklassen erhobenen Konzessionsabgabe enthalten.
EWE NETZ hat einen Erlaubnisschein für Versorger im Sinne des Stromsteuergesetzes und gilt als Wiederverkäufer für Strom und Gas gemäß Umsatzsteuergesetz.