Hier geben wir Ihnen alle Infos zum Ablauf der Erdgasumstellung bei EWE NETZ.
Ihre Sicherheit ist uns wichtig
Gemeinsam mit den regionalen Polizeibehörden haben wir für Verbraucher eine ganze Reihe an Schutzmaßnahmen entwickelt. Hier beschreiben wir die Maßnahmen und das Auftreten unserer Servicepartner.Wieso stellen wir Ihre Erdgas-Versorgung um?
Weil die Förderung von L-Gas aus deutschen und niederländischen Quellen in den nächsten Jahren stark rückläufig sein wird. Ab dem 1. Oktober 2029 exportieren die Niederlande nach aktuellem Stand kein L-Gas mehr nach Deutschland.
Seit 2018 stellen wir in unser Netz schrittweise auf H-Erdgas um. Im Jahr 2027 soll das komplette Netzgebiet mit H-Gas versorgt werden.
Was bedeutet das?
Wir passen rechtzeitig unsere Leitungen und Stationen an. Durch die Umstellung der Gasqualität von L- auf H-Erdgas müssen aber auch in jedem Haushalt, in allen Gewerbebetrieben und in der Industrie sämtliche Gasgeräte auf höhere Brenntemperaturen von uns angepasst werden. Insgesamt sind zwischen 2018 und 2027 rund 600.000 Kunden zwischen Ems, Weser und Elbe davon betroffen.
Doch bevor Sie einen Schreck bekommen: Wir stellen Ihnen für die Anpassungsmaßnahmen keine Rechnung. Alle Erdgaskunden in Deutschland tragen die Kosten für die Erdgasumstellung. Die Kosten werden bundesweit auf die Netzentgelte umgelegt.
Sie möchten wissen, ob und wann Sie betroffen sind?
In dem Bereich „Wann wo“ können Sie mithilfe Ihres Zählpunktes weitere Informationen zum Umstelltermin erhalten. Sie finden dort auch eine Übersichtskarte, die zeigt, wann wir welches Gebiet auf H-Gas umstellen.
Planen Sie vielleicht den Ersatz Ihres alten Erdgas-Gerätes?
Wenn Sie Ihr altes Erdgas-Gerät gegen ein Neugerät, das keine weitere Anpassung benötigt, eintauschen, können Sie eine Förderung über 100 Euro brutto von EWE NETZ erhalten. Das alles muss passieren, nachdem wir Sie über die Umstellung in Ihrem Bezirk informiert haben und bevor wir Ihr bisheriges Gerät angepasst haben. So hat es der Gesetzgeber für Sie im §19a Abs. 3 EnWG festgelegt.
Trifft dies auf Sie zu, dann lassen Sie uns bitte einfach den Erstattungsantrag mit den notwendigen Unterlagen vor dem Anpassungstermin zukommen. Den Antrag können Sie bei uns mithilfe des untenstehenden Online-Formulars stellen.
Wie sehen nun die nächsten Schritte aus?
Die Erdgasumstellung erfolgt im Wesentlichen in drei Schritten.
Erfassung: Wir starten bei Ihnen ca. ein bis ein halbes Jahr vor der Umstellung mit der Erfassung der Erdgas-Geräte. Hierbei überprüfen wir, ob die Geräte für die neue Erdgasqualität geeignet sind und dokumentieren alles Notwendige.
Wichtig: Werden nach der Erfassung und vor der Anpassung noch Veränderungen an einem Erdgas-Gerät vorgenommen oder ein neues Gerät installiert, so ist diese Information für uns sehr wichtig. Bitte weisen Sie Ihren Installateur daraufhin, dass er uns hierüber eine Mitteilung zukommen lässt. Nur so können wir gewährleisten, dass Ihre Geräte rechtzeitig angepasst werden können und alle erforderlichen Ersatzteile vorrätig sind.
Anpassung: Für die Umstellung des Gasnetzes passen wir alle Erdgas-Geräte an, sofern erforderlich. Hierzu tauschen wir die L-Gas-Düsen aus und regulieren den Brenner neu ein. Bei den meisten Geräten erledigen wir diesen Schritt vor der Umstellung des Netzes. Einige Geräte können erst nach diesem Schritt angepasst und überprüft werden.
Qualitätssicherung: Stichprobenartig und unabhängig führt ein Servicepartner eine Qualitätssicherung der Erfassungs- und Anpassungsmaßnahmen für uns durch.
Wann wir für die oben beschriebenen Schritte zu Ihnen kommen, kündigen wir frühzeitig per Post an.
Grundsätzlich gilt: Sie müssen nichts tun, bevor wir uns bei Ihnen melden.
Haben Sie ein Erdgas-Gerät, welches nicht für die neue H-Gasqualität geeignet ist?
Zusätzlich zu der oben genannten 100 EUR-Förderung für ein Neugerät können Sie in diesem Fall eine weitere Kostenerstattung erhalten.
Sie wollen eine Förderung?
Mithilfe des Online-Formulars wird Ihre persönliche Förderung von uns ermittelt. Beantragen Sie die Förderung direkt hier.
Förderantrag stellenSie benötigen weitere Informationen?
Alle weiteren wichtigen Informationen zur 100 EUR-Förderung und zur Kostenerstattung finden Sie in unseren FAQ. Weiterführende Informationen zur Erdgasumstellung erhalten Sie auch auf den Seiten der Bundesnetzagentur (BNetzA) und der Vereinigung der Fernleitungsnetzbetreiber.