Für alle Bauherren das Wichtigste zum Erdgas-Hausanschluss: Dieser darf auf keinen Fall überbaut werden. Bereits für die frühe Phase Ihrer Bauplanung, halten wir an allen EWE NETZ-Standorten Lagepläne unserer Versorgungsleitungen für Sie bereit, die Sie einsehen und kostenlos mitnehmen können. Erst schauen, dann graben: Fordern Sie jetzt per E-Mail die Leitungspläne für Ihr Grundstück ab.
In unserer "Checkliste für Bauherren" finden Sie außerdem wertvolle Tipps für die Gestaltung Ihres Hausanschlusses – auch wenn es um das Um- und Ausbauen bestehender Wohngebäude geht.
Das gehört zu Ihrem Erdgas-Hausanschluss.
Ein Standard-Hausanschluss für Erdgas verbindet das Erdgasortsnetz mit Ihrer Anlage in Ihrem Wohnhaus. Er beginnt an der Abzweigstelle der Verteilnetzleitung und endet an der Schraubverbindung des Gasdruckreglers, der zugleich die Übergabestelle von unserem Netz zu Ihrem ist. Für die Unterbringung der Messeinrichtungen für Erdgas, aber auch für Strom und Wasser sowie für die elektrische Verteilungsanlage und den Telefon- und Breitbandkabel-Anschluss bietet Ihnen EWE NETZ einen Hausanschlussschrank an.
Damit wir Ihre Netzanschlüsse erstellen können, muss zum Durchführen der Anschlussleitungen die Gebäudeeinführung von Ihrer Baufirma vorab in die Bodenplatte bzw. Kellerwand gas- und wasserdicht eingebaut sein. Hierfür gelten anerkannte Regeln der Technik und Normen. Mit dem Einbau von zertifizierten Ein-/ oder Mehrspartenhauseinführungen werden diese Anforderungen erfüllt. Um unnötige Kosten zu vermeiden, sprechen Sie die vorbereitenden Arbeiten bitte frühzeitig mit Ihrer Baufirma ab. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an uns.
Weitere Informationen zu Netzanschlüssen und Hauseinführungen finden Sie unten als Download. In unserer „Checkliste für Bauherren“ finden Sie außerdem wertvolle Tipps für die Gestaltung Ihres Hausanschlusses.
Was zu beachten ist.
Für den Anschluss an unser Erdgasnetz gelten selbstverständlich einige technische Anschlussbedingungen und Richtlinien, um allen Nutzern einen störungsfreien und sicheren Netzbetrieb ermöglichen zu können. Sie sind in unserer Anschlussrichtlinie für das Erdgasversorgungsnetz zusammengefasst und können auf dieser Seite runtergeladen werden.
Grundsätzlich können Bauherren die Trasse der Leitungen (Leitungsgraben) selbst ausheben.
Voraussetzung für die Vergütung in Höhe von 3,86 € brutto (inkl. 19% MwSt) je laufenden Meter, ist das Einhalten diverser Vorgaben und Richtlinien. Bei Mitverlegung von mehreren Medien, z.B. Strom und Erdgas, wird der Betrag je Sparte vergütet. Weitere Informationen erhalten Sie im Downloadbereich weiter unten auf dieser Seite.
Durch die Grund- und Ersatzversorgung soll sichergestellt werden, dass Haushaltskunden ohne Lieferanten grundsätzlich jederzeit mit Gas versorgt werden können – zumindest für drei Monate. Sowohl die Grund- als auch die Ersatzversorgung werden vom jeweiligen Grundversorger gewährleistet.
Grund- und Ersatzversorgung.
Grundversorger ist jeweils der Energielieferant, der die meisten Haushaltskunden in einem bestimmten Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Im Netzgebiet von EWE NETZ ist der Grundversorger grundsätzlich die
EWE VERTRIEB GmbH
Cloppenburger Str. 310
26133 Oldenburg.
Das gilt sowohl für das Gasnetz im Ems-Weser-Elbe-Gebiet als auch für das Gasnetz in Brandenburg, Nordvorpommern und auf Rügen.
Die Grundversorgungspflicht der Unternehmen gilt bis zum 31. Dezember 2027. Zum 01. Juli 2027 wird der Grundversorger erneut festgelegt. Bei Netzgebietsabgaben oder -übernahmen geht der zum Stichtag bestimmte Grundversorger mit über. EWE NETZ führt daher zur Information auch übergegangene Gemeinden bzw. Ortsteile in der Liste(pdf) mit Verweis auf den neuen Netzbetreiber auf, bis der Grundversorger neu festgelegt wird.
Zu Ihrem Erdgas-Hausanschluss.
Wir informieren Sie gern umfassend über Ihren neuen Erdgas-Hausanschluss.