Wenn Ihre Anlage im Zuge von Redispatch geregelt wurde,
erhalten Sie wie gewohnt Ihre Abschläge. Sie erhalten eine genaue Auflistung
etwaiger Redispatch-Maßnahmen mit Ihrer Jahresabrechnung. Wichtig für alle
Betreiber von Anlagen, die wegen Redispatch 2.0 ihren Strom nicht einspeisen
können, ist die finanzielle Sicherheit. Und hier ist die Lage klar: Sie erhalten eine gerechte Entschädigung für den Strom, den Sie nicht einspeisen konnten.
Wenn Sie aufgrund einer Redispatch-Maßnahme keinen Strom eingespeist haben, erhalten Sie für den nicht eingespeisten Strom automatisch eine Entschädigung und es muss keine Rechnung an EWE NETZ gesendet werden.
Erläuterung Ihrer Entschädigungszahlung
Damit Ihre Entschädigung gerecht ermittelt wird, verwendet
EWE NETZ das Pauschalverfahren. Das bedeutet, dass wir die Erzeugungsprognose
für Sie übernehmen. Andernfalls müssten Sie Ihre Anlagenfahrpläne täglich
selbst prognostizieren und täglich an uns übermitteln.
Mit dem Pauschalverfahren berechnen wir die Ausfallarbeit
pauschal auf Basis der Vorgaben und Festlegungen der Bundesnetzagentur. Ein wichtiger
Bestandteil dieser Berechnung ist der Anlagenfaktor, der von der
Bundesnetzagentur festgelegt wurde. Der Anlagenfaktor variiert je nach Jahres-
und Tageszeit (siehe Tabelle) und stellt damit sicher, dass der
Anlagenbetreiber im Falle einer Redispatch-Maßnahme nicht schlechter gestellt
wird.
Die genaue Formel für die Berechnung der
Entschädigungszahlung und weitere Informationen sind in der Festlegung der
Bundesnetzagentur BK6-20-059 in der Anlage 1 unter 3.2.3.3 zu finden.
Umrechnung von kW zu kWh
Ihre Ausfallarbeit wird in kWh angegeben. Um diesen Wert zu berechnen, muss die Regelungsdauer von Minuten auf Stunden umgerechnet werden. Dazu teilen Sie die Anzahl der Minuten durch 60. Die Regelungsdauer muss schließlich noch mit der Leistung Ihrer Anlage (kW) multipliziert werden.