EWE NETZ bestätigt allen Strom- und Gaslieferanten bereits im brancheneinheitlichen Lieferantenrahmenvertrag Strom bzw. Gas die Einhaltung der Vorgaben aus § 33 MessEG (Mess- und Eichgesetz), Stichworte "Messgeräteverwender" und "Verwendung der Messwerte im geschäftlichen Verkehr".
Für alle anderen Kunden und Marktpartner haben wir eine separate Bestätigung veröffentlicht: Bestätigung § 33 MessEG