Modul 1: Pauschaler Rabatt auf das Netzentgelt
Die jährliche Reduzierung setzt sich aus 80,00 Euro (brutto) und einer netzbetreiberindividuellen Stabilitätsprämie zusammen. Diese bemisst sich jeweils auf Basis des jährlichen Netznutzungsentgelts (Arbeitspreises) in der Niederspannung von EWE NETZ. Die Reduzierung wird in Summe jährlich für alle an einen Stromzähler angeschlossenen steuerbaren Verbrauchseinrichtungen gewährt. Dabei gilt, dass das Netzentgelt nach Abzug der Netzentgeltreduzierung nicht unter 0 € fallen darf.
Modul 2: Prozentuale Arbeitspreisreduzierung
Voraussetzung für das Modul 2 ist, dass die steuerbare Verbrauchseinrichtung an einem separaten Stromzähler angeschlossen ist. Der Arbeitspreis wird um 60 % reduziert. Zudem wird das Netzentgelt für den Grundpreis auf 0 Euro gesetzt.
Für die Beanspruchung der Netzentgeltreduzierung gemäß dieses Moduls kontaktieren Sie bitte Ihren Stromlieferanten. Ihr Stromlieferant kümmert sich dann um alles Weitere.
Modul 3: Zeitvariables Netzentgelt (voraussichtlich ab 2025)
Dieses Modul kann erst ab 2025 ausschließlich ergänzend zu Modul 1 genutzt werden.
Für dieses Modul wird EWE NETZ Zeitfenster veröffentlichen in denen drei unterschiedliche Tarifstufen (Arbeitspreise) pro Tag, also der Niederlast-, der Standardlast- und der Hochlasttarif, gelten werden. Der Tag wird somit in drei „Lastphasen“ unterteilt.
- Niederlastzeit: Zeitraum mit geringer Netzauslastung. Für den Strombezug aus dem Stromnetz von EWE NETZ wird eine Netzentgeltreduzierung gewährt.
- Standardlastzeit: Zeitraum mit durchschnittlicher Netzauslastung. Hier gelten die regulären Netzentgelte.
- Hochlastzeit: Zeitraum mit hoher Netzauslastung. Hier wird ein Aufschlag zu den regulären Netzentgelten erhoben.