Erklaerung Video

Kundenmarktplatz

Was ist der Kundenmarktplatz und was kann ich dort erledigen?

Das Herzstück für unsere Kunden. Folgendes können Sie schnell und einfach erledigen: 

 

1. Anmeldung von anmeldepflichtigen Geräten (u.a. Wallbox)

  • Ladeeinrichtungen Elektromobilität (Wallbox oder Ladesäule)
  • Wärmepumpen und sonstige Anmeldepflichtige Geräte

2. Beauftragung Ihres Hausanschlusses

  • Baustrom, Strom und Erdgas

3. Beauftragung Ihres Wasserhausanschlusses

  • Bauwasser, Wasser

4. Beauftragung von kurzzeitigen Netzanschlüssen/ Marktanschlüssen

  • Kurzzeitiger Netzanschluss/ Marktanschluss

5. Änderung Ihres Hausanschlusses (Bestandsgebäude)

  • Strom und Erdgas

Muss ich mich im Kundenmarktplatz anmelden? Und wenn ja . wie?

Eine Anmeldung ist nicht erforderlich, bietet aber viele Vorteile:

  • Als registrierter Benutzer haben Sie jederzeit den Bearbeitungsstatus im Blick
  • Korrekturfunktion
  • Kopierfunktion, z.B. bei Doppelhäusern etc. 
  • Adressen können im Adressbuch gespeichert werden

Öffnen Sie auf unserer Homepage das Fenster „LOGIN“ und klicken Sie unter "Mein Konto" auf "Anmelden". Im LOGIN Fenster wählen Sie bitte "Registrieren".

Als registrierter Kunde haben Sie Möglichkeit, sich über das LOGIN Fenster anzumelden.

Der Kundenmarktplatz lässt sich nicht öffnen oder ich kann mich nicht anmelden - woran liegt es?

Mögliche Fehlerquellen können sein:

  • Internetbrowser: Verfügbar in Chrome, Firefox, Safari und Edge.
  • Registrierte Benutzer: Bitte prüfen Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort.
  • Smartphone: Eine Nutzung ist aktuell noch nicht möglich.

Ich habe mein Passwort für den Kundenmarktplatz vergessen – was nun?

Nutzen Sie dafür im Kundenmarktplatz unter „MEIN KONTO“ die Funktion „Passwort vergessen.

Der genaue Straßenname ist für mein Bauvorhaben noch nicht bekannt – kann ich dennoch meinen Hausanschluss beauftragen?

Ja. Bitte wählen Sie im Kundenmarktplatz „Bitte den Haken nur setzen, wenn Sie die Straße nicht finden“ aus.

Ich habe mehrere Bauvorhaben. Kann ich meinen Auftrag kopieren?

Ja, als registrierter Benutzer. Nach dem Absenden Ihres ersten Auftrages haben Sie die Option, Ihre Daten für einen Folgeauftrag zu übernehmen.

Ihr Auftrag

Was kostet ein Hausanschluss?

Unsere aktuellen Preise finden Sie hier. Informationen und Preise für einen kurzzeitigen Netzanschluss (Marktanschluss) erhalten Sie unter Geschäftskunden "Ihr Netzanschluss".

Wie beauftrage ich einen Hausanschluss?

Ganz einfach online über unseren Kundenmarktplatz. Für einen Hausanschluss größer 100 m oder mit einer Leistung über 60 kW (Strom) oder über 350 kW (Gas) erhalten Sie ein entsprechendes Angebot.


Können Aufträge nur noch online beauftragt werden?

Ja.
Vorteil für Sie: Wir können die Aufträge schneller bearbeiten und Ihnen eine Rückmeldung geben. 
Vorteil für uns: Wir erreichen eine bessere Datenqualität.

Bei Problemen oder Fragen steht Ihnen unser Kundenservice gerne zur Seite.

Welche Informationen muss ich bereithalten?

  • Die Adresse und die offizielle Hausnummer Ihres Bauvorhabens
  • Den vorzuhaltenden Leistungsbedarf (kW) von besonderen Stromverbrauchern (z.B. Wallbox für Elektromobilität, Durchlauferhitzer oder Wärmepumpe).
  • Die Anzahl der Wohneinheiten (WE). Eine WE ist ein Wohngebäude, das nach außen abgeschlossen und zu Wohnzwecken bestimmt ist. 
  • Ihre Bankdaten (optional)
  • Den Lageplan (maßstabsgerecht), auf dem das Gebäude bemaßt inkl. Grenzabstände eingezeichnet ist, als pdf-  oder jpg-Datei.
  • Den Grundrissplan mit Lage des Hausanschlusses als pdf-oder jpg-Datei.

Baustrom

Was ist ein Baustromanschluss?

Ein Baustromanschluss ist ein befristeter Stromanschluss. Er versorgt Ihre Baustelle mit Strom, bis der endgültige Anschluss an unser Stromnetz hergestellt ist.

Was kostet ein Baustromanschluss?

Unsere aktuellen Preise finden Sie hier. Im Preis sind Mietkosten für max. 24 Monate enthalten. Eine Verlängerung um ein weiteres Jahr ist möglich.

Wie beauftrage ich einen Baustromanschluss?

Ganz einfach online über unseren Kundenmarktplatz

  • Nur bei gleichzeitiger Beauftragung eines Stromhausanschlusses.
  • Für die Herstellung benötigen wir von Ihrem Installateur einen Inbetriebsetzungsantrag über die Fertigmeldung Online. 

Warum brauche ich eine Fertigmeldung für meinen Baustromanschluss?

Damit wir wissen, dass ein zugelassener Installateur auf Ihrer Baustelle arbeitet.  Sobald uns Ihr Installateur die Fertigmeldung eingereicht hat, beauftragen wir die Montage Ihres Baustromanschlusses.

Warum brauche ich zwei Schränke auf meiner Baustelle?

Ohne die beiden Schränke geht es nicht.

  • EWE NETZ Übergabeschrank (Anschlusskabel/Hauptsicherung/Zähler
  • Installateur Verteilerschrank (Unterverteilung/Steckdosen) 

Technische Voraussetzungen Hausanschluss

Was ist im Hausanschlussraum zu beachten?

Idealerweise liegt der Hausanschlussraum an einer Außenwand zur Straße bzw. Gehwegseite, um längere Anschlussleitungen zu vermeiden. Bei Mehrfamilienhäusern muss dieser Raum für alle Parteien zugänglich sein. 

Bei der Herstellung der Netzanschlüsse muss der Hausanschlussraum trocken, begehbar, belüftbar und frostfrei sein. Im Bereich der Netzanschlüsse muss die Oberfläche (Estrich) verlegt und die Wandoberfläche verputzt sein. Fenster und Türen müssen vor dem Zutritt Dritter verschlossen sein.

Welche Mindestmasse sind im Hausanschlussraum einzuhalten?

  • Hausanschlusskasten (HAK) 1,2 m vor und jeweils 0,3 m seitlich
  • Zählerschrank (1,2 m vor und Zählerschrankbreite, mindestens 1,0 m) 

Weitere Informationen finden hier (Seite 25-28).

Ist die Mehrspartenhauseinführung (MSHE) Pflicht?

Damit wir Ihre Netzanschlüsse erstellen können, muss zum Durchführen der Anschlussleitungen die Gebäudeeinführung von Ihrer Baufirma vorab in die Bodenplatte bzw. Kellerwand gas- und wasserdicht eingebaut sein. Mit dem Einbau von zertifizierten Ein-/oder Mehrsparteneinführungen werden die technischen Anforderungen erfüllt.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Was ist beim Leitungsverlauf auf meinem Grundstück zu beachten?

Der Bereich zwischen Grundstücksgrenze und Hauswand (Hauseinführung) muss für die Legung der Versorgungsleitung frei von Hindernissen sein.

Auftrag und Rechnung

Wie kann ich meinen Auftrag widerrufen?

Sie haben folgende Möglichkeiten:

  • Als registrierter Kunde können Sie dieses über den Kundenmarktplatz vornehmen. 
  • Als nicht registrierter Kunde reichen Sie uns bitte den Widerruf über unser Kontaktformular (Auswahl: „Netzanschluss -> Auftrag -> Widerruf") ein.

Wie kann ich meinen Auftrag ändern/Status abfragen?

Sie haben folgende Möglichkeiten:

  • Als registrierter Kunde können Sie dieses über den Kundenmarktplatz vornehmen.
  • Als nicht registrierter Kunde teilen Sie uns bitte über unser Kontaktformular (Auswahl: „Netzanschluss -> Auftrag -> Überarbeitung -> Status") Ihre Anfrage mit.

Alternativ können Sie über diesen Weg auch einen Rückruf vereinbaren.

Wann erhalte ich meine Rechnung?

  • Sie haben Baustrom erhalten? Dann rechnen wir diesen nach der Herstellung ab.
  • Ihr Hausanschluss ist fertig gebaut? Jetzt erhalten Sie die Abschlussrechnung.

Was ist ein Strom-Baukostenzuschuss (BKZ)?

Beim Baukostenzuschuss handelt es sich um einen Zuschuss für den Ausbau des allgemeinen Netzes, der im Rahmen der Anschlusserstellung oder Erweiterung an den Netzbetreiber zu entrichten ist.
Der Baukostenzuschuss wird nach DIN 18015-1 bei Stromanschlüssen nur für den Teil der Leistungsanforderung erhoben, der über 30 kW liegt.
Nähere Informationen erhalten Sie unter Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) §11.

Fertigmeldung und Installation

Wie bekomme ich einen Strom-/Gas-/Wasserzähler?

  • Ihr eingetragener Elektro-/Erdgas-/Wasser-Installateur schickt uns die Daten per Fertigmeldung Online (FMO).
  • Wir prüfen die Daten. 
  • Ihr Elektro-/Erdgas-/Wasser-Installateur vereinbart einen Termin. 
  • Der Zähler wird von uns gesetzt.
  • Ihr Anschluss wird zusammen mit Ihrem Elektro-/Erdgas-/Wasser-Installateur in Betrieb genommen.

Änderung am vorhandenen Hausanschluss

Wie kann ich meinen Hausanschluss ändern?

Ganz einfach online über unseren Kundenmarktplatz (Auswahl: „Änderung Ihres Hausanschlusses (Bestandsgebäude)“. Sie erhalten ein individuelles Angebot.

Was ist zur Beauftragung erforderlich?

  • Einen Lageplan, auf dem das Gebäude inkl. der gewünschten Änderungen eingezeichnet ist als pdf- oder jpg-Datei.
  • Einen Grundriss mit Lage des alten und neuen Anschlussortes als pdf- oder jpg-Datei.
  • Zur Beauftragung ist es sinnvoll, vorab eine Planauskunft anzufordern.

Wir empfehlen Ihnen, aufgrund vieler technischen Anforderungen, den Auftrag in Absprache mit Ihrem Elektro- oder/und Erdgasinstallateur zu bearbeiten.

Wie kann ich meinen Hausanschlusses beenden?

  • Beauftragen Sie die Außerbetriebnahme Ihres Hausanschlusses über unseren Kundenmarktplatz (Auswahl: „Änderung Ihres Hausanschlusses (Bestandsgebäude)“.
  • Bitte fügen Sie dem Antrag ein Foto des Strom- oder Gaszählers bei, der außer Betrieb genommen werden soll.

Anmeldung von anmeldepflichtigen Geräten und Anlagen

Welche Geräte sind anmeldepflichtig bzw. zustimmungspflichtig?

  • Ladeeinrichtungen Elektromobilität (Wallbox, Ladesäulen oder Laden per CEE-Stecker)
  • Wärmepumpen
  • Klimageräte
  • Warmwassergeräte (Durchlauferhitzer)
  • Sonstige anmelde- bzw. zustimmungspflichtige Geräte mit signifikanten Lasten

Weitere Festlegungen finden Sie in unseren Technischen Anschlussbedingungen unter 4.1 „Anmeldung von Kundenanlagen und Geräten“.

Warum müssen bestimmte Geräte angemeldet werden?

Um unsere Stromnetze weiterhin effizient betreiben und planen zu können, ist die Transparenz über Strombedarf und Lastschwerpunkte für uns von großer Bedeutung. Um den Überblick zu behalten, müssen Geräte mit hohem Leistungsbedarf bei uns als Netzbetreiber angemeldet werden. Dies ist in unseren Technischen Anschlussbedingungen  unter 4.1 „Anmeldung von Kundenanlagen und Geräten“ festgelegt.

Wer übernimmt die Anmeldung und wo kann ich die Geräte anmelden?

In der Regel werden anmeldepflichtigen Geräte über Ihren Installationsbetrieb angemeldet. Die Anmeldung bzw. nachträgliche Anmeldung durch Sie ist natürlich auch möglich. Nutzen Sie hierfür unseren Kundenmarktplatz.

  • Wenn Sie unterschiedliche Geräte anmelden möchten, führen Sie die Anmeldungen bitte separat durch. 
  • Sie können mehrere Geräte gleichen Typs mit einer Anmeldung anmelden.

Warum wird eine Fertigmeldung von meinem Elektroinstallateur benötigt?

Damit bestätigt Ihr Elektroinstallateur uns, dass Ihre Hausinstallation fit für die neuen Anforderungen ist. Bitte denken Sie daran, dass Ihr Elektroinstallateur das Gerät rechtzeitig vor der Inbetriebnahme per Fertigmeldung anzeigt.

Wärmepumpen

Welche Arten von Wärmepumpen gibt es?

Es gibt drei Arten von Wärmepumpenheizungen: 

  • Luftwärmepumpe, auch Luft-Wasser-Wärmepumpe genannt.
  • Grundwasserwärmepumpe, auch Wasser-Wasser-Wärmepumpe genannt.
  • Erdwärmepumpe, auch Solewärmepumpe oder Sole-Wasser-Wärmepumpe genannt. 

Muss eine Wärmepumpe bei EWE NETZ angemeldet werden?

Ja, Wärmepumpen müssen angemeldet werden. Sprechen Sie hierzu auch gerne Ihren Installateur an, der die Anmeldung in den meisten Fällen für Sie durchführt. Eine nachträgliche Anmeldung ist natürlich auch jederzeit möglich. Nutzen Sie einfach unsere Online-Anmeldung, welche Sie hier finden.

Warum muss ich meine Wärmepumpe anmelden?

Im Neubau sind Wärmepumpen inzwischen die am häufigsten installierte Heizart und auch der Bestand holt kräftig auf. Wenn nun aber bei kalter Witterung alle Wärmepumpen gleichzeitig heizen, führt das zu einer höheren Belastung unserer Stromnetze. Ihre Anmeldung hilft uns also, unsere Netze effizienter zu planen und damit unnötigen Netzausbau zu vermeiden.

Welche Leistung muss ich bei der Anmeldung angeben?

Eine Wärmepumpe hat eine thermische Leistung und eine elektrische Leistung. Für die Anmeldung ist die elektrische Leistung im Regelbetrieb maßgeblich. Sie ist kleiner als die Heizleistung und auf dem Typenschild oder in den Herstellerunterlagen zu finden. Die elektrische Leistung für Ihre Zusatzheizung, muss nicht mit angegeben werden.

Ist die Leistung meines Hausanschlusses ausreichend?

Grundsätzlich beinhaltet ein Netzanschluss eine Leistung von min. 30 kW. Werden die 30 kW Leistung überschritten, z. B. weil mehrere Wohnungen im Haus oder schon Ladeeinrichtungen für Elektroautos vorhanden sind, kann eine kostenpflichtige Leistungserhöhung anfallen. In diesem Fall erhalten Sie natürlich ein entsprechendes Angebot von uns.

Braucht die Wärmepumpe einen eigenen Zähler?

Nicht unbedingt. Genauer gesagt gibt es hierfür zwei Möglichkeiten: Entweder wird Ihre Wärmepumpe an Ihren bestehenden Haushaltszähler oder alternativ an einem separaten Zähler angeschlossen.

Welchen Vorteil bietet ein eigener Zähler für die Wärmepumpe?

Ihr Vorteil dabei ist, dass sie mit einem separaten Zähler günstige Wärmepumpentarife Ihres Stromlieferanten nutzen können. Grundsätzlich fallen mit einem eigenen Zähler für die Wärmepumpe aber zusätzliche Kosten an, die wir Ihrem Lieferanten in Rechnung stellen und die dieser als Grundgebühr an Sie weiter berechnet. 

Wann lohnt sich der eigene Zähler für eine Wärmepumpe?

Je größer der Wärmebedarf des Gebäudes ist, desto sinnvoller kann die Nutzung eines eigenen Zählers für die Wärmepumpe sein. Dies ist aber von verschiedenen Faktoren abhängig. Lassen Sie sich hier bei Bedarf von Ihrem Installateur oder einem Energieberater beraten.

Elektromobilität

Welche Leistung sollte meine Ladeeinrichtung haben?

Für Privathaushalte empfehlen wir eine Leistung zwischen 3,7 und 11 Kilowatt. Was optimal zu Ihren Bedürfnissen passt, kann Ihnen sicherlich Ihr Elektroinstallateur verraten. Zusätzlich kann dieser die Elektroanlage Ihres Hauses prüfen und im Bedarfsfall verstärken.

Warum muss ich meine Ladeeinrichtung anmelden?

Die Verteilnetze in Deutschland sind bislang nur auf haushaltstypische Lasten bzw. Verbraucher ausgelegt. Dazu gehört nicht das Laden des Elektroautos.

Wenn nun aber viele Autos in ihrer Nachbarschaft gleichzeitig geladen werden, könnte das zu Netzüberlastungen und somit zu Stromausfällen führen. Haben wir als Netzbetreiber jedoch Kenntnis darüber, können wir gezielt Maßnahmen ergreifen und Überlastungen vermeiden. Das hat auch der Gesetzgeber erkannt und die Regelung zur Anmeldung in der Niederspannungsanschlussverordnung aufgenommen.

Wie kann ich mein Elektrofahrzeug zu Hause laden?

Am besten laden Sie Ihr Elektrofahrzeug über eine Ladeeinrichtung (Wallbox). Der Vorteil für Sie? Es geht schneller, effizienter und vor allem sicherer als über eine normale Steckdose! Ihre normale Steckdose ist nicht für Dauerstrombelastungen ausgelegt. 
Bei weiteren Fragen z. B. zu einer erforderlichen Anpassung Ihrer Installation, wenden Sie sich an den Elektroinstallateur Ihres Vertrauens - dieser unterstützt Sie gerne!


Was muss ich beachten wenn ich eine Ladeeinrichtung installieren möchte?

Bevor Sie Ihre Ladeeinrichtung installieren, muss diese bei EWE NETZ angemeldet werden. Nutzen Sie dazu unseren Kundenmarktplatz. Nachdem Ihre Ladeeinrichtung durch einen Elektrofachbetrieb installiert wurde, benötigen wir von diesem noch eine ausgefüllte Fertigmeldung. Erst dann kann die Ladeeinrichtung in Betrieb genommen werden.

Wann muss ich meinen Netzanschluss verstärken?

Als Faustregel gilt: Ab einer Ladeleistung von mehr als 12 Kilowatt lohnt sich ein prüfender Blick. So oder so empfehlen wir Ihnen, vorab Ihre Hausinstallation durch einen Installateur unter die Lupe nehmen zu lassen. Sicher ist sicher. 

Was kostet es, meinen Hausanschluss zu verstärken?

Im Zuge der Anmeldung Ihrer Ladeeinrichtung prüfen wir die Anschlussleistung Ihres Hausanschlusses. In den meisten Fällen können wir Ihnen direkt „grünes Licht“ geben. Sollte die vorhandene Leistung Ihres Hausanschlusses nicht ausreichen, erhalten Sie von uns unverbindlich ein Angebot zur Leistungserhöhung bzw. Verstärkung Ihres Hausanschlusses.

Was ist bidirektionales Laden?

Unter bidirektionalem Laden versteht man die Fähigkeit eines Elektrofahrzeugs, nicht nur Energie zu empfangen und zu speichern, sondern diese auch wieder ins Stromnetz oder in ein anderes System abzugeben.

Was muss ich bei bidirektionalem Laden beachten?

Welche Arten von bidirektionalem Laden gibt es?

Vehicle-to-Home (V2H): In dieser Variante wird die Energie, die das Elektrofahrzeug gespeichert hat, in ein Hausnetz abgegeben. Es kommt dabei zu keinem Rückfluss in das öffentliche Stromnetz.

Vehicle-to-Grit (V2G): Bei V2G wird die Energie, die das Elektrofahrzeug gespeichert hat, in das öffentliche Stromnetz zurückgegeben.

Steuerbare Verbrauchseinrichtungen

Wann tritt die Neuregelung in Kraft?

Zum 1.1.2024 ist die bereits veröffentlichte Festlegung der Bundesnetzagentur zu §14a EnWG in Kraft getreten. Die Neuregelung soll die Energiewende und die Elektrifizierung des Wärme- und Verkehrssektors unterstützen und den Weg zu einem schnelleren Netzanschluss ebnen. Ihre steuerbaren Verbrauchseinrichtungen müssen dafür fernsteuerbar gemacht werden.

Darüber hinaus haben Sie Anspruch auf ein reduziertes Netzentgelt.

Kann ich mich von der Regelung des §14a EnWG ausnehmen lassen?

Ja, es gibt eine Ausnahmeregelung. In folgenden Fällen müssen Sie nicht an der netzorientierten Steuerung teilnehmen:

  • Es handelt sich um Ladepunkte für Elektromobile von Institutionen mit Sonderechten nach § 35 Abs. 1 / 5a StVO.
  • Wärmepumpen oder Anlagen zur Raumkühlung werden für gewerblich betriebsnotwendige Zwecke eingesetzt oder dienen der kritischen Infrastruktur.

In diesen Fällen benötigen wir folgende Bestätigung von Ihnen. Übersenden Sie uns diese einfach im Rahmen der Anmeldung oder über unser Kontaktformular

 

Welche Geräte sind von den neuen Regelungen betroffen?

Steuerbare Verbrauchseinrichtungen gemäß §14a EnWG sind folgende Geräte:

  • Ladepunkte für Elektromobile, die keine öffentlich zugänglichen Ladepunkte im Sinne des § 2 Nr. 5 LSV sind
  • Wärmepumpenheizungen unter Einbeziehung von Zusatz- oder Notheizvorrichtungen (z.B. Heizstäbe)
  • Anlagen zur Raumkühlung
  • Anlagen zur Speicherung elektrischer Energie (Stromspeicher)

 

Weitere Voraussetzungen für steuerbare Verbrauchseinrichtungen gemäß §14a EnWG:

  • Leistung > 4,2 kW
  • Mittelbarer und unmittelbarer Anschluss an Niederspannung, also Netzebene 6 oder 7
  • Inbetriebnahme

- Verpflichtende Teilnahme ab dem 1.1.2024

  - Freiwillige Teilnahme bei Inbetriebnahme vor dem 1.1.2024

 

Gelten die Regelungen auch für den „üblichen“ Haushaltsverbrauch?

Nein. In den „üblichen“ Haushaltsverbrauch kann und darf EWE NETZ nicht eingreifen. Es wird lediglich die Leistung der steuerbaren Verbrauchseinrichtung temporär reduziert.

Sind Nachtspeicherheizungen von den neuen Regelungen betroffen?

Nein, Nachspeicherheizungen sind nicht betroffen. Die bislang geltenden Regelungen haben Bestand.

Muss ich damit rechnen, dass mein E-Auto nicht geladen oder meine Wärmepumpe nicht betrieben werden kann?

Nein. EWE NETZ darf den Bezug steuerbarer Verbrauchseinrichtungen temporär „dimmen“. D. h. es steht immer eine Mindestbezugsleistung zur Verfügung, um den Betrieb der Wärmepumpe oder das Laden des E-Autos zu gewährleisten.

Eine vollständige Abschaltung erfolgt nicht.

Wer meldet die steuerbare Verbrauchseinrichtung an?

Benötige ich einen zweiten Zähler?

Ein zusätzlicher Zähler ist nicht zwingend erforderlich, kann aber je nach gewählter Vergütungsart für Sie interessant sein. Ist Ihre steuerbare Verbrauchseinrichtung über den vorhandenen Haushaltszähler angeschlossen, dann erhalten Sie eine Netzentgeltreduzierung.

Wenn Ihre steuerbare Verbrauchseinrichtung über eine separate Messung verfügt, können Sie eine prozentuale Reduzierung des Arbeitspreises als Vergütungsmodell wählen. Für einen separaten Zähler entstehen allerdings zusätzliche Kosten wie z. B. Messentgelt oder Grundpreis bei Ihrem Lieferanten. Sie sollten daher vorab prüfen, welche der Varianten für Sie am vorteilhaftesten ist.

Für welchen Tarif Sie einen separaten Stromzähler benötigen haben wir für Sie in der nachfolgenden Tabelle zusammengestellt:

 

Modul 1 (Standardfall)

Modul 2 (Optional)

         Modul 2            (Optional ab 2025)

Separater Zähler erforderlich?

Nein

Ja

Nein


Wofür benötige ich eine Steuerbox?

Die Steuerbox ist in Ihr intelligentes Messsystem eingebunden und ist für das Schalten und Steuern zuständig. Über die Steuerbox können wir als Netzbetreiber ein Steuersignal an Ihre steuerbaren Verbrauchseinrichtungen übergeben.

Wer liefert diese Geräte?

Das intelligente Messsystem sowie die Steuerbox werden von Ihrem zuständigen Messstellenbetreiber EWE NETZ oder einem dritten Messstellenbetreiber geliefert und eingebaut.

  • Mein Messstellenbetreiber ist EWE NETZ: Ich brauche nichts weiter zu tun.
  • EWE NETZ ist nicht mein Messstellenbetreiber: Der Betreiber hat den dritten Messstellenbetreiber mit der Installation zu beauftragen.

Wann erfolgt der Einbau der Steuertechnik?

Dies kann unmittelbar direkt nach Installation Ihrer steuerbaren Verbraucheinrichtung erfolgen, vermutlich aber erst zu einem späteren Zeitpunkt. Sie werden von uns rechtzeitig über den genauen Zeitpunkt informiert.

Wann erfolgt die Steuerung durch den Netzbetreiber?

Ob eine Steuerung Ihrer Verbrauchseinrichtungen erforderlich ist, hängt von der jeweils aktuellen Auslastungssituation in Ihrem Netzbereich ab. Diese Situation ist von einer Vielzahl von Einflussfaktoren, wie z.B. der aktuellen Anzahl angeschlossener Elektrofahrzeuge, abhängig.

Auf welchen Wert werde ich maximal gesteuert?

Der wichtigste Vorweg: Ihr Haushaltsverbrauch bleibt „unbehelligt“. Das bedeutet, dass lediglich die Leistung Ihrer steuerbaren Verbrauchseinrichtung betroffen ist. Wenn Sie beispielsweise eine steuerbarer Verbrauchseinrichtung besitzen, dann steht Ihnen eine Mindestbezugsleistung immer zur Verfügung.

Zwischen welchen Steuerungsvarianten kann ich wählen?

Es kann zwischen zwei Varianten gewählt werden:

  • Direktsteuerung: hier wird die jeweilige Anlage direkt angesteuert. Ein Energiemanagementsystem ist nicht vorhanden
  • EMS-Steuerung: die Steuerung erfolgt über ein Energiemanagementsystem

Welche Leistungen werden mir im Steuerungsfall mindestens gewährt (Mindestleistung)?

  • Direktansteuerung: die Mindestleistung für jede steuerbare Verbrauchseinrichtung beträgt 4,2 kW. Diese Leistung darf nicht überschritten werden.

     

  • EMS-Steuerung:Im Allgemeinen findet diese Variante bei mehreren zu steuernden Anlagen Verwendung. Daher wurde hier eine Gleichzeitigkeit definiert. Der Gleichzeitigkeitsfaktor ist von der Anzahl der Geräte abhängig. Den Zusammenhang beschreibt die folgende Tabelle:

 

Anzahl §14a-Geräte

2

3

4

5

6

7

8

Ab 9

Gleichzeitigkeitsfaktor

0,8

0,75

0,7

0,65

0,6

0,55

0,5

0,45

 

Die Mindestleistung errechnet sich gemäß folgender Formel:

 

Mindestleistung = 4,2 kW + (Anzahl der §14a-Anlagen)) - 1) x Gleichzeitigkeitsfaktor x 4,2 kW

 

  • Beispiel 1: zwei §14a-Geräte

      Mindestleistung = 4,2 kW + (2 - 1) x 0,8 x 4,2 kW = 7,56 kW

     

  • Beispiel 2: drei §14a-Geräte

     Mindestleistung = 4,2 kW + (3 - 1) x 0,75 x 4,2 kW = 10,5 kW

 

  • Darüber hinaus gibt es für Wärmepumpen und Anlagen zur Raumkühlung mit einer Leistung größer 11 kW gesonderte Berechnungsformeln für die Ermittlung der Mindestleistung

Gibt es reduzierte Netzentgelte?

Ja, es gibt ein reduziertes Netzentgelt und damit einen monetären Ausgleich. Die Bundesnetzagentur hat drei Module definiert:

Modul 1: Pauschale Reduzierung des Netzentgelts

Modul 2: Prozentuale Reduzierung des Arbeitspreises um 60 %

Modul 3: Zeitvariable Netzentgelte. Dieses Modul ist erst ab 1.4.2025 ergänzend zu Modul 1 gültig.

Wie werden die reduzierten Netzentgelte abgerechnet?

Die Abrechnung erfolgt über den jeweiligen Lieferanten. Dieser hat die reduzierten Entgelte transparent auf Ihrer Rechnung auszuweisen.

Wann kann ich welches Modul wählen?

Bei einer gemeinsamen Verbrauchsmessung ohne separaten Zähler werden Sie nach Modul 1 und ab 1.4.2025 zusätzlich optional nach Modul 3 abgerechnet.

Mit einem separaten Zähler steht Ihnen zusätzlich auch noch das Modul 2 zur Verfügung.

Ab wann erfolgt eine Reduzierung des Netzentgeltes?

Ein reduziertes Netzentgelt für Ihre steuerbare Verbrauchseinrichtungen erhalten Sie, sobald Sie die Anlage bei uns angemeldet haben und die Inbetriebnahme nachgewiesen haben. Zudem müssen Sie eine Vereinbarung gemäß §14a EnWG hierüber mit uns abschließen.

Wie unterscheiden sich die drei verschiedenen Module für die Netzentgeltreduzierung?

Modul 1: Pauschaler Rabatt auf das Netzentgelt

Die jährliche Reduzierung setzt sich aus 80,00 Euro (brutto) und einer netzbetreiberindividuellen Stabilitätsprämie zusammen. Diese bemisst sich jeweils auf Basis des jährlichen Netznutzungsentgelts (Arbeitspreises) in der Niederspannung von EWE NETZ. Die Reduzierung wird in Summe jährlich für alle an einen Stromzähler angeschlossenen steuerbaren Verbrauchseinrichtungen gewährt. Dabei gilt, dass das Netzentgelt nach Abzug der Netzentgeltreduzierung nicht unter 0 € fallen darf. 

Modul 2: Prozentuale Arbeitspreisreduzierung

Voraussetzung für das Modul 2 ist, dass die steuerbare Verbrauchseinrichtung an einem separaten Stromzähler angeschlossen ist. Der Arbeitspreis wird um 60 % reduziert. Zudem wird das Netzentgelt für den Grundpreis auf 0 Euro gesetzt.
Für die Beanspruchung der Netzentgeltreduzierung gemäß dieses Moduls kontaktieren Sie bitte Ihren Stromlieferanten. Ihr Stromlieferant kümmert sich dann um alles Weitere.

Modul 3: Zeitvariables Netzentgelt (voraussichtlich ab 2025)

Dieses Modul kann erst ab 2025 ausschließlich ergänzend zu Modul 1 genutzt werden. 
Für dieses Modul wird EWE NETZ Zeitfenster veröffentlichen in denen drei unterschiedliche Tarifstufen (Arbeitspreise) pro Tag, also der Niederlast-, der Standardlast- und der Hochlasttarif, gelten werden. Der Tag wird somit in drei „Lastphasen“ unterteilt. 

  • Niederlastzeit: Zeitraum mit geringer Netzauslastung. Für den Strombezug aus dem Stromnetz von EWE NETZ wird eine Netzentgeltreduzierung gewährt.
  • Standardlastzeit: Zeitraum mit durchschnittlicher Netzauslastung. Hier gelten die regulären Netzentgelte.
  • Hochlastzeit: Zeitraum mit hoher Netzauslastung. Hier wird ein Aufschlag zu den regulären Netzentgelten erhoben.

Wie kann ich die Art des reduzierten Netzentgelts wechseln?

Standardmäßig gewähren wir beim Nachweis der Inbetriebnahme und des Vertragsabschlusses zur netzdienlichen Steuerung eine pauschale Netzentgeltreduzierung gemäß Modul 1. Den Zeitpunkt des Wechsels in ein anderes Modul vereinbaren Sie bitte mit Ihrem Energielieferanten. Alles weitere erledigen wir mit Ihrem Energielieferanten.

Sind Bestandsanlagen, also Anlagen mit einer Inbetriebnahme vor dem 1.1.2024, auch betroffen?

Es ist zwischen Anlagen mit und ohne Vereinbarung zur Steuerung zu unterscheiden:

  • Für Bestandsanlage mit einer Vereinbarung ist eine Übergangsregelung vorgesehen. Die aktuellen Regelungen bestehen weiter bis zum 31.12.2028. Danach erfolgt ein Übergang auf das hier beschriebenen Regelung der Bundesnetzagentur.
  • Bestandsanlage ohne Vereinbarung bleiben dauerhaft von den neuen Regelungen ausgenommen. Ein freiwilliger Wechsel ist möglich. Hierfür steht unser Kundenmarktplatz zur Verfügung.

Muss ich meinen Lieferanten über die reduzierten Netzentgelte in Kenntnis setzen?

Nein, das übernehmen wir im Rahmen der sogenannten Marktkommunikation für das Modul 1. Stimmen Sie sich aber gerne mit Ihrem Lieferanten über die Auszahlung der reduzierten Netznutzungsentgelte ab. Für das Modul 2 sprechen Sie Ihren Lieferanten an.

Was muss ich tun, wenn EWE NETZ nicht mein Messstellenbetreiber ist?

Für die Fernsteuerbarkeit Ihrer steuerbaren Verbrauchseinrichtung benötigen Sie ein intelligentes Messsytem und eine Steuerbox. Bitte beauftragen Sie Ihren Messstellenbetreiber mit dem Einbau der Geräte.

Zähleranschlusssäule

Warum ist bei manchen Netzanschlüssen eine Zähleranschlusssäule notwendig und was kostet diese?

Zähleranschlusssäulen kommen dort zum Einsatz, wo kein Gebäudezugang für den Netzbetreiber besteht bzw. kein Gebäude existiert. Oder es keinen geeigneten Hausanschlussraum gibt. Die Kosten richten sich nach den verschiedenen Varianten (Strom, Gas, Zähleranzahl etc.). Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Elektroinstallateur oder nutzen Sie hierzu bitte unser Kontaktformular Auswahl Netzanschluss – Technische Fragen.

Wie viele Schließzylinder hat eine Zähleranschlusssäule?

Zwei Schließzylinder. Ein Schließsystem für Sie mit zwei Schlüsseln und eins für EWE NETZ GmbH.

Bauwasser / Wasser

Liegt Ihr Anschluss in unserem Versorgungsgebiet?

Ihr Bauvorhaben befindet sich in den folgenden Postleitzahlenbereichen?
Dann nutzen Sie gerne unseren Kundenmarktplatz und beauftragen Ihren Wasserhausanschluss.

  • Im Stadtgebiet Bremervörde - PLZ: 27432
  • Im Stadtgebiet Cuxhaven - PLZ: 27472, 27474, 27476, 27478
  • Im Stadtgebiet Oldenburg - PLZ: 26121-26123, 26125, 26127, 26129, 26131, 26133, 26135
  • Im Stadtgebiet Varel - PLZ: 26316

Was ist ein Bauwasseranschluss?

Ein Bauwasseranschluss ist ein zeitlich begrenzter Wasseranschluss und dient der Wasserversorgung auf Ihrer Baustelle während der Bauphase.

Was kostet ein Bauwasser-/Wasserhausanschluss?

Unsere Preisliste finden Sie hier.

Wie beauftrage ich einen Bauwasser-/Wasserhausanschluss?

Ganz einfach online über unseren Kundenmarktplatz. Für einen Wasserhausanschluss länger 30 m erhalten Sie ein entsprechendes Angebot.

Können Aufträge nur noch online beauftragt werden?

Ja.
Vorteil für Sie: Wir können die Aufträge schneller bearbeiten und Ihnen eine Rückmeldung geben. 
Vorteil für uns: Wir erreichen eine bessere Datenqualität.
Bei Problemen oder Fragen steht Ihnen unser Kundenservice gerne zur Seite.

Welche Informationen muss ich bereithalten?

  • Ihre Kontaktdaten
  • Die Adresse und die offizielle Hausnummer Ihres Bauvorhabens
  • Leistungsbedarf für Ihr Bauvorhaben (maximale Durchflussmenge, Wohneinheiten)
  • Ihre Bankdaten (optional)
  • Den Lageplan (maßstabsgerecht), auf dem das Gebäude bemaßt inkl. Grenzabstände eingezeichnet ist, als pdf- oder jpg-Datei.
  • Den Grundrissplan mit Lage des Hausanschlusses, als pdf- oder jpg-Datei.

Eine Bearbeitung ist nur mit vollständigen Informationen möglich.

Hausanschlussüberprüfung / Netzkontrollen Gas

Hausanschlussüberprüfung - wer macht das und wie oft?

EWE NETZ ist verpflichtet die Gas Netzanschlüsse alle 12 Jahre zu überprüfen. Diese Überprüfung erfolgt durch einen beauftragen Dienstleister, dieser kann sich ausweisen. Für die jährliche Sichtprüfung der Gasinneninstallation (Hausschau) ist der Hauseigentümer verantwortlich. Alle 12 Jahre ist außerdem eine Gebrauchsfähigkeitsprüfung durch ein Vertragsinstallationsunternehmen zu beauftragen.

Warum führt EWE NETZ eine Rohrnetzüberprüfung durch?

Unser Ziel ist es, bei der Kontrolle der Ortsnetz- und Hausanschlussleitungen undichte Stellen aufzuspüren. Im gesamten EWE-Netzgebiet überprüft das Unternehmen jährlich etwa 25.000 Kilometer. Für den Anschlussnehmer sind diese Sicherheitsüberprüfungen kostenlos. Die Überprüfung erfolgt in einem regelmäßigen Turnus. Sie ist im Regelwerk der Deutschen Vereinigung des Gas- und Wasserfaches (DVGW) vorgeschrieben.

Wie läuft eine Rohrnetzüberprüfung ab?

Erdgas besteht im Wesentlichen aus Methan und ist leichter als Luft. Sollte eine Gasleitung auch nur eine minimale Undichtigkeit aufweisen, steigt das Erdgas an die Oberfläche. Die Gasspürer, so heißen die Netzkontrolleure, nehmen es dann dort mit Hilfe einer Art High-Tech-Nase wahr. Das Messgerät bestehe aus einem langen Stab mit einem weichen Plastikteppich. Darunter wird ständig Luft angesaugt, die in das eigentliche Messgerät geleitet wird. Sobald der Methan-Anteil pro Kubikmeter Luft höher als ein Hunderttausendstel ist, piept das Gerät.

Wann findet eine Rohrnetzüberprüfung statt?

Die Überprüfung des Gasnetzes kann nur bei trocknem, frostfreiem Wetter stattfinden. In der Regel beginnen die Arbeiten im April und enden im November. Bei Bodenfrost, Regen oder feuchter Witterung muss die Überprüfung abgebrochen werden, da das hochempfindliche Spezialgerät dann kein Gas aufspüren kann.

Wer führt die Rohrnetzüberprüfung durch?

EWE NETZ hat für die Kontrollen des Gasnetzes Dienstleiser engagiert. Je ein Trupp, bestehend aus einem Prüfer und einem Lotsen, ist unterwegs in den verschiedenen Kommunen. Sie können jederzeit ihren Vertragsfirmenausweis vorzeigen. Bei trockenem Wetter schaffen sie pro Tag fünf bis acht Kilometer Kontrollgang.

Warum müssen die Gasspürer private Grundstücke betreten?

Neben den Leitungen entlang der Straße müssen bei den Routine-Überprüfungen auch die Hausanschlüsse auf den Privatgrundstücken kontrolliert werden. Gerade hier werden immer wieder Leckagen entdeckt, die beispielsweise durch Bodeneinschlaghülsen für Zaunpfosten verursacht werden. EWE NETZ muss daher für die Prüfarbeiten auch Grundstückseinfahrten und Gärten betreten und bittet dafür um Verständnis und um Unterstützung bei dieser wichtigen Tätigkeit.

Wie ist der Zustand des Gasnetzes von EWE NETZ?

Die regelmäßigen Kontrollen zeigen, dass das Gasnetz in einem sehr guten Zustand ist. Die Anzahl der Schäden ist durch die kontinuierliche Instandhaltung und Wartung, aber auch die langjährigen Erfahrungen des Netzbetreibers sehr gering. Der hohe Qualitäts- und Sicherheitsstandard macht sich zudem in den geringen Unterbrechungen der Gasversorgung bemerkbar. Diese liegen bei Haushaltskunden im Jahresdurchschnitt bei knapp einer Minute.

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