Für eine Ummeldung oder einen Auszug/Einzug können Sie einfach das entsprechende Formular nutzen:
Antworten zu Umzug, Einzug, Auszug, Kündigung
Ich ziehe um. Was mich tun, um zu kündigen bzw. mich abzumelden? Wie kann ich mich im neuen Wohnobjekt anmelden?
Hilfe zum Zählerwechsel und -ablesung
Zählerwechsel
Alles rund um Ihren Abschlag
Was ist ein Abschlag und wieso bezahle ich diesen?
Wie kann ich die Höhe meines Abschlages überprüfen und ändern?
Hierfür nutzen Sie bitte das Kontaktformular.
Alles Weitere machen wir für Sie : von der Kalkulation bis zur Überprüfung Ihres monatlichen Abschlagbetrages.
Wie bezahle ich meinen Abschlag?
Die Beauftragung können über das Kontaktformular vornehmen.
Warum wurde mein Abschlag verringert? Und kann ich ihn wieder erhöhen?
Wie wird mein Abschlag berechnet?
Grundsätzlich wird die Höhe des Abschlags wie folgt berechnet:
1. Arbeitspreis (brutto) x Verbrauch/Jahr + Grundpreis/Jahr = Rechnungsbetrag
2. Rechnungsbetrag / 11 Monate = monatlicher Abschlag
Sie möchten Ihren Abschlag überprüfen? Sehr gerne. Hierfür empfehlen wir Ihnen eine Verbrauchshochrechnung durchzuführen - ganz einfach über das Kontaktformular. Bitte notieren Sie sich vorab Ihren aktuellen Zählerstand und schon kann es losgehen.
Warum verändert sich der Abschlagsbetrag?
Natürlich kann sich Ihre individuelle Situation jederzeit verändern, beispielsweise durch den Ein- und Auszug von Familienmitgliedern. Somit könnte in der Jahresabrechnung der gezahlte Abschlag nicht mehr ausreichen, wodurch es zu einer Nachzahlung kommt. Um in der Folgeperiode nicht erneut eine Nachzahlung leisten zu müssen, wird ihr Abschlag angepasst.
Ihren Abschlag ändern Sie schnell, unkompliziert und rund um die Uhr über dieses Kontaktformular.
Was tun, wenn Haus oder Wohnung vorübergehend leer stehen und kein Energieverbrauch anfällt?
Warum ist mein Abschlag so hoch?
Natürlich kann sich Ihre individuelle Situation jederzeit verändern, beispielsweise durch den Ein- und Auszug von Familienmitgliedern. Somit könnte in der Jahresabrechnung der gezahlte Abschlag nicht mehr ausreichen, wodurch es zu einer Nachzahlung kommt. Um in der Folgeperiode nicht erneut eine Nachzahlung leisten zu müssen, wird ihr Abschlag angepasst.
Ihren Abschlag ändern Sie schnell, unkompliziert und rund um die Uhr über das Kontaktformular.
Mein Haushalt hat sich verkleinert. Kann ich nun den Abschlag reduzieren?
Ich möchte meinen Abschlag rückwirkend anpassen. Ist das möglich?
Ich möchte nicht zum 1. eines Monats, sondern zu einem anderen Termin zahlen. Ist das möglich?
Wenn Sie dennoch Ihre Abschläge beispielsweise am 15. eines jeden Monats zahlen möchten, können wir Ihnen Folgendes vorschlagen: Richten Sie bei Ihrer Bank einfach einen Dauerauftrag ein, um den Abschlagsbetrag im Voraus zu Ihrem Wunschtermin abbuchen zu lassen (zum Beispiel am 15. des Monats). So ist er pünktlich zum 1. des nächsten Monats auf unserem Konto. Geben Sie bei Ihren Zahlungen bitte im Verwendungszweck Ihr Vertragskonto an, damit wir Ihre Zahlung richtig zuordnen können.
Alles um Ihren Vertrag und Ihre Kundendaten
Welchen Preis bzw. Tarif zahle ich?
Wie sind meine Vertragsbedingungen bzw. Vertragsgrundlagen?
- Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV)
- Ergänzende Bestimmungen/Bedingungen
- Allgemeiner Wassertarif für die Versorgung mit Wasser
Diese Unterlagen finden Sie zum Herunterladen hier.
Wann ist mein neuer Vertragsbeginn? (Einzug, Anmeldung)
Wann ist mein Vertragsende? (Auszug, Abmeldung)
Wann bekomme ich meine Vertragsbestätigung?
Ihr Name hat sich geändert oder Sie möchten Daten ergänzen?
Ihre Postanschrift/Adresse hat sich geändert?
Dann teilen Sie uns diese per Formular einfach mit.
Ihre Kommunikationsdaten haben sich geändert (z. B. E-Mail-Adresse oder Telefonischer Kontakt)?
SEPA-Mandat/Bankeinzug, Überweisung, Dauerauftrag und Co.
Eventuelle Guthaben möchte ich gerne auf eine andere Bankverbindung erstattet haben. Ist das möglich?
Wie kann ich meine neue Bankverbindung angeben?
Ich überweise meine offenen Beträge immer. Nun habe ich eine Rechnung erhalten. Wohin überweise ich den offenen Betrag?
Bitte achten Sie auf das für Sie passende Wassergebiet!
Wassergebiet Oldenburg
Zahlungsempfänger: Verkehr und Wasser GmbH
IBAN: DE83 2805 0100 0000 4426 24
Kreditinstitut: Landessparkasse zu Oldenburg
Verwendungszweck: Vertragskonto beginnend mit 2003XXXXXX
Wassergebiete Cuxhaven und Bremervörde
Zahlungsempfänger: EWE NETZ GmbH
IBAN: DE02 2804 0046 0402 3495 00
Kreditinstitut: Commerzbank AG
Verwendungszweck: Vertragskonto beginnend mit 2002XXXXXX
Wassergebiet Varel
Zahlungsempfänger: Stadt Varel, Wasserwerk
IBAN: DE13 2805 0100 0052 4061 05
Kreditinstitut: Landessparkasse zu Oldenburg
Verwendungszweck: Vertragskonto beginnend mit 2004XXXXXX
Sie mögen es bequemer? Die Zahlung per SEPA-Mandat ist die bequemste Art für Sie zu zahlen. Einmal erteilt, müssen Sie sich um nichts mehr kümmern und zahlen automatisch rechtzeitig Ihre Abschläge und Jahresabrechnungen. Beauftragen können Sie das SEPA-Mandat über dieses Kontaktformular.
Füllen Sie dazu bitte das SEPA-Mandat aus und senden Sie es über unser Kontaktformular zurück.
Wichtig zu wissen: Ihr Konto sollte immer ausreichend gedeckt sein, um Rücklastschriftgebühren zu vermeiden, die wir Ihnen in Rechnung stellen müssten.
Ich habe ein Schreiben bekommen, in dem steht, dass ich eine falsche Bankverbindung für meine Überweisung verwendet habe. Was jetzt?
Bitte achten Sie auf das für Sie passende Wassergebiet!
Wassergebiet Oldenburg
Zahlungsempfänger: Verkehr und Wasser GmbH
IBAN: DE83 2805 0100 0000 4426 24
Kreditinstitut: Landessparkasse zu Oldenburg
Verwendungszweck: Vertragskonto beginnend mit 2003XXXXXX
Wassergebiete Cuxhaven und Bremervörde
Zahlungsempfänger: EWE NETZ GmbH
IBAN: DE02 2804 0046 0402 3495 00
Kreditinstitut: Commerzbank AG
Verwendungszweck: Vertragskonto beginnend mit 2002XXXXXX
Wassergebiet Varel
Zahlungsempfänger: Stadt Varel, Wasserwerk
IBAN: DE13 2805 0100 0052 4061 05
Kreditinstitut: Landessparkasse zu Oldenburg
Verwendungszweck: Vertragskonto beginnend mit 2004XXXXXX
Sie mögen es bequemer? Die Zahlung per SEPA-Mandat ist die bequemste Art für Sie zu zahlen. Einmal erteilt, müssen Sie sich um nichts mehr kümmern und zahlen automatisch rechtzeitig Ihre Abschläge und Jahresabrechnungen. Beauftragen können Sie das SEPA-Mandat über das Kontaktformular.
Füllen Sie dazu bitte das SEPA-Mandat aus und senden Sie es über unser Kontaktformular zurück.
Wichtig zu wissen: Ihr Konto sollte immer ausreichend gedeckt sein, um Rücklastschriftgebühren zu vermeiden, die wir Ihnen in Rechnung stellen müssten.
Ich habe fristgerecht überwiesen. Warum erhalte ich nun eine Mahnung?
• Wann erfolgte Ihre Überweisung?
• Welchen Betrag haben Sie überwiesen?
• An welche IBAN haben Sie Ihren Betrag überwiesen?
• Welchen Verwendungszweck haben Sie angegeben?
Nutzen Sie gerne unser Kontaktformular.
Noch ein Hinweis: Sie möchten in Zukunft den Aufwand sparen? Dann erteilen Sie uns eine Einzugsermächtigung. Vielen Dank!
Beauftragen können Sie das SEPA-Mandat über dieses Kontaktformular.
Füllen Sie dazu bitte das SEPA-Mandat aus und senden Sie es über unser Kontaktformular zurück.
Wichtig zu wissen: Ihr Konto sollte immer ausreichend gedeckt sein, um Rücklastschriftgebühren zu vermeiden, die wir Ihnen in Rechnung stellen müssten.
Hilfe zum Thema Rechnung
Warum bekomme ich jetzt - außerhalb des üblichen Abrechnungsrhythmus - eine Rechnung?
Wann bekomme ich meine Rechnung?
Solange Sie uns keinen Zählerstand mitteilen, können wir keine Rechnung erstellen. Bitte teilen Sie uns Ihren Zählerstand mit, wenn Sie eine Aufforderung erhalten haben. Am schnellsten können Sie uns den Zählerstand über das Kontaktformular mitteilen. Mit diesem Zählerstand können wir Ihre Rechnung exakt erstellen, die Sie kurze Zeit später erhalten. Erhalten wir keinen Zählerstand von Ihnen wird Ihr Verbrauch geschätzt.
Alles rund um den Netzanschluss
Netzanschluss
Schreiben vom OOWV, den Wasser- und Bodenverbände Otterndorf oder der Stadt Bremervörde
Warum erhalte ich eine Rechnung bzw. Schriftverkehr vom OOWV, den Wasser- und Bodenverbände Otterndorf oder der Stadt Bremervörde zum „Thema Wasser“?
Trinkwasserpreisanpassung der Stadt Varel – Eigenbetrieb Wasserwerk der Stadt Varel zum 1. Mai 2024 im Stadtgebiet Varel
Allgemeiner Hinweis
Warum werden die Trinkwasserpreise angepasst?
Die Stadt Varel liegt mit den Preisen auf gleichem Niveau wie vergleichbare Wasserversorger.
(Die neuen Preise wurden im Vorfeld durch die Betriebsausschüsse und durch Ratsbeschluss der Stadt Varel festgesetzt und verabschiedet).
Wie setzt sich der Trinkwasserpreis zusammen?
1. Dem Grundpreis für Messung und Abrechnung. Also, für den Wasserzähler, dessen Betriebsführung, die Ablesungen und die Ver-/Abrechnung der Entgelte. Der Grundpreis ist ein pauschaler Preis pro Jahr.
2. Dem Arbeitspreis für die abgenommene Wassermenge. Also das, was Sie an Trinkwasser verbraucht haben. Der Arbeitspreis ist ein variabler Preis, der für jeden von Ihnen bezogen Kubikmeter (m³) Trinkwasser genommen wird.
Was kostet das Trinkwasser ab dem 1. Mai 2024?
1. Der Grundpreis für einen „Standard-Zähler“ (Q3 = 4 (QN 2,5)) beträgt pro Monat 7,90 € brutto (7,38 € netto).
Bis zum 30.04.2024 pro Monat: 6,58 € brutto (6,15 Euro netto).
2. Der Arbeitspreis für einen Kubikmeter (m³) Trinkwasser beträgt
je m³ 1,39 € brutto (1,30 € netto) Bis zum 30.04.2024: 1,26 Euro brutto (1,18 Euro netto)
In den Bruttopreisen ist eine gesetzliche Mehrwertsteuer von derzeit 7% enthalten.
Für einen durchschnittlichen 2-Personen-Haushalt mit einem Trinkwasserverbrauch von etwa 80 m³ jährlich ergibt sich eine zusätzliche Kostensteigerung von monatlich 2,03 € brutto.
Für einen durchschnittlichen 4-Personen-Haushalt mit einem Trinkwasserverbrauch von etwa 150 m³ jährlich ergibt sich zusätzliche Kostensteigerung von monatlich 2,73 € brutto.
Wie werden Kunden über die Preisanpassung informiert?
Nach § 4 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) werden die Änderungen der allgemeinen Versorgungsbedingungen und Preise mit öffentlicher Bekanntgabe wirksam. Diese öffentliche Bekanntmachung erfolgt durch Anzeigen in regionalen Printmedien (einschlägige Zeitungen). Eine individuelle Kundeninformation ist nicht erforderlich.
In folgenden Printmedien erfolgt die Veröffentlichung: Kreiszeitung Friesland am 20. April 2024