Anmeldung der Erzeugungsanlage
Wo kann ich mich zum Einspeiseantrag beraten lassen?
Benötige ich einen neuen Stromzähler und wer baut diesen ein?
Benötige ich einen neuen Zählerschrank?
Wie melde ich meine Erzeugungsanlage an?
Was passiert nach meiner Anmeldung?
Meine Unterlagen sind vollständig bei Ihnen eingegangen. Wie geht es weiter?
Sie erhalten die Einspeisezusage und eine Betreibererklärung, sofern die Einspeisung über den vorhandenen Netzanschluss möglich ist. Ansonsten erhalten Sie von uns ein Angebot.
Einspeisezusage
Wo sehe ich den Status meiner Anmeldung?
In Ihrer Online-Antragsübersicht, wenn Sie sich über unsere Homepage im Einspeiser-Anmeldeportal einloggen.
Was ist mein ToDo nach der Anmeldung?
Haben Sie nach Ihrer Anmeldung eine Einspeisezusage bekommen, brauchen Sie nichts weiter zu tun. Sie können direkt Ihren Installateur mit der Errichtung Ihrer Erzeugungsanlage beauftragen.
Wenn Sie zunächst nur eine Eingangsbestätigung erhalten haben, sind alle weiteren Schritte im Schreiben aufgeführt.
Kann ich meinen Abschlag ändern?
Ja, immer passend zu Ihrer Einspeisung. Entweder Sie rufen uns dazu an oder machen das online über unser Kontaktformular – mit "Einspeiser" und "Abschlag ändern".
Wieso ist mein Abschlag höher, obwohl ich eine Gutschrift erhalten habe?
Dies kann mit den Abrechnungszeiträumen bzw. Ablesezeitpunkten zusammenhängen. Umfasste der Abrechnungszeitraum im vergangenen Jahr mehr als 365 Tage, erhöht sich auch Ihr Guthaben.
Beispiele Abrechnung
Inbetriebnahme
Wie läuft die Inbetriebnahme der Anlage?
Anlagenleistung bis 30 kW:
Der Errichter der Anlage reicht eine Fertigmeldung vor der Inbetriebnahme ein. EWE NETZ prüft, ob die vorhandenen Messeinrichtungen ausreichen, um das erforderliche Messkonzept zu erfüllen und führt bei Bedarf einen Zählerwechsel durch (gilt nur, wenn EWE NETZ ihr Messstellenbetreiber ist).
Anschließend kann der Errichter die Anlage in Betrieb setzen. Zur Inbetriebsetzung muss EWE NETZ nicht vor Ort sein.
Anlagenleistung > 30 kW:
In Abweichung zu Anlagen mit einer Leistung bis 30 kW muss EWE NETZ zur Inbetriebsetzung vor Ort sein. Der Errichter der Anlage (das von ihnen beauftragte Handwerksunternehmen) wird dazu, nach Einreichung der Fertigmeldung, einen Inbetriebsetzungstermin mit EWE NETZ abstimmen.
Abrechnung
Welche Positionen kann eine Gutschrift enthalten?
Auf der ersten Seite Ihrer Gutschrift sehen Sie zum Beispiel:
- "Einspeisung Strom" - Ihr eingespeister Strom.
- "Servicekosten" - unsere Kosten für den Messstellenbetrieb.
- "Rücklieferung Strom" - Ihr Eigenverbrauch aus Sicht der Umsatzsteuer.
- "EEG-Umlage auf Eigenversorgung" - gesetzliche Umlage für den Strom Ihrer Erzeugungsanlage, den Sie selbst verbrauchen.
Hier im Download finden Sie ein paar Beispiele.
Sie möchten uns Ihre Zählerstände gleich schicken? Wunderbar - einfach hier klicken.
Wieso heißt es "Gutschrift", wenn ich etwas zahlen muss?
Das ist eine steuerrechtliche Vorgabe. Auf einem Beleg muss direkt erkennbar sein, wer diesen erstellt hat. In unserem Fall sind wir das. Da wir Ihren erzeugten Strom in unser Netz aufnehmen, erhalten Sie von uns eine gesetzliche Vergütung – also eine „Gutschrift“.
Neben Ihrer Vergütung sehen Sie auf unserer Gutschrift u.a. auch unsere Servicekosten und die Berechnung der EEG-Umlage auf Eigenversorgung. Falls diese Kosten nun höher als Ihre Vergütung sind oder Sie weniger Strom als angenommen eingespeist haben, kommt unten ein zu zahlender Betrag raus.
Warum habe ich noch keine Jahresabschlussrechnung bekommen?
Möglicherweise wurden Ihre Zählerstände noch nicht abgelesen und EWE NETZ mitgeteilt. Sobald diese vorliegen, kann Ihre Jahresabrechnung erstellt werden. Teilen Sie uns diese einfach hier über das Zählerstandsformular mit.
Eine Kurzanleitung zur Zählerablesung finden Sie hier.
Warum brauchen Sie meine Steuernummer?
Wie werde ich steuerrechtlich „Kleinunternehmer“?
Sie haben eine Erzeugungsanlage und speisen den produzierten Strom in
unser Netz ein?
Wenn Sie beim Finanzamt die Einstufung als Kleinunternehmer nach § 19
UstG beantragen und das Finanzamt Sie als Kleinunternehmer anerkennt,
sind Sie von der Pflicht zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen
und von der Abführung der Umsatzsteuer befreit. Auf die
Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung kann verzichtet werden.
Als Folge hieraus gelten Sie als Betreiber einer Erzeugungsanlage als
"regelbesteuerndes Unternehmen". Somit unterliegt die
Einspeisevergütung der Umsatzsteuer. Der Verzicht bindet den
Unternehmer mindestens für die folgenden fünf Jahre.
Unterstützung für eine korrekte Zuordnung erhalten Sie bei ihrem
zuständigen Finanzamt oder ihrem Steuerberatungsunternehmen.
Sollte sich die bei der Inbetriebnahme der Erzeugungsanlage gewählte
Besteuerungsform (z. B. vom regelbesteuernden Unternehmen zum
Kleinunternehmer nach § 19 UstG) ändern, ist eine Meldung an den
Netzbetreiber zwingend erforderlich.
Diese Meldung können Sie schnell und komfortabel über unser
Kontaktformular erledigen.
Wichtig hierbei: Bitte fügen Sie Ihrer Meldung stehts ein
Bestätigungsschreiben ihres Finanzamtes bei, aus dem ihr Wechsel in die
neue Besteuerungsart ersichtlich ist.
Warum erhalte ich "vermiedene Netzentgelte"?
Mit dem Netzentgelt bezahlen unsere Kunden die Kosten, die in unserem Netz stecken. Durch Ihren eingespeisten Strom "vermeiden" wir einen Teil dieser Kosten. Und genau dafür erhalten Sie in einigen Vergütungsarten "vermiedene Netzentgelte".
Wie sich diese zusammensetzen und errechnen, finden Sie hier: Preise und Entgelte
Wann erhalte ich meine Abschläge?
Wie wird die Mehrwertsteuer-Senkung auf meiner Abrechnung dargestellt?
Sie sehen auf Seite 1 Ihre Einspeisung - aufgeteilt nach Zeitraum und damit auch Steuersatz:
16 Prozent MwSt. für Juli bis Dezember 2020
19 Prozent MwSt. für die restliche Zeit
Auf den letzten Seiten finden Sie in dieser Rechnung daher auch zwei Gutschriften - je nach gültiger Mehrwertsteuer.
Ändert sich mein Abschlag wegen der Mehrwertsteuer-Senkung?
Zahlungsmanagement
FAQ-Wechsel der Betriebsweise
Wie kann ich meine Bankverbindung mitteilen?
Füllen Sie dazu bitte das SEPA-Mandat aus und senden Sie es über unser Kontaktformular zurück: "Ich bin: Einspeiser" und "Ich möchte: Bankdaten ändern" auswählen, SEPA-Mandat hochladen und abschicken.
Wie lang ist mein SEPA-Mandat gültig?
Wechsel des Betreibers
Wie kann ich einen neuen Betreiber anmelden?
Einfach online. Je nach Anlage finden Sie hier das richtige Formular:
- Betreiberwechsel von EEG-Anlagen (SEP)
- Betreiberwechsel von EEG-Anlagen (RLM)
- Betreiberwechsel von KWKG-Anlagen
Ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und über unser Kontaktformular oder als E-Mail an info@ewe-netz.de senden – das war schon alles.
Welches Betreiberwechselformular nutze ich wann?
Wir rechnen Ihre EEG-Einspeisung jährlich ab? Dann nutzen Sie bitte "Betreiberwechsel von EEG-Anlagen (SEP)".
Wir rechnen Ihre EEG-Einspeisung monatlich ab? Dann sind Sie mit "Betreiberwechsel von EEG-Anlagen (RLM)" richtig unterwegs.
Wir rechnen Ihre KWK-Anlagen (z.B. Blockheizkraftwerk) monatlich oder jährlich ab? Dann nutzen Sie bitte "Betreiberwechsel von KWKG-Anlagen".
Wechsel der Betriebsweise
Kann das Messkonzept nachträglich geändert werden? (z.B. Wechsel Überschuss- zu Volleinspeisung
Marktstammdatenregister (MaStR)
Wie registriere ich meine Anlage im Marktstammdatenregister (MaStR)?
Die Registrierung geht so: Klicken Sie unter www.marktstammdatenregister.de auf den Button „Registrieren“. Der Rest ist selbsterklärend.
Unter dem Punkt „ Hilfe - FAQ “ finden Sie Antworten zu warum, was genau und wie.
Eine Anleitung für die Bestätigung der Registrierung erhalten Sie hier.
Ist meine Anlage erfolgreich im Marktstammdatenregister (MaStR) registriert?
Informationen über die erfolgreiche Registrierung erhalten Sie unter www.marktstammdatenregister.de.
Unter dem Punkt „ Hilfe - FAQ “ finden Sie Antworten zu warum, was genau und wie.
Eine Anleitung für die Bestätigung der Registrierung erhalten Sie hier.
Bin ich schon im Marktstammdatenregister (MaStR) registriert?
Wenn Sie wissen möchten, ob Sie bereits als Benutzer im MaStR registriert sind, gehen Sie wie folgt vor:
- Prüfen Sie, ob Sie eine E-Mail von dem Absender „noreply@marktstammdatenregister.de“ erhalten haben. Prüfen Sie dabei auch ihr Spam-Postfach
- In der E-Mail finden Sie einen „Aktivierungslink“. Wenn Sie diesen Link anklicken, dann wird Ihr Anmeldungs-Prozess fortgesetzt
Unter dem Punkt „ Hilfe - FAQ “ finden Sie Antworten zu warum, was genau und wie.
Eine Anleitung für die Bestätigung der Registrierung erhalten Sie hier.
Wird der EEG-Anlagenschlüssel für die Registrierung im Marktstammdatenregister benötigt?
Nein, der EEG Anlagenschlüssel ist im MaStR keine registrierungsrelevante Angabe und kann mit der Checkbox „Nicht vorhanden“ bestätigt werden.
Wie erhalte ich den EEG-Anlagenschlüssel?
Der EEG-Anlagenschlüssel wird von uns im Nachgang über ein Datenabgleich ergänzt.
Sie erhalten eine Nachricht mit einem Korrekturvorschlag über das MaStR. Einfach die Checkbox in der Datenkorrektur unter EEG Anlagenschlüssel Aktion bestätigen. Kein abtippen, kein vertippen.
Ausgeförderte EEG Anlagen
Was ist mein ToDo?
Läuft Ihre EEG-Anlage zum Jahresende aus der 20-jährigen EEG-Förderung aus, wollen wir Ihnen eine Abschlussrechnung erstellen.
Und hier kommen Sie als Anlagenbetreiber ins Spiel: wir benötigen von Ihnen den Zählerstand Ihrer Anlagen vom Stichtag 31. Dezember! Nur so können wir eine Abschlussrechnung für Sie erstellen.
Wie lese ich meinen Zählerstand ab?
Kein Problem – Sie erhalten zum Jahresende einen Brief mit einer Selbstablesekarte. In diesem Schreiben ist eine Anleitung für verschiedene Zählervariante enthalten, die Sie Schritt für Schritt durch den Ableseprozess führt.
Diese Anleitungen finden Sie zusätzlich auch hier.
Wo finde ich weitere Informationen?
Wollen Sie sich weiter zum aktuellen EEG informieren, schauen Sie z.B. auf der Seite des Bundeswirtschaftsministeriums oder der Clearingstelle EEG/KWKG vorbei.
Die Übergangsregelungen für bestimmte ausgeförderte EEG-Anlagen wurde im EEG 2021 am 17./18. Dezember vom Bundestag und Bundesrat verabschiedet und tritt unter Vorbehalt einer beihilferechtlichen Genehmigung der EU zum 01.01.2021 in Kraft.
Weitere Infos erhalten Sie unter: BMWi - Bundestag verabschiedet EEG-Novelle.
Redispatch 2.0
Was ist das Redispatch 2.0
Durch Redispatch 2.0 wird maßgeblich zur Sicherheit unserer Stromnetze beigetragen. Wenn zu viel Strom im Netz ist, bildet sich ein Stau und das Netz droht zu überlasten – ein Engpass entsteht. Um dies zu verhindern, werden im Zuge von Redispatch 2.0 einzelne Anlagen gesteuert. Vereinfacht gesagt wird vor dem Engpass die Erzeugung reduziert und hinter dem Engpass wieder hochgefahren, damit in Summe die Erzeugung im Netz an sich unverändert bleibt. Etwaige Ausfälle werden den Anlagenbetreibern daraufhin erstattet. Für mehr Informationen besuchen Sie gerne unseren weiterführenden Redispatch 2.0- Bereich.