Erklaerung Video

Ersatzversorgung bei Ausfall des ursprünglichen Lieferanten (Strom / Gas)

Bekomme ich weiter Energie geliefert?

Ja, Sie werden weiter und ohne Unterbrechung mit Energie beliefert – das nennen wir Ersatzversorgung. Die Ersatzversorgung übernimmt automatisch der örtliche Grundversorger. Geregelt ist dies im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG).

Aus welchem Grund erhält ein Kunde die Ersatzversorgung?

Mit der Ersatzversorgung stellen wir sicher, dass Sie ohne Unterbrechung weiter mit Energie beliefert werden. Das regelt der Paragraph 38 EnWG. Die Ersatzversorgung beginnt automatisch, wenn der bisherige Lieferant keine Energie mehr liefern kann.

Wer ist mein Grundversorger?

Wir ermitteln alle drei Jahre für unsere Netze den örtlichen Grundversorger, veröffentlichen ihn und informieren die Bundesnetzagentur. Ihren örtlichen Grundversorger für Strom und Erdgas finden Sie unter dem jeweiligen Link.
 

Was passiert mit meinen Guthaben bei meinem bisherigen Lieferanten (z.B. aus Vorauszahlungen, Kautionen oder Abschlagszahlungen)? Muss ich eventuell doppelt zahlen?

Falls Sie Vorauszahlungen etc. an Ihren bisherigen Lieferanten geleistet haben, betrifft das ausschließlich Ihren Vertrag mit dem bisherigen Lieferanten. Ihre Forderungen müssen Sie direkt bei dem bisherigen Lieferanten, dessen Rechtsnachfolger oder beim Insolvenzverwalter geltend machen. EWE NETZ oder der Grundversorger können hier nicht aktiv werden. Für Ihre Ersatzversorgung gilt: Der zuständige Grundversorger berechnet Ihnen ab dem Beginn der Ersatzversorgung die im Internet veröffentlichten Preise.

Wenn der ausgefallene Lieferant einem Netzbetreiber Geld schuldet: Muss ich womöglich zahlen?

Nein, damit haben Sie als Kunde nichts zu tun. EWE NETZ regelt dies direkt mit dem alten Lieferanten.

Gilt mein Liefervertrag mit dem alten Lieferanten noch? Muss ich den Vertrag selbst kündigen?

Bitte kontaktieren Sie eine Verbraucherberatung oder einen Anwalt. Als Netzbetreiber dürfen wir diese Beratung nicht anbieten.

Muss ich mir einen neuen Lieferanten suchen, um meine Versorgung zu sichern?

Zunächst bekommen Sie automatisch ohne Unterbrechung Energie vom Grundversorger geliefert. Sie können aber jederzeit einen anderen Tarif beim Grundversorger wählen oder sich einen neuen Lieferanten suchen.

Ab wann kann ich mir einen neuen Lieferanten suchen?

Sie können sich sofort einen neuen Lieferanten suchen. Ihr neuer Lieferant muss Ihre Entnahmestelle beim Netzbetreiber zur Belieferung anmelden und teilt Ihnen den Beginn seiner Lieferung mit.

Darf der Netzbetreiber mich hinsichtlich meines neuen Lieferanten beraten?

Nein, hierzu dürfen wir keine Auskunft geben. Wir sind verpflichtet, jedem zahlungsfähigen Lieferanten die Netznutzung zu ermöglichen, um Kunden beliefern zu können.

Muss ich meinen Zähler ablesen? Wem muss ich den Zählerstand übermitteln?

Ja, wir benötigen Ihren Zählerstand. In unserem Anschreiben finden Sie alle Infos dazu. Unser Tipp: Am schnellsten geht es online. Mit dem QR-Code im Anschreiben kommen Sie direkt zu unseren Online-Formular und können Ihre Daten eingeben. Falls Sie Ihren Zählerstand nicht ablesen können, errechnet EWE NETZ einen Wert auf Basis gesetzlicher Regelungen. Mit den Zählerständen/errechneten Werten können wir mit dem alten Lieferanten eine Endabrechnung durchführen.

Ich habe bei dem ausgefallenen Lieferanten einen Vertrag unterschrieben, um demnächst zu ihm zu wechseln. Was passiert nun?

Wenn Sie noch kein Kunde des Lieferanten waren, aber für die Zukunft einen Wechsel veranlasst hatten, stornieren wir diesen schwebenden Wechsel automatisch. Sie haben dann die Möglichkeit, sich einen neuen Lieferanten zu suchen. Wenn Ihnen dies nicht rechtzeitig gelingt, erhalten Sie die Ersatzversorgung.

Erdgasqualität / Brennwert

Warum können Brennwerte künftig stärker schwanken?

In den Niederlanden wird in Zunkuft die Förderung von L-Gas eingestellt, um Erdbeben in der Region zu vermeiden. Daher müssen wir aktuell Erdgas aus unterschiedlichen Quellen beziehen - und der Brennwert kann leicht schwanken. Haben Sie aber keine Sorgen: unser L-Gas bleibt noch L-Gas.

Mit welchen Schwankungen bzw. Änderungen muss ich rechnen?

Verbindliche Prognosen können wir leider nicht treffen – Erdgas ist ein Naturprodukt und nie exakt vorhersehbar. Sicher ist: Zukünftig kann es deutlichen Schwankungen und Veränderungen kommen.

Wo genau fließt das veränderte Gas?

In die Region zwischen Weser und Ems – adressgenau können wir es nicht vorhersagen. Der Grund: Das L-Gas mischt sich mit Gasen anderer Netzbetreiber und auch die Fließrichtung kann variieren.

Wo kann ich meine Brennwerte erfahren?

Entdecken Sie die Erdgasqualität in Ihrer Region hier.

Darf EWE NETZ die Brennwerte ändern?

Ja. Das veränderte L-Gas entspricht weiterhin den technischen Regelwerken der DVGW: und diese sind die Grundlage der Verträge zwischen uns und Ihnen.

Was kann ich tun, wenn meine Anlage eine Störung meldet?

Der Profi für Ihre Anlage ist Ihr Installateur oder Anlagentechniker. Lassen Sie in diesem Fall Ihre Anlage bitte von ihm überprüfen und ggf. anpassen.

Beteiligt sich EWE NETZ an den Kosten, wenn ich meine Anlage anpassen musste?

Nein, leider nicht. Sie erhalten weiterhin L-Gas, das auch in der veränderten Form allen Vorgaben entspricht.

Ansprechpartner

Wie finde ich die für mich zuständige Bezirksmeisterei?

Die für Sie zuständige Bezirksmeisterei können Sie über unseren Standort-Finder erfragen. Geben Sie einfach Ihre Postleitzahl an. Daraufhin wird die für Sie zuständige Bezirksmeisterei angezeigt.

Wie erhalte ich am schnellsten einen Rückruf?

Einen Rückruf können Sie am schnellsten über unser Kontaktformular beauftragen. Wählen Sie dazu einfach Ihr Anliegen aus und setzen Sie den Haken bei "Ich bitte um einen Rückruf". Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung, dass Ihre Anfrage bei uns eingegangen ist. Wir werden uns daraufhin schnellstmöglich bei Ihnen melden.

Warum bin ich im zentralen Kundenservice gelandet, obwohl ich die Bezirksmeisterei angerufen habe?

Als EWE NETZ wollen wir für Sie eine optimale Erreichbarkeit gewährleisten. Dazu gehört, dass Sie uns immer erreichen, wenn Sie bei einer Bezirksmeisterei anrufen. Auf diese Weise unterstützen wir unsere Techniker in der Bezirksmeister, so dass sie sich ganz ihren jeweiligen Einsätzen widmen können. Haben Sie bereits einen direkten Ansprechpartner, der mit Ihrem Anliegen befasst ist? Gerne nehmen wir einen Rückruf auf, damit der Kollege aus der Bezirksmeisterei Sie schnellstmöglich anrufen und Ihr Anliegen mit Ihnen zusammen klären kann. Nutzen Sie gerne dafür unser Kontaktformular.

Wieso bin ich bei EWE NETZ nicht mit meinem EWE VERTRIEBS-Thema richtig?

Vermutlich kennen Sie es aus der Vergangenheit, dass wir auch Ansprechpartner für EWE-Themen sind.Der Gesetzgeber hat vor einigen Jahren die Bereiche Netz und Vertrieb getrennt. Ihr Lieferant und Vertragspartner die EWE VERTRIEB GmbH bzw. ein anderer Lieferant ist in diesem Fall Ihr richtiger Ansprechpartner. Auch wenn es für Sie umständlich klingt: Wir sind verpflichtet, dies klar zu trennen und dürfen Ihr Anliegen weder bearbeiten noch weiterleiten. Bei allen Fragen rund um die Themen Netzanschluss, Zählerwesen, Wartung der Netz-Infrastruktur und Versorgungssicherheit sind wir weiterhin gerne für Sie da.

Stimmt es, dass EWE NETZ die Firma management consult und data field Marktforschung mit einer persönlichen Befragung beauftragt hat?

Ja, es ist korrekt, dass EWE NETZ die Firma management consult aus Mannheim (Vorwahl: 0621) und die Firma data field Marktforschung Feldservice GmbH aus Herne (Vorwahl: 02323) beauftragt hat. Ziel ist es, Ihre persönlichen Erfahrungen bei unseren Kernprozessen wie z.B. dem Netzanschluss-, dem Einspeise, den Zähler- oder Ableseprozessen, sowie zum Kundenservice und zum Beschwerdemanagement zu ermitteln. Mit Ihrem Feedback möchten wir das Kundenerlebnis weiterentwickeln und verbessern.

Stimmt es, dass EWE NETZ auch überregionale oder internationale Firmen für Tiefbauarbeiten beauftragt?

Ja, das ist möglich - z. B. beim Ausbau des Glasfasernetzes. Da bei Tiefbauarbeiten momentan eine hohe Nachfrage besteht, beziehen wir auch überregionale oder internationale Dienstleister mit ein. Die Mitarbeiter können sich mit einem Firmenausweis identifizieren. Lassen Sie sich diesen Ausweis gerne zeigen, wenn Arbeiten auf Ihrem Grundstück notwendig sind.

Wo finde ich Informationen zur Erdgasumstellung von L- auf H-Gas?

Die wichtigsten Informationen zur Erdgasumstellung haben wir Ihnen hier zusammengefasst. Bei weiteren Fragen steht Ihnen unsere kostenlose Service-Hotline des Erdgasbüros unter 0800 6780000 gerne zur Verfügung.

Weitere Fragen

Wo kann ich meine Erdgas-Brennwerte erfahren?

Wo kann ich einen Lieferantenwechsel anmelden?

In diesem Fall ist Ihr Energielieferant Ihre richtiger Ansprechpartner. Wir als Ihr Netzbetreiber bearbeiten Ihren Vertrag nicht, sondern kümmern uns um die Ermittlung der Zählerstände, die Wartung der Netz-Infrastruktur und um die Versorgungssicherheit.

Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen daher direkt an Ihren Versorger . Dieser kümmert sich gerne um Ihr Anliegen.

Erhalte ich von EWE NETZ eine Bescheinigung, ob mein Netzanschluss gewerblich bzw. privat genutzt wird?

Nein, dies können wir als Netzbetreiber nicht leisten. Aus den uns vorliegenden Verbrauchsdaten geht eine solche Unterscheidung nicht hervor. Bitte wenden Sie sich dazu direkt an Ihren Lieferanten.

Wie erhalte ich verringerte Netzentgelte nach § 14a EnWG?

Verringerte Netzentgelte nach § 14a EnWG können für steuerbare Verbrauchseinrichtungen gewährt werden. Hierzu brauchen Sie insbesondere einen separaten Zähler, eine Steuereinrichtung sowie einen eigenen Stromliefervertrag für das jeweilige Gerät. Das Gerät muss außerdem fest angeschlossen sein. Solange EWE NETZ Ihr Gerät netzdienlich steuern darf, gewähren wir dem Netznutzer (in der Regel Ihrem Stromlieferanten) ein verringertes Netzentgelt nach § 14a EnWG.

Hinweis zum Smart-Meter-Rollout: Sobald intelligente Messsysteme (iMSys) verfügbar sind, müssen wir die Zähler aller steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG mit diesen iMSys ausstatten.

Unsere verbindlichen Regeln für steuerbare Verbrauchseinrichtungen finden Sie hier auf unserer Homepage in folgenden Dokumenten:

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