Aus Einspeisemanagement wird Redispatch 2.0

Seit dem 1. Oktober 2021 gibt es inhaltlich keine Unterscheidung mehr zwischen den Begriffen "Redispatch" und "Einspeisemanagement". In § 13a und § 14 EnWG ist geregelt, dass sie fortan beide in einem Begriff zusammengefasst sind: "Redispatch 2.0".
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Aktuelles aus dem Redispatch

Der Start des Bilanzierungsmodells „Planwertmodell“ kann trotz des kürzlich veröffentlichten Einführungsszenario in das Planwertmodell zum Redispatch 2.0 vom BDEW ausschließlich bei vollständig gestartetem, bilanziellem Ausgleich erfolgen. Demnach können wir das Einführungsszenario zum Planwertmodell bis auf Weiteres leider nicht anbieten.
Zum weiteren Zeitplan und Startzeitpunkt für den bilanziellen Ausgleich stehen wir in intensivem Austausch mit den vorgelagerten Netzbetreibern. Natürlich erhalten Sie sofort Bescheid, wenn wir Neuigkeiten haben – so wie bisher auch. 

Redispatch für Anlagen unter 100kW

Im EWE NETZ-Gebiet wird immer mehr erneuerbarer Strom aus verschiedenen Anlagen eingespeist. Das ist positiv, da es das Netzgebiet von EWE NETZ unabhängiger von nicht erneuerbaren Energiequellen macht.

Der erzeugte Strom muss allerdings dorthin transportiert werden, wo er gebraucht wird. Das  stellt das Netz vor Herausforderungen, da es für die vielen neuen Einspeisepunkte und die Menge an Strom fit gemacht werden muss. Bis die Netze für die schwankende Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien leistungsfähiger und flexibler ausgebaut sind, sorgt EWE NETZ zusammen mit den vorgelagerten Netzbetreibern durch sogenannte Redispatch-Maßnahmen für einen reibungslosen Betrieb.

Das bedeutet: Wenn an einer Stelle zu viel Strom eingespeist wird und das Netz zu überlasten droht, wird die Einspeisung bestimmter Anlagen reduziert, damit die Netzsicherheit gewährleistet wird.

Ihre Entschädigung

Im Falle einer notwendigen Maßnahme wird ein Schaltsignal direkt an Ihre Anlage übermittelt. Ihre Anlage passt dementsprechend die Erzeugung an das Signal an - Sie brauchen sich um Nichts kümmern.

Auch wenn Ihre Anlage im Zuge von Redispatch geregelt wurde, erhalten Sie wie gewohnt Ihre Abschläge. Sie erhalten eine genaue Auflistung etwaiger Redispatch-Maßnahmen mit Ihrer Jahresabrechnung. Wichtig für alle Betreiber von Anlagen, die wegen Redispatch 2.0 ihren Strom nicht einspeisen können, ist die finanzielle Sicherheit. Und hier ist die Lage klar: Betreiber haben durch Redispatch 2.0 keine finanziellen Nachteile.

Die Abrechnung geschieht automatisch und es muss keine Rechnung an EWE NETZ gesendet werden.

Sollten Sie aufgrund einer Maßnahme Strom aus dem Stromnetz bezogen haben, übernimmt EWE NETZ als Netzbetreiber dafür die Kosten. Reichen Sie dafür einfach die Rechnung über unser Kontaktformular ein.

Ein Elektrofachmann kann die Steuerung Ihrer Anlage allerdings so anpassen, dass nur der überschüssige Strom reguliert wird und Sie Ihren Eigenverbrauch jederzeit decken können. Dies nennt man Einspeiseregelung. Im Standard wird allerdings die Erzeugungsregelung angewandt.

Wichtiger Hinweis

Bitte beachten Sie, dass die Fernsteuertechnik an Ihrer Einspeiseanlage zu jederzeit verfügbar und betriebsbereit ist. Das EEG verpflichtet Anschlussnetzbetreiber wie EWE NETZ bei etwaigen Pflichtverstößen gegen die Einhaltung technischer Vorgaben Sanktionen  umzusetzen. Weitere Informationen dazu finden Sie unten. 

  

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