Für welche Anlagen ist der Redispatch 2.0 verpflichtend?
- Für alle Erzeugungsanlagen und Stromspeicher ab einer Leistung von 100 kW. Das beinhaltet auch Anlagen, die Strom aus erneuerbaren Energien oder mit Kraft-Wärme-Kopplung produzieren.
- Für alle Erzeugungsanlagen und Stromspeicher mit einer Leistung unter 100 kW, wenn diese bereits heute durch uns als Netzbetreiber gesteuert werden können.
Neuanmeldung und Prozessablauf Redispatch 2.0
- Am schnellsten können Sie Ihre Erzeugungsanlage über unser Einspeiser – Anmeldportal registrieren. Dort sehen Sie auch jederzeit online den aktuellen Status Ihrer Anmeldung.
- Nach erfolgreicher Prüfung senden wir Ihre Einspeisezusage bzw. das Angebot für Ihren neuen Netzanschluss zu Ihnen.
Wo finden Sie weitere Informationen?
- In unseren FAQ
- Bei der Bundesnetzagentur
- Beim Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft
- Bei Connect+
Oder Sie sprechen uns einfach an: Nutzen Sie dafür am besten unser Kontaktformular, wir sind gerne für Sie da.