Redispatch für Anlagen unter 100kW
Im EWE NETZ-Gebiet wird immer mehr erneuerbarer Strom aus
verschiedenen Anlagen eingespeist. Das ist positiv, da es das Netzgebiet von
EWE NETZ unabhängiger von nicht erneuerbaren Energiequellen macht.
Der erzeugte Strom muss allerdings dorthin transportiert werden, wo er
gebraucht wird. Das stellt das Netz vor Herausforderungen, da es
für die vielen neuen Einspeisepunkte und die Menge an Strom fit gemacht werden
muss. Bis die Netze für die schwankende Stromerzeugung aus erneuerbaren
Energien leistungsfähiger und flexibler ausgebaut sind, sorgt EWE NETZ zusammen
mit den vorgelagerten Netzbetreibern durch sogenannte Redispatch-Maßnahmen für
einen reibungslosen Betrieb.
Das bedeutet: Wenn an einer Stelle zu viel Strom eingespeist
wird und das Netz zu überlasten droht, wird die Einspeisung bestimmter Anlagen
reduziert, damit die Netzsicherheit gewährleistet wird.
Ihre Entschädigung
Im Falle einer notwendigen
Maßnahme wird ein Schaltsignal direkt an Ihre Anlage übermittelt. Ihre Anlage
passt dementsprechend die Erzeugung an das Signal an - Sie brauchen sich um
Nichts kümmern.
Auch wenn Ihre Anlage im Zuge von Redispatch geregelt wurde,
erhalten Sie wie gewohnt Ihre Abschläge. Sie erhalten eine genaue Auflistung
etwaiger Redispatch-Maßnahmen mit Ihrer Jahresabrechnung. Wichtig für alle
Betreiber von Anlagen, die wegen Redispatch 2.0 ihren Strom nicht einspeisen
können, ist die finanzielle Sicherheit. Und hier ist die Lage klar: Betreiber
haben durch Redispatch 2.0 keine finanziellen Nachteile.
Die Abrechnung geschieht
automatisch und es muss keine Rechnung an EWE NETZ gesendet werden.
Sollten Sie aufgrund einer
Maßnahme Strom aus dem Stromnetz bezogen haben, übernimmt EWE NETZ als
Netzbetreiber dafür die Kosten. Reichen Sie dafür einfach die Rechnung über
unser Kontaktformular ein.
Ein Elektrofachmann kann die Steuerung Ihrer Anlage
allerdings so anpassen, dass nur der überschüssige Strom reguliert wird und Sie
Ihren Eigenverbrauch jederzeit decken können. Dies nennt man Einspeiseregelung.
Im Standard wird allerdings die Erzeugungsregelung angewandt.
Wichtiger Hinweis
Bitte beachten Sie, dass die Fernsteuertechnik an Ihrer Einspeiseanlage zu
jederzeit verfügbar und betriebsbereit ist. Das EEG verpflichtet
Anschlussnetzbetreiber wie EWE NETZ bei etwaigen Pflichtverstößen gegen die
Einhaltung technischer Vorgaben Sanktionen umzusetzen. Weitere Informationen dazu finden Sie unten.