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Was ist Redispatch und warum 2.0?

Redispatch ist ein Begriff aus der Steuerung von Kraftwerken. Er beschreibt den Prozess, mit dem der Netzbetreiber die Wirkleistung einer Stromerzeugungsanlage anpasst, um Netzengpässe zu reduzieren. Früher passierte dies nur im Übertragungsnetz. Heute setzen auch wir als Verteilnetzbetreiber dies um – daher Redispatch 2.0.

Wie funktioniert Redispatch?

Die Netzbetreiber prognostizieren die Netzsituation und sorgen bei einem Engpass dafür, dass alle teilnehmenden Betreiber ihre geplante Stromproduktion ändern. Beim Redispatch 1.0 galt das nur für Anlagen mit einer Leistung ab 10 MW – beim Redispatch 2.0 bereits ab 100 kW.

Was ändert sich mit Redispatch 2.0?

Kurz gesagt: Die Anzahl der Anlagen, die am Redispatch teilnehmen. Seit dem 1. Oktober 2021 sind es alle Erzeugungsanlagen und Stromspeicher mit einer Leistung ab 100 kW. Plus Anlagen kleiner 100 kW, wenn diese vom Netzbetreiber steuerbar sind. Damit sind alle Netzbetreiber für den Redispatch 2.0 verantwortlich und nicht nur die Übertragungsnetzbetreiber.

Welche Anlagen genau nehmen am Redispatch 2.0 teil?

Neben allen Anlagen ab einer Leistung von 100 kW auch Anlagen, die bereits durch uns als Netzbetreiber steuerbar sind. Also die über eine Fernwirkanlage, ein Gateway oder einen Tonrundsteuerempfänger (Doppelkommando 211, 212, 611 oder 612) mit uns kommunizieren. Grundsätzlich betrifft dies Anlagen, die Strom aus erneuerbaren Energien oder mit Kraft-Wärme-Kopplung produzieren. Haben Sie einen entsprechend großen Speicher, muss dieser ebenfalls am Redispatch 2.0 teilnehmen.

Ist Redispatch 2.0 verpflichtend?

Wo kann ich die Festlegungen BK6-20-059 und BK6-20-061 der Bundesnetzagentur einsehen?

Den aktuellen Stand mit allen Anhängen finden Sie auf der Webseite der Bundesnetzagentur www.bnetza.de.

Was ist der Unterschied zwischen Redispatch 2.0 und Einspeisemanagement?

Der zentrale Unterschied besteht in der Art, wie Netzbetreiber Ihre Stromnetze managen. Wurde in der Vergangenheit im Verteilnetz in Echtzeit auf Engpässe reagiert, managen nun alle Netzbetreiber Ihre Netze vorausschauend auf Basis von Prognosen.

Was sind die Vorteile von Redispatch 2.0?

Wir verringern durch die wachsende Transparenz im Redispatch 2.0 potenziell die Notwendigkeit eines Eingriffes. Darüber hinaus stellen wir nun auch den energetischen und bilanziellen Ausgleich der ausgefallenen Strommengen sicher. Falls Sie die Direktvermarktung nutzen, können Sie sich einen Teil des Ausfalls von uns erstatten lassen.

Was sind Einsatzverantwortlicher (EIV) und Betreiber der technischen Ressource (BTR)?

Das sind zwei neue Marktrollen, die mit uns zusammen den Redispatch 2.0 managen.

  • Einsatzverantwortlicher (EIV)

    Der EIV kümmert sich um die Daten vor einem Redispatch-Einsatz. Er übermittelt uns zum Beispiel die Stammdaten sowie die Prognosen Ihrer Anlage.

  • Betreiber der technischen Ressource (BTR)

    Der BTR sendet uns die Abrechnungsdaten nach einem Redispatch-Einsatz. Damit können wir den Ausfall Ihrer Anlage berechnen und uns mit dem BTR abstimmen.

Die Bundesnetzagentur hat die Rollen getrennt, damit Sie diese auch an Experten für Energiedaten abgeben können. So kann zum Beispiel Ihr Direktvermarkter der EIV und Ihr Abrechnungsdienstleister der BTR werden.

Welche Auswahloptionen gibt es im Redispatch 2.0?

Sie können die Art des Redispatch 2.0 mitgestalten. Dazu entscheiden Sie sich für Ihre gewünschte Art des Abrechnungs-, Bilanzierungs- und Abrufmodells. Standardmäßig wird Ihre Einspeiseanlage pauschal abgerechnet, im Prognosemodell bilanziert und im Duldungsfall abgerufen. Ob für Sie eine andere Kombination sinnvoller ist, beantwortet Ihnen gerne Ihr EIV.

Was ist Connect+ und wofür ist es gut?

Connect+ ist eine deutschlandweite Drehscheibe für Redispatch-Daten. Ihr EIV sendet die Daten Ihrer Anlage an mehrere Netzbetreiber, damit diese die Einsätze koordiniert planen können. Um ihm dies zu erleichtern, wurde Connect+ gegründet als universeller Data-Provider. So sendet Ihr EIV die Daten nur einmal – Connect+ verteilt diese dann automatisch. Wie genau das funktioniert, erfahren Sie unter Connect+.

Ist Connect+ das gleich wie RAIDA?

Nein. Connect+ ist eine deutschlandweite Netzbetreiberkooperation aus insgesamt 20 Übertragungs- und Verteilnetzbetreibern. Die Kooperation bietet mit der Softwarelösung RAIDA eine Plattform zur Erfüllung der Marktrolle Data Provider im Redispatch 2.0 an. Weitere Informationen finden Sie auf der Website Connect+.

Anlagenbetreiber

Welche Aufgaben kommen konkret auf mich als Anlagenbetreiber zu?

Sie oder Ihre Dienstleister übernehmen die Marktrollen des EIV und BTR. Diese sind mit folgenden Aufgaben verbunden:

  • Stammdaten der Anlage liefern
  • Prognosen für die Anlage erstellen
  • Informationen über Beschränkungen mitteilen
  • Echtzeit- und Abrechnnungsdaten bereitstellen

Details dazu und die rechtlichen Grundlagen finden Sie bei der Bundesnetzagentur in den Festlegungen BK6-20-059 und BK6-20-061 sowie auf der Webseite des BDEW.

Warum muss ich am Redispatch 2.0 teilnehmen?

Sie tragen maßgeblich dazu bei, dass wir die Stabilität unserer Stromnetze gewährleisten können.. Daher hat die Bundesnetzagentur Redispatch 2.0 verpflichtend für Betreiber von Anlagen ab 100 kW und von steuerbaren Anlagen kleiner 100 kW eingeführt. Mit der Teilnahme erfüllen Sie also Ihre rechtlichen Vorgaben.

Was ändert sich für mich als Anlagenbetreiber?

Sie senden uns im Redispatch 2.0 nicht nur die Daten Ihrer Ausfälle, sondern auch die Prognosen über Ihre geplante Einspeisung. Dafür gibt es zwei neue „Marktrollen“ – Einsatzverantwortlicher (EIV) und Betreiber einer technischen Ressource (BTR). Diese beiden Rollen können entweder Sie oder ein sachkundiger Dienstleister übernehmen. So kann zum Beispiel Ihr Direktvermarkter der EIV und Ihr Abrechnungsdienstleister der BTR werden.

Darf ich die Aufgaben des EIV bzw. BTR selbst wahrnehmen?

Selbstverständlich können Sie eine oder beide Marktrollen übernehmen – wenn Sie Experte sind. EIV und BTR müssen eine Reihe von automatisierten Datenaustauschprozessen innerhalb kurzer Fristen beherrschen. Das erfordert entsprechende Software, Hardware und die notwendigen IT-Zertifikate. Sie müssen die Use-Cases sowie die Datenlieferpflichten nach den Festlegungen BK6-20-059 und BK6-20-061 kennen und abwickeln – zum Teil 24 Stunden am Tag.

Wo finde ich einen passenden Dienstleister für die Marktrollen EIV und BTR?

Sprechen Sie am besten Ihren Direktvermarkter an. Wenn Sie diesen nicht beauftragen wollen oder keinen Direktvermarkter haben, werfen Sie gerne einen Blick in die Anbieterliste Dienstleister Redispatch 2.0 des BDEW.

Kann ich EWE NETZ auch als EIV oder BTR beauftragen?

Nein – leider nicht. Wir konzentrieren uns als Netzbetreiber voll auf unsere Kernaufgaben im Redispatch 2.0.

Wie benenne ich meinen EIV

Das erledigt er für Sie – elektronisch über Connect+. Teilen Sie ihm dazu bitte die TR/SR-ID mit, die wir Ihnen geschickt haben.

Darf ich meinen EIV und BTR später wechseln?

Ja. Haben Sie einen neuen EIV oder BTR gefunden, meldet Ihr aktueller EIV diesen Wechsel als Stammdatenmeldung über Connect+ an. Details zum Wechselprozess finden Sie auf unserer Homepage und in der Anwendungshilfe des BDEW mit dem Suchbegriff „Redispatch_031“.

Was passiert, wenn meine Anlage Redispatch 2.0 nicht vollständig bedienen kann oder ich keinen EIV habe?

Dann sollten Sie schnell aktiv werden. Die Bundesnetzagentur hat schon mit „Verwaltungszwang“ gedroht – das können auch Bußgelder bedeuten. Zudem können Sie den Redispatch aktuell nicht mitgestalten. Ihnen entgeht z.B. die Möglichkeit, uns Mindestleistungen Ihrer Anlage mitzuteilen oder ein für Sie passendes Abrechnungsmodell zu wählen.

Bis wann muss mein EIV die Anlage angemeldet haben?

Ihre Anlage muss spätestens zehn Tage vor geplanter Inbetriebnahme durch Ihren EIV über Connect+ angemeldet werden.

Die Anmeldung durch meinen EIV kam nicht rechtzeitig - was nun?

Die gute Nachricht vorweg: Um mögliche Sanktionen für Sie zu vermeiden, sind wir kurzfristig eingesprungen. Dazu haben wir Ihre Anlage in einen Notbetrieb überführt und die Rolle Ihres EIV übernommen – für die Übergangszeit. Sorgen Sie also bitte schnell dafür, dass Ihr EIV Sie für den Redispatch anmeldet. Dazu meldet sich Ihr EIV über Connect+ bei uns. Bitte seien Sie sich bewusst: Ohne gültige EIV-Anmeldung verstoßen Sie gegen die rechtlichen Bestimmungen der Bundesnetzagentur und verlieren darüber hinaus die Möglichkeit Ihren Redispatch 2.0 zu gestalten.

Das Vertragsverhältnis mit meinem EIV wurde beendet - was nun?

Kümmern Sie sich bitte frühzeitig um einen neuen EIV, da Sie diesen laut Bundesnetzagentur auf jeden Fall benötigen. Sobald das aktuelle Vertragsverhältnis endet, muss Ihr neuer EIV schnellstmöglich einen entsprechenden EIV-Wechsel initiieren. Eine Abmeldung des alten EIVs ist nur durch die Anmeldung eines neuen EIVs möglich!

Meine Anlage steht oder speist nicht voll ein - was ist der Grund?

Ein einfacher Check bringt Licht ins Dunkel: Prüfen Sie bitte, ob die Verbraucher wie Beleuchtung oder Steuer- und Regelungstechnik Ihrer Einspeiseanlage noch laufen.

  • Nein: Dann liegt vermutlich eine Netzstörung vor. Bitte rufen Sie in diesem Fall die Störungsstelle Strom unter 0800 0600606 an.
  • Ja: Dann handelt es sich sehr wahrscheinlich um einen Redispatch-Einsatz. Ihr EIV erhält in diesem Fall eine Nachricht von uns und Sie automatisch Ihre Vergütung. Sollte es keine Reduzierung von uns sein, ist es vermutlich ein externer Eingriff eines Dritten, wie z.B. Ihrem Direktvermarkter.

Und noch ein Tipp: Bei einem Redispatch-Einsatz erhält Ihr EIV eine elektronische Meldung (A96) von uns. Zusätzlich sehen Sie diesen live auf unserer Homepage unter „Maßnahmen“. Alle abgeschlossenen Einsätze finden Sie unter Angabe Ihrer SR-ID nach einigen Tagen auch im Archiv – mit dem Hinweis „entschädigungspflichtig“ oder „nicht entschädigungspflichtig“. So behalten Sie alles gut im Blick.

Kann ich die Dauer eines Redispatch-Einsatzes erfahren?

Ja, einige Tage danach finden Sie die Dauer im Redispatch-Archiv auf unserer Homepage unter „Maßnahmen“. Die prognostizierte Abschaltdauer ist, vorbehaltlich etwaiger Aktualisierungen, außerdem den automatischen A96 Meldungen an Ihren EIV zu entnehmen.

Erhalte ich eine Vergütung für die Ausfalle durch Redispatch 2.0?

Selbstverständlich. Ist Ihre Anlage in der Direktvermarktung, kommt die Vergütung für die Ausfallarbeit von Ihrem Direktvermarkter und wird genauso behandelt wie eine normale Einspeisemenge. Wenn Sie zusätzlich Marktprämie erhalten, vergüten wir Ihnen diese. Bei Anlagen im EEG- ohne Direktvermarkter- erhalten Sie die Entschädigung komplett von uns.

Ändert sich etwas an meiner Einspeisevergütung?

Ändert sich durch Redispatch 2.0 etwas an der verbauten Steuerungshardware?

Üblicherweise nicht. Wir nutzen die bereits verbaute Steuerungshardware einfach weiter. Nur wenn Sie in den Aufforderungsfall nach der Festlegung BK6-20-059 der Bundesnetzagentur wechseln, schauen wir uns die Technik zusammen mit Ihrem EIV noch einmal genauer an.

Wie wird zukünftig die Ausfallarbeit ermittelt?

Das macht Ihr BTR mit uns auf elektronischem Weg. Wie genau, hängt von dem Abrechnungsmodell ab, das Sie mit Ihrem EIV abgestimmt haben.

  • Abrechnungsmodell „Pauschal“: Wir ermitteln die Entschädigung anhand des letzten repräsentativen 15 Minuten-Intervalls (P0) vor der Abschaltung.
  • Abrechnungsmodell „Spitz“: Wir ermitteln die Entschädigung durch Abgleich von Ist- und Soll-Einspeisung – durch die vorhandene Leistungskennlinie in Verbindung mit den Ist-Wetterdaten Ihrer Anlage.
  • Abrechnungsmodell „vereinfacht Spitz“: Wir ermitteln die Entschädigung durch Abgleich von Ist- und Soll-Einspeisung – durch die vorhandene Leistungskennlinie in Verbindung mit den Ist-Wetterdaten einer Referenzanlage, oder den Ist- Wetterdaten eines Wetterdienstleisters.

Welches Abrechnungsmodell ist für mich sinnvoll?

Ob „Pauschal“, „Spitz“ oder „vereinfacht Spitz“ für Sie sinnvoll ist, weiß am besten Ihr EIV oder BTR. Allgemein gilt: Je exakter die Ausfallarbeit ermittelt werden soll, desto genauer müssen die Abrechnungsdaten Ihres BTR sein.

Wie bekomme ich meine Abrechnung im Redispatch 2.0?

Sie erhalten von uns automatisch jeden Monat eine Gutschrift über die Einsätze im Vormonat auf Basis der Daten Ihres BTR. Sie müssen also keine Rechnung mehr an uns senden – ein To-do weniger.

Falls Sie keine Abrechnung von uns erhalten, lag Ihre Gutschrift für Energielieferung der regulären Einspeisemenge bei 0€. Ihre Redispatch-Einsätze werden Ihnen daher von uns ebenfalls nicht vergütet. Ihr Direktvermarkter ist in diesem Fall Ihr Ansprechpartner für mögliche Ansprüche. Details dazu finden Sie auch auf unserer Homepage.

Kann ich auch eine eigene Rechnung für Redispatch-Einsatze stellen?

Möchten Sie die Vorteile einer automatischen Rechnungserstellung nicht genießen, dann können Sie uns gerne eine eigene Rechnung stellen– alle Details dazu finden Sie in unserer Checklist. Senden Sie uns Ihre Rechnung bitte an Redispatch-Abrechnung@ewe-netz.de. Beachten Sie dabei, die exakten, mit dem BTR abgestimmten Ausfallarbeitsmengen in Rechnung zu stellen.

Vermeidet Redispatch 2.0 die Diskussion mit Direktvermarktern über Vergütungen?

Ja. Ihr Direktvermarkter kann Ihnen Ihre Einspeisevergütung so auszahlen, als hätte es keinen Redispatch gegeben. Für die ihm fehlenden Strommengen bekommt er dafür von uns einen energetisch bilanziellen Ausgleich. Details finden Sie in der Anlage 3 Festlegung BK6-20-059 der Bundesnetzagentur oder auch auf unserer Homepage unter „Abrechnungsmodalitäten im Redispatch“.

Ich möchte meine Anlage mit einer Mindestleistung betreiben – geht das?

Ja, das ist möglich. Je nach Energieart kann uns Ihr Einsatzverantwortlicher Ihren Wunsch über die Meldung unterschiedlicher Datenpunkte mitteilen  – dies wird dann bei der Planung und beim Abruf berücksichtigt. Sprechen Sie für Details einfach Ihren EIV an. Wichtig: Es muss eine vom EIV über die festgelegten Prozesse übermittelte elektronische Datenmeldung sein – Email oder Telefon gehen nicht. Das hat die Bundesnetzagentur so festgelegt.

Ich betreibe eine Biogasanlage. Redispatch-Einsätze bedeuten eine Gefahr für meine Wärmelieferung oder Bakterienkulturen. Was kann ich tun?

Dieses Problem ist uns bekannt. Je nach Anlagentechnik können Sie uns gerne über Ihren EIV eine Mindestleistung mitteilen. So erhält der anfordernde Netzbetreiber verlässliche und aktuelle Informationen und kann diese beim Abruf berücksichtigen. Wichtig für Sie: Die Meldung ist leider keine Garantie gegen eine vollständige Schaltung Ihrer Anlage. Ist der Engpass zu groß, müssen wir auch die Mindestleistung herunterfahren.

Ich betreibe eine Biogasanlage und die Meldung von Mindestleistung kommt für mich nicht infrage. Welche anderen Möglichkeiten gibt es?

Uns sind keine weiteren Möglichkeiten bekannt. Wir dürfen die besondere Situation von Biogasanlagen im Redispatch 2.0 leider nicht anderweitig berücksichtigen. An die Festlegungen BK6-20-059 und BK6-20-061 der Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur sind auch wir rechtlich gebunden.

Einsatzverantwortlicher

Wie erhalte ich die IDs der technischen/steuerbaren Ressourcen (TR/SR-IDs)?

Von Ihrem Anlagenbetreiber. Dieser erhält die TR/SR-IDs von uns und sendet die IDs dann an Sie, in Ihrer Rolle als Einsatzverantwortlicher (EIV), weiter.

Die in der TR/SR Mitteilung genannten Stammdaten stimmen nicht - was nun?

Wie mache ich die Stammdatenmeldung über Connect+?

Sie können in Connect+ aus zwei Meldungstypen wählen:

  • A14 für die initiale Stammdatenmeldung
    Sie erhalten zu dieser Meldung eine positive oder negative Quittung von uns – das „Acknowledgement“ (ACK). Sollte dies negativ ausfallen, finden Sie im ACK den genauen Grund. Nutzen Sie eine A14-Meldung auf bereits gemeldete Stammdaten, wird diese grundsätzlich abgelehnt.
  • A15 für die Änderung der Stammdaten
    Wurden die Stammdaten bereits initial gemeldet, muss eine A15-Meldung verwendet werden. Bei dieser Meldung geht lediglich ein technisches positives oder negatives ACK an Sie raus – ohne inhaltliches Feedback vom Netzbetreiber.

Damit Sie im Idealfall direkt ein positives ACK erhalten, finden Sie hier einige wichtige Hinweise dazu.

Ich konnte die initiale Stammdatenmeldung nicht rechtzeitig versenden - was nun?

Wir haben in diesem Fall die Anlage automatisch in den Notbetrieb auf Connect+ angemeldet – mit den Ausprägungen Prognosemodell, Duldungsfall und Abrechnungsverfahren „Pauschal“. Dies ist lediglich für eine gewisse Übergangszeit möglich. Melden Sie daher bitte so schnell wie möglich die Anlage über Connect+ an. Beantragen Sie dazu bitte mit einer A15-Stammdatenänderungsmitteilung den EIV-Wechsel.

Die technische Anbindung bei Connect klappt nicht - was kann ich tun?

Der Servicedesk von Connect+ hilft Ihnen gerne weiter – ein Service für alle registrierten User.

Meine eigene ID erzeugt bei Connect+ eine negative Quittung - wieso?

Die Stammdatenmeldung funktioniert nur mit unseren TR- und SR-ID. Bitte nutzen Sie daher ausschließlich die IDs, die wir Ihnen oder dem Anlagenbetreiber mitgeteilt haben.

Zwei EIV beanspruchen die Rolle an einer SR - können wir zwei EIV anmelden?

Das geht laut Bundesnetzagentur leider nicht – es ist maximal ein EIV je SR möglich. Sollten Sie sich nicht auf einen EIV einigen können, melden Sie sich bitte mit dem Stichwort „Steuergruppe“ und Ihrer TR-/SR-ID bei uns. Wir finden gemeinsam eine Lösung.

Muss ich das Formular "Abrufmodellwechsel" vor oder nach der Stammdatenmeldung ausfüllen und wo finde ich es?

Der Ablauf sieht so aus:

  1. Sie senden uns das Formular ausgefüllt zu.
  2. Wir prüfen alle Angaben und bestätigen Ihnen diese per E-Mail.
  3. Sie machen eine Stammdatenänderungsmitteilung (A15) über Connect+ zum abgestimmten Wechselzeitpunkt.
  4. Wir geben Ihre Stammdatenmeldung frei.

Kann ich aktuell ins Planwertmodell wechseln?

Nein, das geht leider nicht. Grundvoraussetzung für das Planwertmodell ist der Start des bilanziellen Ausgleichs. Da weiterhin im EWE NETZ Gebiet kein bilanzieller Ausgleich stattfinden kann, sind wir ebenfalls nicht in der Lage das Planwertmodell anzubieten. Zum weiteren Zeitplan und Startzeitpunkt für den bilanziellen Ausgleich stehen wir in intensivem Austausch mit den vorgelagerten Netzbetreibern. Natürlich erhalten Sie sofort Bescheid, wenn wir Neuigkeiten haben – so wie bisher auch.

Ich verfüge über gute Prognosedaten einer Anlage - kann ich diese einsetzen?

Ja, das geht. Nicht fluktuierende Anlagen können uns diese Daten auch im Prognosemodell übermitteln und so von einzelnen Vorteilen des Planwertmodells profitieren. Wechseln Sie dafür bitte fristgerecht in das Bilanzierungsmodell Z03 „Prognose mit Planungsdatenlieferung“. Mehr dazu erfahren Sie im Umsetzungsfragenkatalog des BDEW.

Ich liefere für eine nicht fluktuierende Anlage Planungsdaten - wie ermitteln Sie die Ausfallarbeit?

Das legen Sie mit Ihrer elektronischen Stammdatenmeldung fest – ob „Pauschal“ oder „Spitz“. „Vereinfacht Spitz“ ist bei nicht fluktuierenden Anlagen nicht möglich.

Welche Datentypen sende ich über Connect+ und welche direkt an EWE NETZ?

Wir nutzen die vorgegebenen Übertragungswege der Bundesnetzagentur. Senden Sie daher bitte:

  • Alle Datentypen, die laut Festlegung BK6-20-059 an den Data-Provider übermittelt werden müssen, an Connect+.
  • Die Abrechnungsdaten des BTR direkt an uns über die vorher aufgebaute 1:1-Marktkommunikation.
  • Die Echtzeitdaten auch direkt an uns.

Welche Echtzeitdaten fordert EWE NETZ zum Start des Redispatch 2.0?

Damit der Aufwand für alle möglichst gering bleibt, verzichten wir zum Start auf sämtliche Echtzeitdaten. Sobald sich der Prozess eingeschwungen hat, dürfen wir laut Festlegung BK6-20-061 diese drei Datenpunkte von Ihnen fordern:

  • Wirkleistung
  • Veränderung der Fahrweise durch Steuerung bei EE-SEE Wind/Solar
  • nutzbarer Energiegehalt bei Speichern

Wie erfolgt die Übermittlung von Echtzeitdaten bei EWE NETZ?

Hierfür ermöglichen wir zukünftig zwei Wege: Wenn unsere Fernwirk-Technik es hergibt, greifen wir auf die Daten direkt zu. Wenn nicht, bieten wir eine Internetschnittstelle an, mit der Sie die Echtzeitdaten übertragen können.

Das Vertragsverhaeltnis mit dem Anlagenbetreiber wurde beendet- was nun?

Jede SR benötigt einen EIV – laut den Festlegungen des BK6-20-059. Das bedeutet für Sie: Endet das Vertragsverhältnis, muss Ihr Anlagenbetreiber sich frühzeitig um einen neuen EIV kümmern. Dieser initiiert dann einen EIV-Wechsel nach Umsetzungsfrage 31. Erst nach einer erfolgreichen Umsetzung des EIV-Wechsels wird der neue EIV in den Stammdaten hinterlegt. Bis dahin bitten wir um Verständnis, dass der Alt- EIV weiterhin als zuständiger EIV in den Stammdaten hinterlegt bleibt.

Betreiber der technischen Ressource

Welche Zertifikate und welche 1:1-Adresse nutzt EWE NETZ für die Redispatch-Marktkommunikation?

  • Unsere Marktpartner-ID (VNB Strom): 9900496000005
  • Unsere EDIFACT-Adresse: edi@ewe-netz.de
  • Unser Zertifikat finden Sie hier – mit edi@ewe-netz.de einfach herunterladen.

Welche Art der Abrechnung nutzt EWE NETZ standardmäßig - Pauschal, Spitz oder vereinfacht Spitz?

Um für alle einen einfachen Start in den Redispatch-Prozess zu ermöglichen, nutzen wir standardmäßig das Abrechnungsverfahren „Pauschal“.

Ich möchte die Abrechnung "Spitz" oder "vereinfacht Spitz" ab 1. Oktober 2021 nutzen - geht das?

Ja, das geht. Und zwar so:

  • Der Anlagenbetreiber sendet uns seinen Auftrag an Redispatch-Netzvertrieb@ewe-netz.de.
  • Bei „Spitz“ stellen Sie als BTR die genauen Wetterdaten der Einspeiseanlage und bei Windeinheiten eine Windkennlinie bereit.
  • Bei „vereinfacht Spitz“ reichen die Wetterdaten einer Referenzanlage oder eines Wetterdaten-Dienstleisters.

Stellt EWE NETZ Wetterdaten für die Abrechnung "Spitz" oder "vereinfacht Spitz" bereit?

Nein – dies übernimmt der Anlagenbetreiber oder Sie als BTR.

Kann ich generell die Art der Abrechnung wechseln?

Ja – immer in die Zukunft zum 1. Januar. Weitere Informationen dazu finden Sie auf unserer Homepage im Abschnitt „Hinweis zum Umgang mit Wechselprozessen“.

Ist zusätzlich ein unterjähriger Wechsel der Abrechnungsart in 2023 möglich?

Ja – dafür haben wir uns stark gemacht. Zum Start des Redispatch ist dies möglich. Die genauen Fristen und einige wichtige Punkte dazu finden Sie auf unserer Homepage im Abschnitt „Hinweis zum Umgang mit Wechselprozessen“.

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Welche Privilegien gelten im Redispatch für selbstverbrauchten Strom?

Als selbstverbraucht gilt Strom, der nicht ins Netz der öffentlichen Versorgung eingespeist wird. Wenn dieser aus erneuerbaren Energien oder hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung entsteht, dürfen wir diesen im Redispatch nur nachrangig abregeln.

Damit wir dies bei Redispatch-Maßnahmen berücksichtigen können, senden Sie uns bitte die jeweils privilegierte Leistung per elektronischer Datenmeldung mit diesen Datenpunkten:

  • Prognosemodell: „Nichtbeanspruchbarkeiten“
  • Planwertmodell: „Negative Besicherungsleistung“

Welche Privilegien sieht der Redispatch für hocheffiziente KWK-Anlagen und meinen Wärmebedarf vor?

Als EIV einer hocheffizienten, nicht EEG-vergüteten KWK-Anlage können Sie im Planwertmodell Leistungsscheiben anmelden. Folgende Punkte sind hierbei wichtig:

  • Datenpunkt: „Negatives wärmegebundenes Redispatch-Vermögen (-wRDV)“
  • Kosten unter „Punkt c“: „Kosten nicht-EEG-vergüteter Anlagen für SEE und SSE“

Mit dieser Meldung berücksichtigen wir automatisch Ihre genannte Leistungsscheibe und die angegebenen Kosten. Je höher diese ausfallen, desto später greift ein möglicher Redispatch-Einsatz. Sollten wir dennoch in die Leistungsscheibe eingreifen müssen, erstatten wir Ihnen natürlich die zusätzlichen Kosten.

Wie weise ich EWE NETZ die Hocheffizienz meiner KWK-Anlage nach?

Senden Sie uns bitte spätestens zehn Tage vor geplanter Inbetriebnahme Ihrer KWK-Anlage einen Herkunftsnachweis des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle für hocheffizient produzierten Strom nach § 2 Absatz 8a und § 31 KWKG 2020.

Kann ich Heizbesicherung und Selbstverbrauch-Privilegien kombinieren?

Ja, das können Sie. Wenn Sie also Wärme in einer hocheffizienten KWK-Anlage produzieren und diesen Strom auch selbst verbrauchen, profitieren Sie von beiden Privilegien.

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