Ihre Entschädigung
Wenn Ihre Anlage im Zuge von Redispatch geregelt wurde, erhalten Sie wie gewohnt Ihre Abschläge. Sie erhalten eine genaue Auflistung etwaiger Redispatch-Maßnahmen mit Ihrer Jahresabrechnung. Wichtig für alle Betreiber von Anlagen, die wegen Redispatch 2.0 ihren Strom nicht einspeisen können, ist die finanzielle Sicherheit. Und hier ist die Lage klar: Sie erhalten eine gerechte Entschädigung für den Strom, den Sie nicht einspeisen konnten.
Wenn Sie aufgrund einer Redispatch-Maßnahme keinen Strom eingespeist haben, erhalten Sie für den nicht eingespeisten Strom automatisch eine Entschädigung und es muss keine Rechnung an EWE NETZ gesendet werden.
Erläuterung Ihrer Entschädigungszahlung
Damit Ihre Entschädigung gerecht ermittelt wird, verwendet EWE NETZ den von der Bundesnetzagentur festgelegten Anlagenfaktor für die Berechnung Ihrer Ausfallarbeit. Der Anlagenfaktor variiert je nach Jahres- und Tageszeit (siehe Tabelle) und stellt damit sicher, dass der Anlagenbetreiber im Falle einer Redispatch-Maßnahme nicht schlechter gestellt wird.
Die genaue Formel für die Berechnung der Entschädigungszahlung und weitere Informationen sind in der Festlegung der Bundesnetzagentur BK6-20-059 in der Anlage 1 unter 3.2.3.3 zu finden.
Zur Information: Alle Redispatch-Maßnahmen finden Sie auf unserer Homepage unter:
https://www.ewe-netz.de/einspeiser/strom/redispatch/massnahmen
Sie wollen eine eigene Rechnung für die Redispatch 2.0 Maßnahmen erstellen?
Dann beachten Sie bitte unsere Anforderungen an die Rechnung.
Sie haben Fragen zu Ihrer Redispatch- Gutschrift?
Bestimmt hilft Ihnen unsere Gutschrifterklärung - schauen Sie gerne einfach rein.