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Was ändert sich für betroffene Anlagenbetreiber

Seit der Einführung von Redispatch 2.0 benötigen wir als Anschlussnetzbetreiber Prognosen über die geplante Einspeisung und die Daten der Ausfälle der betroffenen Anlagen in einem elektronischen Datenformat. Bedient werden diese Anforderungen von den von der Bundesnetzagentur festgelegten, neuen Rollen: Der Einsatzverantwortliche (EIV) sendet die Prognosen an uns und der Betreiber einer technischen Ressource (BTR) die Abrechnungsdaten für die Ausfälle. Der neue Redispatch-Prozess fordert die Durchführung aller Prozesse, einschließlich der Lieferung von Stamm- und Fahrplandaten sowie die Beschaffung der Ausgleichsenergie, rund um die Uhr an allen Tagen des Jahres. Aus diesem Grund raten wir Ihnen die Aufgaben an einen Experten für Energiedaten zu geben. Anlagenbetreiber, die Ihren Verpflichtungen aus der Festlegung BK06-20-059, wie z.B. der rechtzeitigen Benennung eines Einsatzverantwortlichen nicht nachkommen, werden auf Rückfragen der Bundesnetzagentur in regelmäßigen Abständen gemeldet.

Ihre Entschädigung

Wenn Ihre Anlage im Zuge von Redispatch geregelt wurde, erhalten Sie wie gewohnt Ihre Abschläge. Sie erhalten eine genaue Auflistung etwaiger Redispatch-Maßnahmen mit Ihrer Jahresabrechnung. Wichtig für alle Betreiber von Anlagen, die wegen Redispatch 2.0 ihren Strom nicht einspeisen können, ist die finanzielle Sicherheit. Und hier ist die Lage klar: Sie erhalten eine gerechte Entschädigung für den Strom, den Sie nicht einspeisen konnten. 

Wenn Sie aufgrund einer Redispatch-Maßnahme keinen Strom eingespeist haben, erhalten Sie für den nicht eingespeisten Strom automatisch eine Entschädigung und es muss keine Rechnung an EWE NETZ gesendet werden. 

Erläuterung Ihrer Entschädigungszahlung

Damit Ihre Entschädigung gerecht ermittelt wird, verwendet EWE NETZ den von der Bundesnetzagentur festgelegten Anlagenfaktor für die Berechnung Ihrer Ausfallarbeit. Der Anlagenfaktor variiert je nach Jahres- und Tageszeit (siehe Tabelle) und stellt damit sicher, dass der Anlagenbetreiber im Falle einer Redispatch-Maßnahme nicht schlechter gestellt wird. 

Die genaue Formel für die Berechnung der Entschädigungszahlung und weitere Informationen sind in der Festlegung der Bundesnetzagentur BK6-20-059 in der Anlage 1 unter 3.2.3.3 zu finden. 

 


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