Reservierung von Einspeisekapazitäten
Für die Reservierung von Einspeisekapazität für genehmigungspflichtige Erzeugungsanlagen über 300 kW Leistung benötigen wir einen Nachweis über die Planungsreife (gemäß BauGB / BImSchG). Dies sorgt dafür, dass EWE Netz als Netzbetreiber keine Kapazitäten für Anlagen in einem frühen Planungsstadium reserviert, wodurch sich die „virtuelle“ Netzlast, welche bei der Netzplanung zu berücksichtigen ist, reduziert. Andernfalls werden Netzkapazitäten blockiert, was für nachfolgende Anschlussbegehren zu ungünstigeren Verknüpfungspunkten führt.
Bei der Beurteilung der Planungsreife wird anhand der Genehmigungspflicht unterschieden, je nach Vorhaben sind verschiedene vorhabensbezogene Nachweise möglich.