EWE NETZ veröffentlicht vorläufige Netzentgelte 2025

Netzentgelte im Stromsektor sinken, im Gassektor steigen sie
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Oldenburg, 15. Oktober 2024. Die jüngsten Neuregelungen der Regulierung wirken sich auch auf die Netzentgelte der Verteilnetzbetreiber aus – allerdings in unterschiedlichem Ausmaß. Bei EWE NETZ sinken die Stromnetzentgelte im Jahr 2025, während die Gasnetzentgelte steigen werden.

Netzentgelte Strom

Ab 2025 werden die Netzkosten aus der Energiewende neu verteilt – das hat die Bundesnetzagentur festgelegt. EWE NETZ kann für 2025 die Stromnetzentgelte deutlich senken

Für Haushaltskunden mit einem Jahresverbrauch von 3.500 Kilowattstunden Strom sinkt das gesamte Netzentgelt um ca. 46 Euro/Jahr (ca. 14%). Bei Industrie- und Gewerbekunden sinkt das gesamte jährliche Netzentgelt im Schnitt um ca. 12%, wobei sich je nach Verbrauchsstruktur unterschiedliche Werte ergeben können.

Netzentgelte Gas

Im Gassektor zeigt sich dagegen ab 2025 der von der Politik angestoßene schrittweise Ausstieg aus der Gasversorgung bis 2045. Gemäß einer Festlegung der Bundesnetzagentur werden die Gasnetze nun schneller abgeschrieben als ursprünglich geplant – dies erhöht die jährlichen Kosten. Außerdem entstehen EWE NETZ für 2025 deutlich erhöhte Ausgaben für vorgelagerte Netzkosten. Beide Faktoren wirken sich auch auf die Netzentgelte von EWE NETZ aus: Für Haushaltskunden mit einem Jahresverbrauch von 17.500 Kilowattstunden Gas steigt das gesamte Netzentgelt um ca. 58 Euro/Jahr (ca. 22%). Bei Industrie- und Gewerbekunden steigt das gesamte jährliche Netzentgelt im Mittel um ca. 25% an, wobei sich je nach Verbrauchsstruktur unterschiedliche Werte ergeben können.

Die Netzentgelte Strom und Gas sind bis zum Jahreswechsel vorläufig und können sich noch ändern.

Hintergrund Netzentgelte im Verteilnetz:
Gebühr für die Durchleitung von Strom und Gas

Alle Energieanbieter zahlen Netzentgelte für die Durchleitung von Strom- und Gas. Aber auch Verteilnetzbetreiber zahlen Netzentgelte an ihre vorgelagerten Netzbetreiber für die übernommenen Strom- und Gasmengen.

Netzbetreiber erheben von den Energieanbietern weitere gesetzliche Entgeltbestandteile, die sich im Strom- und Gasnetz leicht unterscheiden: Zum Stromnetzentgelt hinzu kommen das Entgelt für den Messstellenbetrieb (inklusive Messung), Umlagen wie für Kraft-Wärmekopplung und die Konzessionsabgabe. In das Gasnetzentgelt sind Umlagen wie die Biogaskostenumlage oder die Marktraumumstellungsumlage bereits als vorgelagerte Netzkosten einkalkuliert. Daher kommen nur Entgelte für Messstellenbetrieb, Messung und die Konzessionsabgabe hinzu.

Die Netzentgelte sind ein wesentlicher Bestandteil der Strom- und Gaspreise, die von den Lieferanten nun festgelegt werden. Die Netzentgelte machen derzeit bei Haushaltskunden ca. 28 % des gesamten Strompreises und ca. 18 % des gesamten Gaspreises aus. Der Gesetzgeber verpflichtet alle Netzbetreiber, bis zum 15. Oktober die vorläufigen Netzentgelte für das folgende Jahr zu veröffentlichen. Sie stehen noch bis zum 31. Dezember 2024 unter einem Änderungsvorbehalt. Die Netzentgelte ergeben sich aus den von der Bundesnetzagentur genehmigten finanziellen Obergrenzen, die ein Netzbetreiber für die Nutzung seiner Netze erlösen darf. Auf der Rechnung der Energieanbieter werden die Netzentgelte separat ausgewiesen.

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