Oldenburg, 19. Dezember 2023. Die Haushaltslage der Bunderegierung wirkt sich auf die Stromnetzentgelte aus: Erst am 13. Dezember stand endgültig fest, dass die Bundesregierung keine Milliardenhilfen für 2024 an die Übertragungsnetzbetreiber zahlt. Der ursprünglich zugesagte Zuschuss über 5,5 Mrd. Euro wurde kurzfristig gestrichen. Daraufhin haben die Übertragungsnetzbetreiber ihre Netzentgelte Mitte Dezember deutlich erhöht. EWE NETZ muss daher im nächsten Jahr über 87 Mio. Euro mehr für die Nutzung vorgelagerter Netze zahlen als noch im Oktober geplant. Dies tritt zu den für 2024 bereits eingeplanten Mehrkosten für Strom zum Ausgleich technisch bedingter Netzverluste hinzu. EWE NETZ muss diese erheblichen Mehrkosten zusätzlich in die Netzentgelte für 2024 einpreisen. Dagegen bleiben im Gassektor die im Oktober veröffentlichten Netzentgelte für 2024 unverändert.
Torsten Maus, Vorsitzender der Geschäftsführung der EWE NETZ GmbH, ordnet ein: „Bei den Gasnetzentgelten sehen wir eine stabile Entwicklung dank stabiler Rahmenbedingungen. Anders bei den Stromnetzentgelten: Durch die Haushaltslage des Bundes fehlt jetzt der Zuschuss zur Dämpfung der Übertragungsnetzentgelte. Dadurch steigen die Stromnetzentgelte im nächsten Jahr deutlich an. Diese Entwicklung bedauern wir sehr.“
Für Haushaltskunden mit einem Jahresverbrauch von 3.500 Kilowattstunden steigen die Stromnetzentgelte für 2024 gegenüber den vorläufigen Netzentgelten vom Oktober um weitere 8 % bzw. 2,05 Euro/Monat. Somit steigen die Netzentgelte 2024 gegenüber 2023 um rund 4 Euro/Monat. Bei den meisten Industrie- und Gewerbekunden steigen die Netzentgelte im Mittel gegenüber den vorläufigen Entgelten vom Oktober um weitere 16 %, wobei sich je nach Spannungsebene und Verbrauchsstruktur auch andere Werte ergeben können.
Hintergrund Netzentgelte im Verteilnetz:
Gebühr für die Durchleitung von Strom und Gas
Alle Energieanbieter zahlen Netzentgelte für die Durchleitung von Strom- und Gas. Aber auch Verteilnetzbetreiber zahlen Netzentgelte an ihre vorgelagerten Netzbetreiber für die übernommenen Strom- und Gasmengen.
Netzbetreiber erheben von den Energieanbietern weitere gesetzliche Entgeltbestandteile, die sich im Strom- und Gasnetz leicht unterscheiden: Zum Stromnetzentgelt hinzu kommen das Entgelt für den Messstellenbetrieb (inklusive Messung), Umlagen wie für Kraft-Wärmekopplung und die Konzessionsabgabe. In das Gasnetzentgelt sind Umlagen wie die Biogaskostenumlage oder die Marktraumumstellungsumlage bereits als vorgelagerte Netzkosten einkalkuliert. Daher kommen nur Entgelte für Messstellenbetrieb, Messung und die Konzessionsabgabe hinzu.
Die Netzentgelte sind ein wesentlicher Bestandteil der Strom- und Gaspreise, die von den Lieferanten nun festgelegt werden. Der Gesetzgeber verpflichtet alle Netzbetreiber, bis zum 15. Oktober die vorläufigen Netzentgelte für das folgende Jahr zu veröffentlichen. Sie stehen noch bis zum 31. Dezember 2023 unter einem Änderungsvorbehalt. Die Netzentgelte ergeben sich aus den von der Bundesnetzagentur genehmigten finanziellen Obergrenzen, die ein Netzbetreiber für die Nutzung seiner Netze erlösen darf. Auf der Rechnung der Energieanbieter werden die Netzentgelte separat ausgewiesen.