Informationen zur Abrechnung von Messentgelten

Aktuell werden Kundinnen und Kunden, deren Stromanbieter sich in der Vergangenheit gegen eine Abrechnung der Messentgelte entschieden hat, direkt von EWE NETZ kontaktiert und über das Abrechnungsverfahren informiert.
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Als grundzuständiger Messstellenbetreiber ist EWE NETZ für den Betrieb seiner Zähler verantwortlich und berechnet dafür ein Messentgelt. Dieses Entgelt wird normalerweise extra auf der Stromrechnung ausgewiesen, von den Stromanbietern direkt abgerechnet und anschließend an den Messstellenbetreiber weitergeleitet. Manche Stromanbieter haben sich allerdings auch nach mehreren Anfragen durch EWE NETZ gegen dieses Abrechnungsverfahren entschieden und rechnen Entgelte für moderne Messeinrichtungen oder intelligente Messsysteme nicht ab. Die Rechnung für das Messentgelt kommt in diesen Fällen dann direkt von EWE NETZ als Messstellenbetreiber. Kundinnen und Kunden, die das betrifft, werden deshalb aktuell von EWE NETZ kontaktiert und über das Abrechnungsverfahren für den jeweiligen Stromanbieter informiert. Da EWE NETZ bisher auf diesem Weg keine Messentgelte in Rechnung gestellt hat, kann die Abrechnung auch weiter zurückliegende Zeiträume betreffen.
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