EWE NETZ veröffentlicht Netzentgelte 2023

Netzentgelte steigen in unterschiedlichem Ausmaß an
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Oldenburg, 22. Dezember 2022. Die Lage an den Energiemärkten wirkt sich auch auf die Netzentgelte der Verteilnetzbetreiber aus. Sie führt im Strom- und Gassektor gegenüber 2022 zu Steigerungen. 

Netzentgelte Gas
Wie angekündigt, haben die Fernleitungsnetzbetreiber im November ihre Netzentgelte neu kalkuliert und deutlich erhöht: EWE NETZ muss deshalb ab 2023 rund 18 Prozent mehr für Netzentgelte an vorgelagerte Fernleitungsnetzbetreiber zahlen als bisher. Daher steigen auch bei EWE NETZ die Netzentgelte gegenüber 2022 an: Für Haushaltskunden mit einem Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunden Gas steigt das gesamte Netzentgelt leicht um rund 1 Euro/Monat bzw. ca. 4%. Bei Industrie- und Gewerbekunden steigt das gesamte Netzentgelt im Mittel um ca. 11 %, wobei sich je nach Verbrauchsstruktur unterschiedliche Werte ergeben können.

Netzentgelte Strom
Bei den Stromnetzentgelten zeigt sich ein anderes Bild. Die Milliardenhilfen der Bundesregierung gehen nur an die Übertragungsnetzbetreiber, aber leider nicht an die Betreiber der Verteilnetze. EWE NETZ muss deshalb ab 2023 rund 23 Prozent mehr für Netzentgelte an vorgelagerte Netzbetreiber zahlen als bisher. Außerdem muss EWE NETZ wie andere Verteilnetzbetreiber auch Strom zum Ausgleich von technisch bedingten Netzverlusten nun zu stark gestiegenen Börsenpreisen einkaufen. Diese erheblichen Mehrkosten fließen in die Netzentgeltkalkulation für 2023 ein.

Für Haushaltskunden mit einem Jahresverbrauch von 3.500 Kilowattstunden steigt das gesamte Netzentgelt gegenüber 2022 um rund 3,30 Euro/Monat bzw. ca. 16 %. Bei Industrie- und Gewerbekunden steigt das gesamte jährliche Netzentgelt in allen Spannungsebenen im Mittel um ca. 18 %, wobei sich je nach Verbrauchsstruktur unterschiedliche Werte ergeben können.

EWE NETZ arbeitet kontinuierlich an Optimierung und Effizienz. Für die Kostensteigerungen bei den Netzentgelten sind äußere Einflussfaktoren verantwortlich. Sie resultieren nicht aus dem eigenen operativen Geschäft.

Hintergrund Netzentgelte im Verteilnetz:
Gebühr für die Durchleitung von Strom und Gas
Alle Energieanbieter zahlen Netzentgelte für die Durchleitung von Strom- und Gas. Aber auch Verteilnetzbetreiber zahlen Netzentgelte an ihre vorgelagerten Netzbetreiber für die übernommenen Strom- und Gasmengen.
Netzbetreiber erheben von den Energieanbietern weitere gesetzliche Entgeltbestandteile, die sich im Strom- und Gasnetz leicht unterscheiden: Zum Stromnetzentgelt hinzu kommen das Entgelt für den Messstellenbetrieb (inklusive Messung), Umlagen wie für Kraft-Wärmekopplung und die Konzessionsabgabe. In das Gasnetzentgelt sind Umlagen wie die Biogaskostenumlage oder die Marktraumumstellungsumlage bereits als vorgelagerte Netzkosten einkalkuliert. Daher kommen nur Entgelte für Messstellenbetrieb, Messung und die Konzessionsabgabe hinzu.

Die Netzentgelte sind ein wesentlicher Bestandteil der Strom- und Gaspreise, die von den Lieferanten nun festgelegt werden. Die Netzentgelte machen derzeit bei Haushaltskunden ca. 25 % des gesamten Strompreises und ca. 10 % des gesamten Gaspreises aus. Der Gesetzgeber verpflichtet alle Netzbetreiber, bis zum 15. Oktober die vorläufigen Netzentgelte für das folgende Jahr zu veröffentlichen. Sie stehen noch bis zum 31. Dezember 2022 unter einem Änderungsvorbehalt. Die Netzentgelte ergeben sich aus den von der Bundesnetzagentur genehmigten finanziellen Obergrenzen, die ein Netzbetreiber für die Nutzung seiner Netze erlösen darf. Auf der Rechnung der Energieanbieter werden die Netzentgelte separat ausgewiesen.

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