Oldenburg, 14. Oktober 2022. Die Lage an den Energiemärkten wirkt sich auch auf die Netzentgelte der Verteilnetzbetreiber aus – allerdings in unterschiedlichem Ausmaß. Bei EWE NETZ bleiben die Gasnetzentgelte für Haushaltskunden im Jahr 2023 voraussichtlich nahezu unverändert. Im Stromsektor werden sie dagegen möglicherweise steigen.
Netzentgelte Gas
Für Haushaltskunden mit einem Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunden Gas bleibt das gesamte jährliche Netzentgelt nahezu unverändert.
Bei Industrie- und Gewerbekunden steigt das gesamte jährliche Netzentgelt leicht an, wobei sich je nach Verbrauchsstruktur unterschiedliche Werte ergeben können.
Netzentgelte Strom
Bei den Stromnetzentgelten zeigt sich ein anderes Bild. Die Milliardenhilfen der Bundesregierung gehen nur an die Übertragungsnetzbetreiber, aber leider nicht an die Betreiber der Verteilnetze. EWE NETZ muss deshalb ab 2023 rund 35 Prozent mehr für Netzentgelte an vorgelagerte Verteilnetzbetreiber zahlen. Außerdem muss EWE NETZ wie andere Verteilnetzbetreiber auch Strom zum Ausgleich von technisch bedingten Netzverlusten nun zu stark gestiegenen Börsenpreisen einkaufen. Diese erheblichen Mehrkosten fließen in die Netzentgeltkalkulation für 2023 ein.
Für Haushaltskunden mit einem Jahresverbrauch von 3.500 Kilowattstunden steigt das gesamte jährliche Netzentgelt um rund 40 Euro/Jahr (ca. 17 %). Bei den meisten Industrie- und Gewerbekunden steigt das gesamte jährliche Netzentgelt in allen Spannungsebenen im Mittel um ca. 20 %, wobei sich je nach Verbrauchsstruktur unterschiedliche Werte ergeben können.
Die Netzentgelte Strom und Gas sind bis zum Jahreswechsel vorläufig und können sich noch ändern. Insbesondere im Gassektor kann eine Anpassung nicht ausgeschlossen werden: Derzeit stimmen die Fernleitungsnetzbetreiber mit der Bundesnetzagentur ab, ihre schon seit Juni veröffentlichten Netzentgelte im November erneut zu kalkulieren. Dies würde sich auch auf die Gasnetzentgelte von EWE NETZ auswirken.
Hintergrund Netzentgelte im Verteilnetz:
Gebühr für die Durchleitung von Strom und Gas
Alle Energieanbieter zahlen Netzentgelte für die Durchleitung von Strom- und Gas. Aber auch Verteilnetzbetreiber zahlen Netzentgelte an ihre vorgelagerten Netzbetreiber für die übernommenen Strom- und Gasmengen.
Netzbetreiber erheben von den Energieanbietern weitere gesetzliche Entgeltbestandteile, die sich im Strom- und Gasnetz leicht unterscheiden: Zum Stromnetzentgelt hinzu kommen das Entgelt für den Messstellenbetrieb (inklusive Messung), Umlagen wie für Kraft-Wärmekopplung und die Konzessionsabgabe. In das Gasnetzentgelt sind Umlagen wie die Biogaskostenumlage oder die Marktraumumstellungsumlage bereits als vorgelagerte Netzkosten einkalkuliert. Daher kommen nur Entgelte für Messstellenbetrieb, Messung und die Konzessionsabgabe hinzu.
Die Netzentgelte sind ein wesentlicher Bestandteil der Strom- und Gaspreise, die von den Lieferanten nun festgelegt werden. Die Netzentgelte machen derzeit bei Haushaltskunden ca. 25 % des gesamten Strompreises und ca. 10 % des gesamten Gaspreises aus. Der Gesetzgeber verpflichtet alle Netzbetreiber, bis zum 15. Oktober die vorläufigen Netzentgelte für das folgende Jahr zu veröffentlichen. Sie stehen noch bis zum 31. Dezember 2022 unter einem Änderungsvorbehalt. Die Netzentgelte ergeben sich aus den von der Bundesnetzagentur genehmigten finanziellen Obergrenzen, die ein Netzbetreiber für die Nutzung seiner Netze erlösen darf. Auf der Rechnung der Energieanbieter werden die Netzentgelte separat ausgewiesen.