Anpassung der Mehrwertsteuer

Ab dem 01.01.2021 wird die Mehrwertsteuer wieder von 16 auf 19 Prozent angehoben. Wir informieren Sie an dieser Stelle darüber, was das für unsere Zusammenarbeit bedeutet.
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  • Bau - und weitere Dienstleistungen werden wieder mit 19% besteuert - entscheidend ist hier immer der Liefer- bzw. Leistungszeitpunkt.
  • Die Gutschrift für Einspeiser wird zum Stichtag 31.12. abgegrenzt werden. So erhalten Sie eine korrekte Abrechnung zum Ansatz Ihrer Umsatzsteuer. Die aktuellen Abschläge zahlen wir außerdem konstant weiter.
  • Mögliche Förderungen werden in der Regel weiterhin zum vereinbarten Brutto ausgezahlt.

Zählerstände? Wir kümmern uns!

Sollten wir einen Zählerstand von Ihnen benötigen, melden wir uns aktiv bei Ihnen - ansonsten müssen Sie nichts tun. Falls Sie den aktuellen Zählerstand trotzdem melden möchten, ist der schnellste und einfachste Weg unser Zählerstandsformular.
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