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Oldenburg, 15. Oktober 2020. EWE NETZ senkt zum 1. Januar 2021 die Entgelte für die Nutzung des Stromnetzes. Die Netzentgelte für das Gasnetz bleiben im Wesentlichen stabil. Hauptgrund ist die jeweilige Entwicklung der Netzentgelte bei vorgelagerten Netzbetreibern. Die Entgelte sind bis zum Jahreswechsel vorläufig. Netzentgelte sind ein wesentlicher Bestandteil der Energiepreise.
Entgelte für die Nutzung des Stromnetzes sinken
„Sinkende Netzentgelte beim vorgelagerten Netzbetreiber sind der wesentliche Grund dafür, dass EWE NETZ seine Netzentgelte 2021 ebenfalls senken kann“, so Torsten Maus, Vorsitzender der Geschäftsführung bei EWE NETZ.
Für einen Haushaltskunden mit einem Jahresverbrauch von 3.500 Kilowattstunden Strom sinkt 2021 das durchschnittliche Entgelt für die Netznutzung monatlich um netto 1,16 Euro. Im Jahr macht das netto 14 Euro bzw. ca. fünf Prozent aus.
Netzentgelte für Erdgas weitgehend stabil
Die Entgelte für die Nutzung des Gasnetzes der EWE NETZ GmbH bleiben im kommenden Jahr im Wesentlichen unverändert. In Folge einer behördlichen Festlegung der Bonner Bundesnetzagentur kommt es in 2021 zu der Vereinheitlichung des Ausspeiseentgelts der Fernleitungsnetzbetreiber. Dadurch fallen bei EWE NETZ erhöhte vorgelagerte Netzkosten an, die EWE NETZ zum Teil in höheren Netzentgelten weitergeben muss.
Für einen Haushaltskunden mit einem jährlichen Gasverbrauch von 20.000 kWh steigen die Entgelte für Netznutzung um monatlich 25 Cent. Im Jahr sind das 3,05 Euro bzw. ca. ein Prozent.
Hintergrund Netzentgelte: Gebühr für die Nutzung der Netze
Alle Energieanbieter zahlen Netzentgelte für die Nutzung des Strom- und Gasnetzes. Zusätzlich erheben Netzbetreiber weitere gesetzliche Entgeltbestandteile, die sich im Strom- und Gasnetz leicht unterscheiden: Zum Stromnetzentgelt hinzukommen das Entgelt für den Messstellenbetrieb inklusive Messung, Umlagen, wie für Kraft-Wärmekopplung und die Konzessionsabgabe. In das Gasnetzentgelt sind Umlagen wie die Biogaskostenumlage oder die Marktraumumstellungsumlage bereits als vorgelagerte Netzkosten einkalkuliert. Daher kommen nur Entgelte für Messstellenbetrieb, Messung und die Konzessionsabgabe hinzu.
Die Netzentgelte sind ein wesentlicher Bestandteil der Strom- und Erdgaspreise, die von den Lieferanten nun festgelegt werden. Die Netzentgelte machen ca. 20 bis 30 Prozent des Endkundenpreises aus. Der Gesetzgeber verpflichtet alle Netzbetreiber, bis zum 15. Oktober die vorläufigen Netzentgelte für das folgende Jahr zu veröffentlichen. Sie stehen noch bis zum 31. Dezember 2020 unter einem Änderungsvorbehalt. Die Netzentgelte resultieren aus den von der Bundesnetzagentur genehmigten finanziellen Obergrenzen, die ein Netzbetreiber für die Nutzung seiner Netze erlösen darf. Die Netzentgelte sind auf der Rechnung der Energieanbieter separat ausgewiesen.
Entgelte für die Nutzung des Stromnetzes sinken
„Sinkende Netzentgelte beim vorgelagerten Netzbetreiber sind der wesentliche Grund dafür, dass EWE NETZ seine Netzentgelte 2021 ebenfalls senken kann“, so Torsten Maus, Vorsitzender der Geschäftsführung bei EWE NETZ.
Für einen Haushaltskunden mit einem Jahresverbrauch von 3.500 Kilowattstunden Strom sinkt 2021 das durchschnittliche Entgelt für die Netznutzung monatlich um netto 1,16 Euro. Im Jahr macht das netto 14 Euro bzw. ca. fünf Prozent aus.
Netzentgelte für Erdgas weitgehend stabil
Die Entgelte für die Nutzung des Gasnetzes der EWE NETZ GmbH bleiben im kommenden Jahr im Wesentlichen unverändert. In Folge einer behördlichen Festlegung der Bonner Bundesnetzagentur kommt es in 2021 zu der Vereinheitlichung des Ausspeiseentgelts der Fernleitungsnetzbetreiber. Dadurch fallen bei EWE NETZ erhöhte vorgelagerte Netzkosten an, die EWE NETZ zum Teil in höheren Netzentgelten weitergeben muss.
Für einen Haushaltskunden mit einem jährlichen Gasverbrauch von 20.000 kWh steigen die Entgelte für Netznutzung um monatlich 25 Cent. Im Jahr sind das 3,05 Euro bzw. ca. ein Prozent.
Hintergrund Netzentgelte: Gebühr für die Nutzung der Netze
Alle Energieanbieter zahlen Netzentgelte für die Nutzung des Strom- und Gasnetzes. Zusätzlich erheben Netzbetreiber weitere gesetzliche Entgeltbestandteile, die sich im Strom- und Gasnetz leicht unterscheiden: Zum Stromnetzentgelt hinzukommen das Entgelt für den Messstellenbetrieb inklusive Messung, Umlagen, wie für Kraft-Wärmekopplung und die Konzessionsabgabe. In das Gasnetzentgelt sind Umlagen wie die Biogaskostenumlage oder die Marktraumumstellungsumlage bereits als vorgelagerte Netzkosten einkalkuliert. Daher kommen nur Entgelte für Messstellenbetrieb, Messung und die Konzessionsabgabe hinzu.
Die Netzentgelte sind ein wesentlicher Bestandteil der Strom- und Erdgaspreise, die von den Lieferanten nun festgelegt werden. Die Netzentgelte machen ca. 20 bis 30 Prozent des Endkundenpreises aus. Der Gesetzgeber verpflichtet alle Netzbetreiber, bis zum 15. Oktober die vorläufigen Netzentgelte für das folgende Jahr zu veröffentlichen. Sie stehen noch bis zum 31. Dezember 2020 unter einem Änderungsvorbehalt. Die Netzentgelte resultieren aus den von der Bundesnetzagentur genehmigten finanziellen Obergrenzen, die ein Netzbetreiber für die Nutzung seiner Netze erlösen darf. Die Netzentgelte sind auf der Rechnung der Energieanbieter separat ausgewiesen.