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Oldenburg, 15. Oktober 2019. EWE NETZ erhöht zum 1. Januar 2020 die Entgelte für die Nutzung des Strom- und Gasnetzes. Hauptgrund sind die gestiegenen Netzentgelte bei vorgelagerten Netzbetreibern. Die Entgelte sind bis zum Jahreswechsel vorläufig. Netzentgelte sind ein wesentlicher Bestandteil der Energiepreise.
Entgelte für die Nutzung des Stromnetzes steigen
Die steigenden Netzentgelte beim vorgelagerten Netzbetreiber sind der wesentliche Grund dafür, dass EWE NETZ seine Netzentgelte 2020 ebenfalls anheben muss. Torsten Maus, Vorsitzender der Geschäftsführung bei EWE NETZ: „Neben den gestiegenen Kosten bei unserem vorgelagerten Netzbetreiber entstehen EWE NETZ zudem höhere Kosten für die Beschaffung von Verlustenergie. Dies ist hauptsächlich auf gestiegene Börsenpreise für Strom zurückzuführen.“
Für einen Haushaltskunden mit einem Jahresverbrauch von 3.500 Kilowattstunden Strom steigt 2020 das durchschnittliche Entgelt für die Netznutzung monatlich um netto 1,25 Euro. Im Jahr macht das netto 15,05 Euro bzw. gut sechs Prozent aus.
Netzentgelte für Erdgas steigen ebenfalls
Die Entgelte für die Nutzung des Gasnetzes der EWE NETZ GmbH steigen im kommenden Jahr in Folge einer behördlichen Festlegung der Bonner Bundesnetzagentur an. Die Festlegung der Bundesnetzagentur führt zu einer Vereinheitlichung des Ausspeiseentgelts der Fernleitungsnetzbetreiber. Dadurch fallen bei EWE NETZ stark erhöhte vorgelagerte Netzkosten an, die EWE NETZ zum Teil in höheren Netzentgelten weitergeben muss.
Für einen Haushaltskunden mit einem jährlichen Gasverbrauch von 20.000 kWh steigen die Entgelte für Netznutzung um monatlich 1,62 Euro. Im Jahr sind das 19,45 Euro bzw. ca. acht Prozent.
Hintergrund
Netzentgelte: Gebühr für die Nutzung der Netze
Alle Energieanbieter zahlen Netzentgelte für die Nutzung des Strom- und Gasnetzes. Zusätzlich erheben Netzbetreiber weitere gesetzliche Entgeltbestandteile, die sich im Strom- und Gasnetz leicht unterscheiden: Zum Stromnetzentgelt hinzu kommen das Entgelt für den Messstellenbetrieb inklusive Messung, Umlagen, wie für Kraft-Wärmekopplung und die Konzessionsabgabe. In das Gasnetzentgelt sind Umlagen wie die Biogaskostenumlage oder die Marktraumumstellungsumlage bereits als vorgelagerte Netzkosten einkalkuliert. Daher kommen nur Entgelte für Messstellenbetrieb, Messung und die Konzessionsabgabe hinzu.
Die Netzentgelte sind ein wesentlicher Bestandteil der Strom- und Erdgaspreise, die von den Lieferanten nun festgelegt werden. Die Netzentgelte machen ca. 20 bis 30 Prozent des Endkundenpreises aus. Der Gesetzgeber verpflichtet alle Netzbetreiber, bis zum 15. Oktober die vorläufigen Netzentgelte für das folgende Jahr zu veröffentlichen. Sie stehen noch bis zum 31. Dezember 2019 unter einem Änderungsvorbehalt. Die Netzentgelte resultieren aus den von der Bundesnetzagentur genehmigten finanziellen Obergrenzen, die ein Netzbetreiber für die Nutzung seiner Netze erlösen darf. Die Netzentgelte sind auf der Rechnung der Energieanbieter separat ausgewiesen.
Entgelte für die Nutzung des Stromnetzes steigen
Die steigenden Netzentgelte beim vorgelagerten Netzbetreiber sind der wesentliche Grund dafür, dass EWE NETZ seine Netzentgelte 2020 ebenfalls anheben muss. Torsten Maus, Vorsitzender der Geschäftsführung bei EWE NETZ: „Neben den gestiegenen Kosten bei unserem vorgelagerten Netzbetreiber entstehen EWE NETZ zudem höhere Kosten für die Beschaffung von Verlustenergie. Dies ist hauptsächlich auf gestiegene Börsenpreise für Strom zurückzuführen.“
Für einen Haushaltskunden mit einem Jahresverbrauch von 3.500 Kilowattstunden Strom steigt 2020 das durchschnittliche Entgelt für die Netznutzung monatlich um netto 1,25 Euro. Im Jahr macht das netto 15,05 Euro bzw. gut sechs Prozent aus.
Netzentgelte für Erdgas steigen ebenfalls
Die Entgelte für die Nutzung des Gasnetzes der EWE NETZ GmbH steigen im kommenden Jahr in Folge einer behördlichen Festlegung der Bonner Bundesnetzagentur an. Die Festlegung der Bundesnetzagentur führt zu einer Vereinheitlichung des Ausspeiseentgelts der Fernleitungsnetzbetreiber. Dadurch fallen bei EWE NETZ stark erhöhte vorgelagerte Netzkosten an, die EWE NETZ zum Teil in höheren Netzentgelten weitergeben muss.
Für einen Haushaltskunden mit einem jährlichen Gasverbrauch von 20.000 kWh steigen die Entgelte für Netznutzung um monatlich 1,62 Euro. Im Jahr sind das 19,45 Euro bzw. ca. acht Prozent.
Hintergrund
Netzentgelte: Gebühr für die Nutzung der Netze
Alle Energieanbieter zahlen Netzentgelte für die Nutzung des Strom- und Gasnetzes. Zusätzlich erheben Netzbetreiber weitere gesetzliche Entgeltbestandteile, die sich im Strom- und Gasnetz leicht unterscheiden: Zum Stromnetzentgelt hinzu kommen das Entgelt für den Messstellenbetrieb inklusive Messung, Umlagen, wie für Kraft-Wärmekopplung und die Konzessionsabgabe. In das Gasnetzentgelt sind Umlagen wie die Biogaskostenumlage oder die Marktraumumstellungsumlage bereits als vorgelagerte Netzkosten einkalkuliert. Daher kommen nur Entgelte für Messstellenbetrieb, Messung und die Konzessionsabgabe hinzu.
Die Netzentgelte sind ein wesentlicher Bestandteil der Strom- und Erdgaspreise, die von den Lieferanten nun festgelegt werden. Die Netzentgelte machen ca. 20 bis 30 Prozent des Endkundenpreises aus. Der Gesetzgeber verpflichtet alle Netzbetreiber, bis zum 15. Oktober die vorläufigen Netzentgelte für das folgende Jahr zu veröffentlichen. Sie stehen noch bis zum 31. Dezember 2019 unter einem Änderungsvorbehalt. Die Netzentgelte resultieren aus den von der Bundesnetzagentur genehmigten finanziellen Obergrenzen, die ein Netzbetreiber für die Nutzung seiner Netze erlösen darf. Die Netzentgelte sind auf der Rechnung der Energieanbieter separat ausgewiesen.