zurück
Oldenburg, 15. Oktober 2018. EWE NETZ kann zum 1. Januar 2019 die Entgelte für die Nutzung des Stromnetzes leicht senken. Die Netzentgelte im Gasnetz bleiben weiter stabil. Bis zum Jahreswechsel sind die Entgelte vorläufig. Netzentgelte sind ein wesentlicher Bestandteil der Energiepreise.
Entgelte für die Nutzung des Stromnetzes sinken
Die bei den vorgelagerten Übertragungs- und Verteilnetzbetreibern sinkenden Netzentgelte wirken sich bei EWE NETZ positiv aus, so dass das Unternehmen seine Netzentgelte 2019 ebenfalls senkt. Torsten Maus, Vorsitzender der Geschäftsführung bei EWE NETZ: „In 2019 wirkt sich erstmals die schrittweise Vereinheitlichung der Übertragungsnetzentgelte positiv aus. Außerdem erreicht die eingeleitete Reduzierung der vermiedenen Netzentgelte die zweite Absenkungsstufe. Beide Effekte wirken sich in 2019 vorteilhaft aus. EWE NETZ senkt seine Strom-Netzentgelte um durchschnittlich sechs Prozent.“
Für einen Haushaltskunden mit einem Jahresverbrauch von 3.500 Kilowattstunden Strom sinkt 2019 das durchschnittliche Entgelt für die Netznutzung sogar um acht Prozent, das macht netto 21,35 Euro jährlich.
Netzentgelte für Erdgas bleiben stabil
Die Entgelte für die Nutzung des Gasnetzes der EWE NETZ GmbH bleiben im kommenden Jahr im Wesentlichen stabil. Trotz gestiegener Netzentgelte bei den vorgelagerten Netzbetreibern kann EWE NETZ seine Netzentgelte für einen Haushaltskunden mit einem jährlichen Gasverbrauch von 20.000 kWh in 2019 auf Vorjahresniveau halten.
Hintergrund
Netzentgelte: Gebühr für die Nutzung der Netze
Alle Energieanbieter zahlen Netzentgelte für die Nutzung des Strom- und Gasnetzes. Zusätzlich erheben Netzbetreiber weitere gesetzliche Entgeltbestandteile, die sich im Strom- und Gasnetz leicht unterscheiden: Zum Stromnetzentgelt hinzu kommen das Entgelt für den Messstellenbetrieb inklusive Messung, sowie Umlagen wie für Kraft-Wärmekopplung, und die Konzessionsabgabe. In das Gasnetzentgelt sind Umlagen wie die Biogaskostenumlage oder die Marktraumumstellungsumlage bereits als vorgelagerte Netzkosten einkalkuliert. Daher kommen nur Entgelte für Messstellenbetrieb, Messung und die Konzessionsabgabe hinzu.
Die Netzentgelte sind ein wesentlicher Bestandteil der Strom- und Erdgaspreise, die von den Lieferanten nun festgelegt werden. Die Netzentgelte machen ca. 20 bis 30 Prozent des Endkundenpreises aus. Der Gesetzgeber verpflichtet alle Netzbetreiber, bis zum 15. Oktober die vorläufigen Netzentgelte für das folgende Jahr zu veröffentlichen. Sie stehen noch bis zum 31. Dezember 2018 unter Vorbehalt. Die Netzentgelte resultieren aus den von der Bundesnetzagentur genehmigten finanziellen Obergrenzen, die ein Netzbetreiber für die Nutzung seiner Netze erlösen darf. Die Netzentgelte sind auf der Rechnung der Energielieferanten separat ausgewiesen.
Entgelte für die Nutzung des Stromnetzes sinken
Die bei den vorgelagerten Übertragungs- und Verteilnetzbetreibern sinkenden Netzentgelte wirken sich bei EWE NETZ positiv aus, so dass das Unternehmen seine Netzentgelte 2019 ebenfalls senkt. Torsten Maus, Vorsitzender der Geschäftsführung bei EWE NETZ: „In 2019 wirkt sich erstmals die schrittweise Vereinheitlichung der Übertragungsnetzentgelte positiv aus. Außerdem erreicht die eingeleitete Reduzierung der vermiedenen Netzentgelte die zweite Absenkungsstufe. Beide Effekte wirken sich in 2019 vorteilhaft aus. EWE NETZ senkt seine Strom-Netzentgelte um durchschnittlich sechs Prozent.“
Für einen Haushaltskunden mit einem Jahresverbrauch von 3.500 Kilowattstunden Strom sinkt 2019 das durchschnittliche Entgelt für die Netznutzung sogar um acht Prozent, das macht netto 21,35 Euro jährlich.
Netzentgelte für Erdgas bleiben stabil
Die Entgelte für die Nutzung des Gasnetzes der EWE NETZ GmbH bleiben im kommenden Jahr im Wesentlichen stabil. Trotz gestiegener Netzentgelte bei den vorgelagerten Netzbetreibern kann EWE NETZ seine Netzentgelte für einen Haushaltskunden mit einem jährlichen Gasverbrauch von 20.000 kWh in 2019 auf Vorjahresniveau halten.
Hintergrund
Netzentgelte: Gebühr für die Nutzung der Netze
Alle Energieanbieter zahlen Netzentgelte für die Nutzung des Strom- und Gasnetzes. Zusätzlich erheben Netzbetreiber weitere gesetzliche Entgeltbestandteile, die sich im Strom- und Gasnetz leicht unterscheiden: Zum Stromnetzentgelt hinzu kommen das Entgelt für den Messstellenbetrieb inklusive Messung, sowie Umlagen wie für Kraft-Wärmekopplung, und die Konzessionsabgabe. In das Gasnetzentgelt sind Umlagen wie die Biogaskostenumlage oder die Marktraumumstellungsumlage bereits als vorgelagerte Netzkosten einkalkuliert. Daher kommen nur Entgelte für Messstellenbetrieb, Messung und die Konzessionsabgabe hinzu.
Die Netzentgelte sind ein wesentlicher Bestandteil der Strom- und Erdgaspreise, die von den Lieferanten nun festgelegt werden. Die Netzentgelte machen ca. 20 bis 30 Prozent des Endkundenpreises aus. Der Gesetzgeber verpflichtet alle Netzbetreiber, bis zum 15. Oktober die vorläufigen Netzentgelte für das folgende Jahr zu veröffentlichen. Sie stehen noch bis zum 31. Dezember 2018 unter Vorbehalt. Die Netzentgelte resultieren aus den von der Bundesnetzagentur genehmigten finanziellen Obergrenzen, die ein Netzbetreiber für die Nutzung seiner Netze erlösen darf. Die Netzentgelte sind auf der Rechnung der Energielieferanten separat ausgewiesen.