EWE NETZ veröffentlicht vorläufige Netzentgelte 2018

Strom-Netzentgelte sinken, Erdgas-Netzentgelte stabil
Zeitung Tablet Kaffee EWE Netz
zurück
Oldenburg, 13. Oktober 2017. EWE NETZ kann zum 1. Januar 2018 die Entgelte für die Nutzung des Stromnetzes senken. Die Netzentgelte im Gasnetz bleiben stabil. Bis zum Jahreswechsel sind die Entgelte vorläufig. Netzentgelte sind ein wesentlicher Bestandteil der Energiepreise.

Senkung bei den Entgelten für die Nutzung des Stromnetzes
Trotz gestiegener Netzentgelte beim vorgelagerten Übertragungsnetzbetreiber Tennet kann EWE NETZ seine Netzentgelte 2018 senken. Grund ist eine gesetzlich festgelegte teilweise Reduzierung der so genannten vermiedenen Netzentgelte. Torsten Maus, Vorsitzender der Geschäftsführung bei EWE NETZ: „Der Gesetzgeber hat im Sommer mit dem Netzentgeltmodernisierungsgesetz reagiert und eine stufenweise Reduzierung der vermiedenen Netzentgelte ab 2018 beschlossen. Dieser Effekt wirkt sich positiv auf die Strom-Netzentgelte aus: EWE NETZ senkt seine Strom-Netzentgelte um durchschnittlich neun Prozent.“

Für einen Haushaltskunden mit einem Jahresverbrauch von 3.500 Kilowattstunden Strom sinkt das durchschnittliche Entgelt für Netznutzung und Abrechnung jährlich um netto 27,55 Euro.

Netzentgelte für Erdgas bleiben stabil
Die Entgelte für die Nutzung des Gasnetzes der EWE NETZ GmbH bleiben im kommenden Jahr im Wesentlichen stabil. Trotz eines Anstiegs der Entgelte vorgelagerter Netzbetreiber kann EWE NETZ seine Netzentgelte für einen Haushaltskunden mit einem jährlichen Gasverbrauch von 20.000 kWh auf Vorjahresniveau halten.

Hintergrund
Netzentgelte: Gebühr für die Nutzung der Netze
Die verschiedenen Energieanbieter zahlen Netzentgelte für die Nutzung des Strom- und Gasnetzes. Die Netzentgelte sind ein wesentlicher Bestandteil der Strom- und Erdgaspreise, die von den Lieferanten nun festgelegt werden. Die Netzentgelte machen je nach Anbieter ca. 20 bis 30 Prozent des Endkundenpreises aus. Der Gesetzgeber verpflichtet alle Netzbetreiber, bis zum 15. Oktober die vorläufigen Netzentgelte für das folgende Jahr zu veröffentlichen. Sie stehen noch bis zum 31. Dezember 2017 unter Vorbehalt. Die Netzentgelte resultieren aus den von der Bundesnetzagentur genehmigten finanziellen Obergrenzen, die ein Netzbetreiber für die Nutzung seiner Netze erlösen darf.
Wir sind zertifiziert.
  • Zertifikat
  • TSM DVGW
  • VDE TSM
  • cert_datenschutz
Zertifizierungen

Chat Inhalte aktivieren

An dieser Stelle verwenden wir Inhalte eines externen Chatdienstleisters

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können persönliche Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.