Oldenburg, 04. November 2013. „Ende gut, alles gut“: Nach langen Verhandlungen haben die Kommunen des Landkreises Cloppenburg ihre Wegenutzungsverträge mit dem regionalen Strom- und Gasnetzbetreiber EWE NETZ GmbH um weitere 20 Jahre verlängert. Heute unterzeichneten die Bürgermeister der Kommunen Bösel, Emstek, Essen, Friesoythe, Garrel, Lastrup, Lindern, Löningen und Saterland sowie Vertreter von EWE NETZ die neuen Verträge. Die Entscheidung in der Stadt Cloppenburg steht noch aus. Vorausgegangen waren intensive Diskussionen um die besten Konzepte zum Betrieb der Netze in den Kommunen des Landkreises.
„Wir freuen uns, dass sich die Städte und Gemeinden im Landkreis Cloppenburg am Ende für uns entschieden haben und wir die bewährte Zusammenarbeit mit ihnen fortsetzen können. Die Vertragsverlängerung werten wir als Zeichen des Vertrauens und der gegenseitigen Wertschätzung. Dafür bedanken wir uns sehr“, sagte der Generalbevollmächtigte für Infrastruktur bei der EWE AG, Timo Poppe.
„EWE ist seit über 80 Jahren als Energieversorger in der Region aktiv und betreibt heute Strom- und Gasnetze, die zu den besten und zuverlässigsten in Europa gehören“, ergänzte Hans-Joachim Iken, der als Geschäftsführer von EWE NETZ für die Wegenutzungsverträge verantwortlich ist. „Von dem Standortvorteil einer hohen Versorgungssicherheit profitieren die Privathaushalte und Unternehmen der Region gleichermaßen.“ Auch in Zukunft werde EWE NETZ ein verlässlicher Partner der Kommunen und ihrer Bürgerinnen und Bürger bleiben.
Weiter betonte Iken: „Die Herausforderungen der Energiewende für den Netzbetrieb werden wir gemeinsam mit den Kommunen bewältigen. Die Beteiligung der Kommunen an der EWE NETZ GmbH, aber auch die zusätzliche regionale Einbindung werden hierzu maßgeblich beitragen. Bereits jetzt hat Strom aus erneuerbaren Energien in unserem Netz einen Anteil von 70 Prozent. Damit sind wir den Plänen der Bundesregierung um fast 30 Jahre voraus. Die Entscheidung der Kommunen, die Wegenutzungsverträge mit uns zu verlängern, schafft hier Planungssicherheit und damit die Voraussetzung für die notwendigen Investitionen in den Netzaus- und -umbau.“
Die Wegenutzungsverträge - früher hießen sie Konzessionsverträge - sind im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) geregelt. Sie schreiben die Rahmenbedingungen für den Bau und den Betrieb von Strom- und Gasnetzen auf dem Gebiet von Gemeinden fest und werden von den Gemeinden spätestens nach 20 Jahren neu ausgeschrieben und vergeben.
zurück