Umrüstung von älteren Photovoltaikanlagen kommt nur schleppend voran

Einstellung der Vergütung droht - Vorgabe des Gesetzgebers
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Haselünne/Cloppenburg, 7. Oktober 2013. Die gesetzlich vorgeschriebene Nachrüstung von älteren Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) mit einer Steuerungseinrichtung kommt nur schleppend voran: Von den rund 5.800 betroffenen Anlagenbetreibern im gesamten Netzgebiet der EWE NETZ GmbH haben etwa 20 Prozent noch nicht auf die Schreiben des Netzbetreibers reagiert, um die Nachrüstung zu beauftragen.

„Die Eigentümer der PV-Anlagen sind zu dieser Nachrüstung gesetzlich verpflichtet. Leider gibt es immer noch ziemlich viele Betreiber, die bisher nichts unternommen haben, obwohl wir sie mehrfach schriftlich informiert haben – die ersten ab August 2012. Rüsten sie nicht rechtzeitig nach, droht die Einstellung der Einspeisevergütung zum 1. Januar 2014. Das hat der Gesetzgeber so vorgegeben“, sagt der Leiter der Netzregion Cloppenburg/Emsland, Ralf Kuper. In dieser Netzregion mit den Landkreisen Cloppenburg, Emsland und Vechta haben rund 560 Betreiber von PV-Anlagen noch keine Nachrüstung vorgenommen. EWE NETZ bietet die Montage der Steuerungseinrichtung an. Die Kosten dafür beginnen – je nach gewählter Variante – bei 370 Euro.

„Nach einer Beauftragung von EWE NETZ sollten die Betreiber zusätzlich einen Installateur ihrer Wahl beauftragen, um die Anlage für die Nachrüstung vorzubereiten. Das haben viele Betreiber noch nicht getan“, betont Kuper. In den Landkreisen Cloppenburg, Emsland und Vechta sind es rund 1.400 Betreiber, die EWE NETZ zwar mit der Nachrüstung beauftragt haben, aber noch nicht die notwendigen Vorbereitungen mit dem Installateur getroffen haben.

Hintergrund: Bis zum Ende des Jahres müssen im Gebiet von EWE NETZ ältere Photovoltaikanlagen nachgerüstet werden, um ihre Einspeiseleistung von der Netzleitstelle steuern zu können. Das betrifft Anlagen mit einer Einspeiseleistung von über 30 bis 100 Kilowatt (kW), die von 2009 bis 2011 an das Stromnetz angeschlossen wurden. Die Nachrüstung dieser Anlagen mit einer technischen Steuerungseinrichtung ist gesetzlich vorgeschrieben, um die Einspeiseleistung zur Sicherung der Netzstabilität zeitweise anpassen zu können. EWE NETZ hat sich mit den so genannten Tonfrequenzrundsteuerempfängern (TRE) für eine bewährte und preisgünstige Technologie entschieden. Für den möglichen Lieferausfall erhalten die Betreiber auf Antrag eine Entschädigung.

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