Nachrüstung von Photovoltaikanlagen: 250 Betreiber müssen noch aktiv werden - sonst droht Einstellung der Einspeisevergütung

Vorgabe des Gesetzgebers - Frist läuft am 1. November aus
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Oldenburg, 25. Oktober 2013. Im Gebiet der EWE NETZ GmbH müssen die Wechselrichter von über 20.000 älteren Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) aus Gründen der Netzstabilität nachgerüstet werden. Damit erfüllt EWE NETZ eine Verordnung des Gesetzgebers. Alle betroffenen Anlagenbetreiber hat EWE NETZ mehrmals angeschrieben und um ihre Mitwirkung durch das Ausfüllen von Fragebögen gebeten. „In 99 Prozent der Fälle hat das auch sehr gut geklappt und dafür bedanken wir uns bei den Betreibern“, sagt Karsten Pielotek, der bei EWE NETZ das Projekt zur Nachrüstung der Photovoltaikanlagen leitet.

„Allerdings gibt es noch unvollständige Angaben von rund 250 Betreibern kleinerer PV-Anlagen“, betont Pielotek. Das betreffe Anlagen mit einer Leistung von über 10 bis 30 Kilowatt (kW). Die Betreiber dieser Anlagen hat EWE NETZ deshalb erneut angeschrieben und um die Rücksendung der ausgefüllten Fragebögen bis zum 1. November 2013 gebeten. „Wird dieser Termin nicht eingehalten, müssen wir die Zahlung der Einspeisevergütung so lange aussetzen, bis wir alle geforderten Angaben aus den Fragebögen vorliegen haben. Das verlangt der Gesetzgeber“, betont Pielotek. Es gebe auch keine späteren Nachzahlungen bei versäumten Fristen. „Bisher haben drei Anlagenbetreiber zum ersten Abgabetermin am 1. Oktober und auch danach überhaupt nicht reagiert. Daher mussten wir hier die Zahlung der Vergütung bereits einstellen“, so Pielotek.

Die Fristen zur Nachrüstung älterer Photovoltaikanlagen variieren je nach Anlagengröße: Die Nachrüstung von etwa 1.200 Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 100 kW ist so gut wie abgeschlossen. Für die 19.000 kleineren Anlagen gelten spätere Fristen. Anlagen mit einer Leistung von über 30 bis 100 kW werden derzeit umgerüstet. Pielotek: „Wir sind froh, für die Arbeiten wieder kompetente Partner aus dem regionalen Handwerk gefunden zu haben.“ Die Arbeiten an den Anlagen mit einer Leistung von mehr als 10 bis 30 kW beginnen voraussichtlich zum Jahreswechsel.

Hintergrund der Maßnahme ist die so genannte Systemstabilitätsverordnung des Gesetzgebers. Mit der Nachrüstung der Wechselrichter in den Anlagen soll verhindert werden, dass zu viele Anlagen gleichzeitig vom Netz gehen. Dies kann im schlimmsten Fall zu einem großflächigen Stromausfall führen. Die Wahrscheinlichkeit für dieses Szenario ist zwar gering, aber dennoch hat der Gesetzgeber die Systemstabilitätsverordnung verabschiedet, um die sehr gute Versorgungssicherheit in Deutschland nicht zu gefährden. Deshalb sind deutschlandweit rund 300.000 Betreiber von Photovoltaikanlagen verpflichtet, ihre Wechselrichter nachzurüsten.

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