Entlastung bei den Strompreisen: EWE NETZ senkt die Netzentgelte für die Haushalte

Maus: „Unsere effiziente Betriebsführung wirkt sich aus“
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Oldenburg, 14. Oktober 2013. Gute Nachricht für die Haushaltskunden: Zum 1. Januar 2014 senkt der regionale Netzbetreiber EWE NETZ GmbH die Netzentgelte für die Nutzung seiner Stromnetze. Für die Haushaltskunden verringern sich die Strom-Netzentgelte um rund 10 Prozent. Das bedeutet: Die Stromanbieter können für einen Durchschnittshaushalt mit einer Jahresabnahme von 3.500 Kilowattstunden (kWh) mit einer jährlichen Entlastung von etwa 25 Euro rechnen. Wie sich das auf die Endpreise für die Kunden tatsächlich auswirkt, ist jedoch Sache der verschiedenen Stromanbieter. Netzentgelte sind Bestandteil des Energiepreises und werden von den Lieferanten auf der Rechnung separat ausgewiesen.

Die Höhe der Entgelte wird unter anderem von den Netzkosten der vorgelagerten Netzbetreiber beeinflusst. Diese erhöhen sich zwar um rund 15 Prozent im Hochspannungsverteilnetz der E.ON Netz GmbH und um etwa 50 Prozent im Höchstspannungsnetz der TenneT TSO GmbH, aber durch neue gesetzlich vorgegebene Berechnungsmethoden wird dieser Anstieg zu einem großen Teil kompensiert. Für die Haushaltskunden ergeben sich durch die geänderte Kalkulationsgrundlage preissenkende Effekte. „Hier wirkt sich aber vor allem unsere effiziente und kostenbewusste Betriebsführung aus“, betont EWE NETZ-Geschäftsführer Torsten Maus und fügt hinzu: „Natürlich freuen wir uns, dass wir die Netzentgelte im Haushaltsbereich deutlich senken können und somit zu einer Entlastung bei der Preisbildung beitragen. Diese erfreuliche Entwicklung wird auch die Bemühungen bei der Umsetzung der Energiewende positiv beeinflussen, da die Kosten für den Netzaus- und -umbau weniger ins Gewicht fallen als wir zunächst erwartet haben.“

Der Gesetzgeber verpflichtet Netzbetreiber wie EWE NETZ dazu, bis zum 15. Oktober die vorläufigen Netzentgelte für das folgende Jahr zu veröffentlichen. Sie stehen daher noch bis zum 31. Dezember 2013 unter Vorbehalt. Die Netzentgelte resultieren aus den von der Bundesnetzagentur genehmigten Erlösobergrenzen für den jeweiligen Netzbetreiber.

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