Aus Gründen der Netzstabilität: Größere Photovoltaikanlagen müssen nachgerüstet werden

Frist bis Jahresende - EWE NETZ bietet Service an
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Oldenburg, 9. September 2013. Bis zum Ende des Jahres müssen im Netzgebiet der EWE NETZ GmbH etwa 5.800 Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) nachgerüstet werden, um ihre Einspeiseleistung von der Netzleitstelle steuern zu können. Das betrifft Anlagen mit einer Einspeiseleistung von 30 bis 100 Kilowatt (kW), die von 2009 bis 2011 an das Stromnetz angeschlossen wurden. Die Nachrüstung dieser Anlagen mit einer technischen Steuerungseinrichtung ist gesetzlich vorgeschrieben, um die Einspeiseleistung aus Gründen der Netzstabilität zeitweise drosseln zu können. EWE NETZ hat sich als Netzbetreiber mit den sogenannten „Tonfrequenzrundsteuerempfängern“ (TRE) für eine bewährte Technologie als technische Steuerungseinrichtung entschieden. Für den möglichen Lieferausfall erhalten die Betreiber auf Antrag eine Entschädigung.

EWE NETZ bietet die Nachrüstung der Anlagen allen Betreibern an. Die Kosten dafür beginnen - je nach gewählter Variante - bei 370 Euro. „Vor der Montage des TRE sollten die Betreiber ihre PV-Anlage durch einen Installateur für die Nachrüstung vorbereiten lassen“, sagt Projektleiter Tom Hoemske von EWE NETZ.

„Wir haben alle betroffenen Anlagenbetreiber per Brief frühzeitig informiert. Etwa 65 Prozent haben uns bereits mit der Nachrüstung beauftragt. Die anderen Betreiber haben wir erneut angeschrieben“, so Hoemske. Die Angebotsfrist hierfür läuft bis Ende September 2013. Hoemske: „Bis dahin sollten die Betreiber aktiv werden, um die gesetzliche Nachrüstungsfrist einhalten zu können.“ Denn: Wer bis zum 31. Dezember 2013 seine Anlage nicht mit einem Rundsteuerempfänger nachgerüstet hat, erhält ab Januar 2014 keine Einspeisevergütung mehr. „Das ist keine Idee von EWE NETZ, sondern das hat der Gesetzgeber so vorgegeben“, betont der Projektleiter.

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