100 Prozent Rücklauf: Nachrüstung von größeren Solaranlagen kann beginnen

Vergütung wird nicht ausgesetzt – EWE NETZ dankt Betreibern
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Oldenburg, 15. März 2013. Die Nachrüstung der Wechselrichter von älteren Fotovoltaikanlagen mit einer Leistung von über 100 Kilowatt (kW) kann beginnen. Alle angeschriebenen Betreiber in dieser Leistungskategorie haben ihre Fragebögen ausgefüllt zurückgeschickt, teilt der Oldenburger Netzbetreiber EWE NETZ GmbH mit. „Wir bedanken uns bei den Betreibern. Nach einem schleppenden Start gab es dann doch noch diesen erfolgreichen Rücklauf“, sagt Karsten Pielotek, der bei EWE NETZ das Projekt zur Nachrüstung der Fotovoltaikanlagen leitet. Somit erhalten alle Betreiber auch weiterhin ihre Einspeisevergütung. Diese wäre nach den Vorgaben des Gesetzgebers ausgesetzt worden, wenn der Fragebogen nicht rechtzeitig eingegangen wäre.

Die Fristen zur Nachrüstung der Fotovoltaikanlagen variieren je nach Anlagengröße: Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 100 kW sind bis zum 31. August 2013 nachzurüsten. Für kleinere Anlagen mit einer Leistung von mehr als 30 kW bzw. von mehr als 10 kW gelten spätere Fristen. Insgesamt hat EWE NETZ rund 20.000 Betreiber angeschrieben. Der vollständige Rücklauf der Fragebögen zu den kleineren Anlagen steht allerdings noch aus. Auch hier sind die Betreiber laut Gesetzgeber zur aktiven Mitwirkung verpflichtet.

Hintergrund der Maßnahme ist die so genannte Systemstabilitätsverordnung. Mit der Nachrüstung der Wechselrichter in den Anlagen soll verhindert werden, dass zu viele Anlagen gleichzeitig vom Netz gehen. Dies kann im schlimmsten Fall zu einem großflächigen Stromausfall führen. Die Wahrscheinlichkeit für dieses Szenario ist zwar gering, aber dennoch hat der Gesetzgeber die Systemstabilitätsverordnung verabschiedet, um die sehr gute Versorgungssicherheit in Deutschland nicht zu gefährden. Deshalb sind deutschlandweit rund 300.000 Betreiber von Fotovoltaikanlagen verpflichtet, ihre Wechselrichter nachzurüsten.

Welche Anlagen von der Nachrüstung betroffen sind und welche Fristen dafür vorgesehen sind, ist auf der Internetseite von EWE NETZ unter http://www.ewe-netz.de/strom/2316.php dargestellt. Zudem gibt es hier Hinweise zum Ausfüllen des Fragebogens. Für Nachfragen hat EWE NETZ auch eine Hotline unter der Nummer 0800 3936389 eingerichtet. Ausführliche Informationen stellt zudem der Bundesverband der Solarwirtschaft auf seinen Internetseiten bereit: http://www.solarwirtschaft.de/.

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