Nachrüstung von Fotovoltaikanlagen: Ohne Mitwirkung der Betreiber keine Vergütung

Gesetzliche Vorgaben zur Netzstabilität – 20.000 Anlagen betroffen
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Oldenburg, 20. Dezember 2012. „Der Rücklauf der Fragebögen ist leider sehr schleppend und das macht uns Sorgen. Erst knapp 30 Prozent der Betreiber von Fotovoltaikanlagen haben den Fragebogen ausgefüllt an uns zurückgeschickt“, sagt Karsten Pielotek, der bei der EWE NETZ GmbH das Projekt zur Nachrüstung der Fotovoltaikanlagen leitet. Dabei sind die Betreiber der Anlagen zur Mitwirkung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (§ 66) verpflichtet. „Wenn das nicht geschieht, sind wir gezwungen, die Zahlung der Einspeisevergütung auszusetzen. Jeder Anlagenbetreiber sollte sich klar machen, dass er eine wichtige Mitverantwortung für die Sicherheit des gesamten Energiesystems hat. Daher appellieren wir an die Betreiber, mit uns zu kooperieren und den Frageborgen möglichst schnell ausgefüllt an uns zurückzusenden“, so Pielotek weiter.

Hintergrund: Im Juli 2012 hat der Gesetzgeber die so genannte Systemstabilitätsverordnung beschlossen. Danach müssen die Wechselrichter bestimmter Fotovoltaikanlagen mit einer Leistung von mehr als 10 Kilowatt nachgerüstet werden, um die Stabilität des Versorgungsnetzes aufrecht zu erhalten.

Im Oktober und November hat EWE NETZ deshalb etwa 20.000 Betreiber von Fotovoltaikanlagen im Netzgebiet per Brief informiert und sie gebeten, den beigefügten Fragebogen ausgefüllt an EWE NETZ zurückzusenden. Pielotek: „Für die Anlagenbetreiber ist die Nachrüstung kostenlos. Wir sind aber auf die Unterstützung der Betreiber angewiesen. Nur durch ihre Mithilfe, zu der sie gesetzlich verpflichtet sind, können wir dieses Mammutprojekt in der vorgeschriebenen Zeit realisieren.“ In diesen Tagen und Anfang Januar verschickt EWE NETZ Erinnerungsschreiben an diejenigen Betreiber, die bisher noch nicht reagiert haben, und dann noch mal – gegebenenfalls – eine letzte Erinnerung per Einschreiben mit dem Hinweis, ab wann die Vergütung ausgesetzt wird.

Deutschlandweit sind rund 300.000 Betreiber von Fotovoltaikanlagen verpflichtet, ihre Wechselrichter nachzurüsten. Die Nachrüstung der Wechselrichter verhindert ein gleichzeitiges Ausschalten der Anlagen. Wenn flächendeckend Anlagen gleichzeitig vom Netz gehen, kann dies im schlimmsten Fall zum „Blackout“ führen. Die Wahrscheinlichkeit für dieses Szenario ist zwar eher gering, aber dennoch hat der Gesetzgeber die Systemstabilitätsverordnung verabschiedet, um die sehr gute Versorgungssicherheit in Deutschland nicht zu gefährden.

Welche Anlagen von der Nachrüstung betroffen sind und welche Fristen vorgesehen sind, ist auf der Internetseite von EWE NETZ unter http://www.ewe-netz.de/strom/2316.php dargestellt. Zudem gibt es hier Hinweise zum Ausfüllen des Fragebogens. Für Nachfragen hat EWE NETZ auch eine Hotline unter der Nummer 0800 3936389 eingerichtet.

Informationen zur „50,2-Hertz-Problematik“: Stabile Netze haben in Europa eine Frequenz von 50 Hertz (Hz). Leichte Schwankungen nach oben und unten sind üblich und werden von den Netzbetreibern sicher beherrscht. Schwierig kann es aber werden, wenn die Frequenz stark von der Normalfrequenz abweicht. Ältere Fotovoltaikanlagen trennen sich bei einer Frequenz von 50,2 Hz vom Netz. So entfallen im Extremfall mehrere Gigawatt Strom aus Fotovoltaikanlagen binnen Sekunden. Das führt zu einem Risiko für den sicheren Netzbetrieb. Im schlimmsten Fall kommt es zu einem großflächigen Stromausfall.

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