Strom- und Gasversorgung in Haselünne: Vertrag mit EWE NETZ um 20 Jahre verlängert

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Haselünne/Oldenburg, 30. Juli 2012. Die Stadt Haselünne setzt weiterhin auf den Partner EWE NETZ GmbH als Betreiber der Energienetze in der Stadt: Im Rathaus unterzeichneten Bürgermeister Werner Schräer und Vertreter von EWE NETZ die neuen Wegenutzungsverträge für das Strom- und Gasnetz in Haselünne. Die neuen Verträge gelten ab dem 25. November 2012 und haben eine Laufzeit von 20 Jahren.

„Wir freuen uns über die Fortsetzung der bewährten, langjährigen Zusammenarbeit mit der Stadt Haselünne. Für uns ist das ein Zeichen des Vertrauens und der Wertschätzung. Dafür bedanken wir uns“, sagte EWE NETZ-Geschäftsführer Hans-Joachim Iken. „Auch zukünftig werden wir ein verlässlicher und konstruktiver Partner der Stadt Haselünne sein. Hier ist ein wichtiger zentraler Standort für den Netzservice im Emsland“, so Iken weiter. Er hoffe auf eine positive Signalwirkung auch für andere Kommunen. Gerade vor dem Hintergrund der Energiewende seien langjährige Erfahrungen, Kompetenz und Effizienz von großer Bedeutung für den Netzbetrieb. „Da immer mehr Windenergie-, Photovoltaik- und Biogasanlagen angeschlossen werden, müssen die Netze um- und ausgebaut werden. Zudem wird ihre Steuerung immer komplexer. Da kommen große Herausforderungen auf uns zu“, erklärte Iken. Zugleich müsse weiterhin das hohe Gut der Versorgungzuverlässigkeit und -sicherheit gewährleistet werden. „Das Verhandlungsergebnis zeigt uns, dass die Stadt Haselünne in der Vergangenheit mit unseren Leistungen zufrieden war und dass wir mit unserem neuen Angebot überzeugen konnten“, betonte Ludwig Kohnen als Leiter der EWE-Geschäftsregion Cloppenburg/Emsland.

Das Stromnetz in Haselünne hat eine Länge von 420 Kilometern (km); das Gasnetz ist fast 300 km lang. EWE NETZ hat in der Stadt über 3.660 Strom- und rund 3.600 Gas-Hausanschlüsse mit den Verteilnetzen verbunden. Die Wegenutzungsverträge – früher hießen sie Konzessionsverträge – sind durch das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) geregelt. Sie schreiben die Rahmenbedingungen für den Bau und den Betrieb von Strom- und Gasnetzen auf dem Gebiet von Gemeinden fest und werden von den Gemeinden spätestens nach 20 Jahren neu ausgeschrieben und vergeben.

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