Lathen/Oldenburg, 26. Juli 2012. Die Samtgemeinde Lathen hat die Wegenutzungsverträge für das Strom- und Gasnetz mit der EWE NETZ GmbH verlängert. Im Rathaus unterzeichneten Samtgemeinde-Bürgermeister Karl-Heinz Weber und Vertreter von EWE NETZ die neuen Verträge, die eine Laufzeit von 20 Jahren haben und ab dem 25. November 2012 in Kraft treten.
„Wir freuen uns über die Verlängerung der Zusammenarbeit mit der Samtgemeinde Lathen, denn sie ist für uns ein Zeichen des Vertrauens und der gegenseitigen Wertschätzung. Dafür bedanken wir uns. Wir werden auch weiterhin ein verlässlicher Partner der Samtgemeinde sein. Zudem hoffen wir auf eine positive Signalwirkung auch für andere Kommunen“, betonte EWE NETZ-Geschäftsführer Hans-Joachim Iken, der bei EWE NETZ für die Wegenutzungsverträge zuständig ist.
„Vor dem Hintergrund der Energiewende sind Erfahrungen, Kompetenz und Effizienz von großer Bedeutung für den Netzbetrieb. Da immer mehr Windenergie-, Photovoltaik- und Biogasanlagen angeschlossen werden, müssen die Netze um- und ausgebaut werden. Zudem wird ihre Steuerung immer komplexer. Da kommen große Herausforderungen auf uns zu, die wir gemeinsam mit den Kommunen lösen wollen. Zugleich muss die hohe Versorgungssicherheit unserer Strom- und Gasnetze weiterhin gewährleistet werden“, so Iken. Während in Deutschland der Strom 15 Minuten pro Kunde und Jahr ausfalle, seien es im Netzgebiet von EWE NETZ im vergangenen Jahr nur vier Minuten gewesen. Die Stromnetze von EWE NETZ gehörten damit zu den zuverlässigsten in Europa.
Das Stromnetz in der Samtgemeinde Lathen hat eine Länge von über 520 Kilometern (km); das Gasnetz ist fast 290 km lang. EWE NETZ hat in der Stadt 3.730 Strom- und mehr als 3.140 Gas-Hausanschlüsse mit den Netzen verbunden.
„Das Verhandlungsergebnis zeigt uns, dass die Samtgemeinde Lathen in der Vergangenheit mit unseren Leistungen zufrieden war und dass wir mit unserem neuen Angebot überzeugen konnten“, sagte der Leiter der EWE-Geschäftsregion Cloppenburg/Emsland, Ludwig Kohnen.
Die Wegenutzungsverträge – früher hießen sie Konzessionsverträge – sind durch das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) geregelt. Sie schreiben die Rahmenbedingungen für den Bau und den Betrieb von Strom- und Gasnetzen auf dem Gebiet von Gemeinden fest und werden von den Gemeinden spätestens nach 20 Jahren neu ausgeschrieben und vergeben.
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