Nordenham/Oldenburg, 19. März 2012. Nordenham setzt weiterhin auf den Partner EWE NETZ GmbH als Betreiber der Energienetze in der Stadt: Im Rathaus unterzeichneten Bürgermeister Hans Francksen und Vertreter von EWE NETZ die neuen Wegenutzungsverträge für das Strom- und Gasnetz in Nordenham. Die neuen Verträge gelten ab dem 21. Dezember 2012 und haben eine Laufzeit von 20 Jahren. Die Entscheidung über die Verlängerung der Wegenutzungsverträge mit EWE NETZ hatte der Stadtrat am 23. Februar 2012 getroffen.
„Wir freuen uns über die heutige Vertragsunterzeichnung, denn sie ist für uns ein Zeichen des Vertrauens und der Wertschätzung der bisherigen Zusammenarbeit. Dafür bedanken wir uns sehr", sagte Hans-Joachim Iken, Geschäftsführer bei EWE NETZ. „Wir werden auch weiterhin ein verlässlicher und konstruktiver Partner der Stadt Nordenham sein", so Iken weiter, der bei EWE NETZ für die Wegenutzungsverträge zuständig ist. Er hoffe auf eine positive Signalwirkung auch für andere Kommunen.
Gerade vor dem Hintergrund der Energiewende seien langjährige Erfahrungen, Kompetenz und Effizienz von großer Bedeutung für den Netzbetrieb. „Da immer mehr Windenergie- und Photovoltaikanlagen angeschlossen werden, müssen die Netze um- und ausgebaut werden. Zudem wird ihre Steuerung immer komplexer. Da kommen große Herausforderungen auf uns zu", erklärte Iken. Zugleich müsse weiterhin das hohe Gut der Versorgungzuverlässigkeit und -sicherheit gewährleistet werden. Das sei insbesondere für den energieintensiven Industriestandort Nordenham von hoher Bedeutung.
„Das Verhandlungsergebnis zeigt uns, dass die Stadt Nordenham in der Vergangenheit mit unseren Leistungen zufrieden war und dass wir mit unserem neuen Angebot überzeugen konnten", betonte Alwin Schlörmann als Leiter der EWE-Geschäftsregion Oldenburg/Varel.
Das Stromnetz in Nordenham hat eine Länge von 670 Kilometern (km); das Gasnetz ist 380 km lang. EWE NETZ hat in der Stadt über 8.700 Strom- und rund 7.500 Gas-Hausanschlüsse an das Netz angeschlossen.
Die Wegenutzungsverträge – früher hießen sie Konzessionsverträge – sind durch das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) geregelt. Sie schreiben die Rahmenbedingungen für den Bau und den Betrieb von Strom- und Gasnetzen auf dem Gebiet von Gemeinden fest und werden von den Gemeinden spätestens nach 20 Jahren neu ausgeschrieben und vergeben.
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